Ärger nach Kündigung und anschließender Verlängerung bei T-Mobile

  • Moin!


    Also diesen ominösen "Ralf Hoßbach" kenne ich durchaus von verschiedenen Schreiben, sowohl Xtra-Übertragungen als auch z.B. von der Bestellung meiner damaligen TwinCard im Juni 2003. Alle diese Briefe waren unterschrieben von einem "Ralf Hoßbach" und darunter steht "Leiter T-Mobile ServiceCenter". Eine schöne, geschwungene Unterschrift ist auch dabei:



    b.andersson: An Deiner Stelle würde ich mich nicht abspeisen lassen. Einfach so oft bei der (kostenlosen) 2202 anrufen, bis Du an den richtigen gerätst. Hab ich mit der MultiSIM als Privatkunde auch gemacht. Drei wollten mich abspeisen, daß es die erst ab Dezember gäbe, der vierte Hotliner hat dann brav den Auftrag ausgefüllt und ich hatte meine Karte 2 Tage später :)


    Gruß und viel Erfolg,
    Diet

  • Also laut Google ist dieser Herr Hoßbach geschäftsführender Gesellschafter einer Maschinenfabrik :D (wobei es natürlich auch mehrere geben kann...)


    Ich hatte vor Kurzem auch ein Gespräch mit einem Kundencenter (allerdings nicht im Mobilfunkbereich) und der nette Herr hat mir dann ein Angebot gemacht, dass ich angenommen habe. Er hat aber dann extra noch betont, dass ich mich falls nötig, auf das Gespräch mit ihm berufen kann und seinen Namen nochmal extra 2x wiederholt. Bin gespannt, ob ich irgendwelche Probleme haben werde...


    Achso: Es war NICHT Ralf Hoßbach :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy


    Ich wurde nicht angerufen, aber einige meiner Freunde die noch die älteren Genions haben. Ich hatte diese aber gewarnt nicht auf das "Angebot" einzugehen.
    Hier der Thread


    Also von o2 ist man derartiges gewohnt, und wer dort abschließt, weiß ja schon vorher aus Funk, Fernsehen undundund ..., dass ihm früher oder später derartiges widerfahren wird.


    Aber jetzt auch T-Mobile ??? Ich hatte schon gehört, dass diesbezüglich private Callcenter werkeln und es gab auch schon Presseberichte über Ungereimtheiten. Die "Masche" ist ja altbekannt:
    "Kocht" etwas auf, kann sich derjenige, der die privaten Dienste beauftragt hat (in diesem Fall T-Mobile), sich in aller Öffentlichkeit die Hände in Unschuld waschen und gleichzeitig mit den Geprellten in eine "Opferrolle" schlüpfen ... :rolleyes:


    Tja ... ich glaube, wir sollten demnächst wieder auf Trommeln umsteigen ... :p


    Gruß aus Wedau

  • Also bei der Kundenrückgewinnung von Eplus habe ich genau das besprochen, was wir telefonisch vereinbart hatten. Schriftlich und das Handy war auch innerhalb von 2 Tagen da. Es wurde sogar recht spät die Lastschrift durchgeführt, sodass ich schon sorge hatte, dass da doch was schief gegangen ist.


    Also nicht alle Hotliner wollen nur den Reibach machen.


    Zudem müsste man doch ermitteln können, wer die Provision bei der VVL bekommen hat, damit auch den enstrechenden Hotliner.


    Nichtsdestotrotz besser bei einem der hiesigen Händler verlängern und meistens läuft es gut. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • Zitat

    Original geschrieben von Gunn

    Also nicht alle Hotliner wollen nur den Reibach machen.


    Hotliner in privaten Callcentern, die von den NBs beauftragt werden, wollen nicht nur ... sie müssen Reibach machen.


    Nur leider verraten sie nicht, dass sie nur im Auftrag des NB anrufen ... sie versuchen, dies sogar so gut wie möglich zu verschleiern ... und das sogar auf Weisung desjenigen, der sich dann sofort davon distanziert, wenn es wirklich mal Ärger gibt (s. o.).


    Die Telekom ist damit mal schwer reingefallen, als das rausgekommen ist ... an der gängigen Praxis wird sich aber nichts ändern.


    Daher:
    KEINE Abschlüsse an Haustür und Telefon. Einziger echter Zeuge in einem evtl. Gerichtsverfahren NB <=> Kunde ist in der Regel der Hotliner ... weil der telefonierende Kunde ja Partei im Verfahren ist ... und damit kein Zeuge sein kann ... und was der Hotliner sagen wird, kann sich jeder ausmalen ...


    Die Mär von "Aussage gegen Aussage" ist wirklich eine Mär. Der Kunde ist als Verfahrensbeteiligter zu einer Aussage in der Regel nämlich nicht berechtigt.


    Gruß aus Wedau

  • Hallo Leute,


    Danke euch schon mal allen für die Beiträge. Ich hab inzwischen von einem von euch einen direkten Ansprechpartner in der Beschwerdeabteilung von T-Mobile bekommen, die demjenigen recht kulant weiterhelfen konnte. Ich werde diese also kontaktieren, sobald ich zuhause bin und dann die Zeit dazu finde.


    Über Erfolg bzw. Mißerfolg werd ich hier natürlich berichten.


    Danke und Gruß,
    Bo

  • Man kann sich über das N80 zum günstigen Preis freuen und sich auf seiner Kündigungsbestätigung ausruhen. Eine schriftlicher Änderungsvertrag hinsichtlich der Laufzeit wurde doch hoffentlich nicht unterzeichnet?


    Dann hat der liebe Herr Hoßbach dir ggü. halt von einem Abschiesgeschenk für besonders ehrliche Kunden gesprochen. Prophylaktisch sollte man den Damen und Herren in Bonn noch die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug für eine Abrechnung über Gebühren, die nach dem eigentlichen Kündigungstermin entstehen widerrufen und für den Fall, das trotzdem abgebucht wird, eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges androhen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Aber hat TMO dann ohne RG geleistet und kann Herausgabe verlangen, sofern Ersteller nicht entreichert ist?

    ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Aber hat TMO dann ohne RG geleistet und kann Herausgabe verlangen, sofern Ersteller nicht entreichert ist?


    Sollen die mir doch ertsmal beweisen, dass mir Hr. Hoßbach kein Geschenk gemacht hat :D Oder dass der Hr. Hoßbach mir nicht das Handy im Gegenzug zu einer Tarifumstellung für die letzten Monate meiner Laufzeit angeboten hat.
    Oder dass es sich nicht um eine unbestellte Leistung i.S.d. § 241a BGB handelt.


    Der Anruf lässt sich, selbst wenn er aufgezeichnet worden ist, wohl nicht verwerten.


    Klar, das Handy muss zurückgewährt werden. Aber im Ergebnis wird TMO dann wohl eher dazu übergehen, die Abrede mit Hrn. Hoßbach als gegenstandslos zu bezeichnen und ggf. auch die Rechnung anzupassen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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