Unglaublich:Im Parkhaus auf 2 Parkplätzen geparkt-Nummernschild abgeschraubt bekommen

  • Ich bin nun kein Streithansel, aber einfach ein Nummernschild abzubauen, geht eindeutig zu weit. Nennt es wie ihr wollt - Urkundenunterschlagung, Diebstahl, Nötigung, schlechtes Benehmen - es ist böse. So etwas macht man nicht - genausowenig wie 2 Parkplätze einnehmen. Die möglichen Komplikationen aus so einer Aktion sind vielseitig. Ich hätte in der Situation das Kennzeichen anbauen lassen, wäre nach Hause gefahren und hätte ein Fax an eines der (oder das - falls bekannt) Polizeireviere in der Gegend geschrieben. Spätestens wenn sich mehrere Leute beschweren wird der Verantwortliche eins auf dir Finger bekommen.

  • Ich würde Anzeige erstatten, unter einer Bedingung: Was wäre passiert, wenn Du ohne Nummernschild losgefahren wärst? Wenn die Kassenhäuschen-Dame Dich an der Ausfahrt mit dem Hinweis auf das eingezogene Nummernschild gehindert hätte ok, wenn Du aber ganz normal herausfahren hättest können, würde ich schon eine Anzeige machen. Schau mal §22 I Nr.3 StVG an.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Ich tendiere auch zur Anzeige nebst, wenn eh n neues Kennzeichen haben willst, zur Sperrung und Neubeantragung auf Parkhauskosten, denn wer garantiert dir, daß die nicht dein Kennzeichen für illegale Aktivitäten genutzt haben?!?

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Ich wäre dafür, dass man Parkplatzblockierer mit einer Parkkralle und einer Strafe von 150 € belegt!

    Na, da sind wir dann einer Meinung.


    Zum einen scheint wohl noch nicht mal geklärt zu sein, ob der Techniker es nicht doch durfte, oder hast du schonmal bei der Polizei angefragt?
    Soweit ich weiß, stimmst du beim Befahren des Parkhauses der Hausordnung bei, und wenn z.B. so etwas draufsteht -> Pech.
    Und zum Thema "die haben doch Videoüberwachung: Klar, und jedesmal wenn einer rausfährt wird geschaut, ob er auf der schwarzen Liste der 2-Parkplatz-Blockiererr" steht? :rolleyes:


    Es gibt schon wenig Parkplätze genug, selbst in den Parkhäusern, und da kann es wohl kaum gehen, dass jemand 2 Parkplätze belegt, und sich hinterher noch über die Konsequenzen beschwert. Ich muss sagen, ich musste echt schmunzeln, als ich den Betreff gelesen habe, weil ich dachte "endlich hats einen erwischt".


    Allerdings wäre das korrekte Vorgehen wohl eher gewesen, beide Kennzeichen abzuschrauben (damit er der Fahrer auch wirklich erkennt) und einen Zettel in an die Fahrerscheibe, wo die Kennzeichen abzuholen sind, und nur gegen eine doppelte Gebühr wieder erhältlich sind oder sowas. Denn ich verstehe auch, wenn Bedenken geäußert werden, weil kaum jeder einmal ums Auto läuft, wenn er aus dem Parkhaus fährt.

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Ich würde Anzeige erstatten, unter einer Bedingung: Was wäre passiert, wenn Du ohne Nummernschild losgefahren wärst? Wenn die Kassenhäuschen-Dame Dich an der Ausfahrt mit dem Hinweis auf das eingezogene Nummernschild gehindert hätte ok, wenn Du aber ganz normal herausfahren hättest können, würde ich schon eine Anzeige machen. Schau mal §22 I Nr.3 StVG an.


    Haette ich am Kassenhaeuschen nichts gesagt waere ich komplett ohne Nummernschild herausgefahren, mich haette auch niemand daran hinder koennen, da sich das Kassenhaeuschen auf einem ganz anderem Stockwerk befand. Da wie gesagt auch kein Zettel o.a. an meinem Auto befand, war dies reine Glueckssache, dass ich das fehlende Nummernschild bemerkt habe, und dem Parkhauspersonal davon erzaehlt hatte...


    CU John


  • Moment mal,
    es ist eines das ich einen Fehler begangen habe zwei Parkplaetz zu belegen, dafuer waere ich auch bereit gewesen die doppelte Parkgebuehr zu zahlen, aber Unrecht mit Unrecht gleich zu tun und jemandem sein Eigentum abzuschrauben und zu behalten (und darauf zu hoffen (oder auch nicht), dass derjenige sich meldet) ist was komplett anderes.
    CU John

  • Hast gelesen, was ich geschrieben habe? Weißt du inzwischen, ob der Techniker vielleicht nicht einer sondergenehmigung dafür hatte? Hast du die Hausordnung gelesen? Ich habe nirgends von Unrecht gesprochen, das war alles unter der Annahme, dass er die (rechtliche) Genehmigung für sein Handeln hatte.


    Zitat

    Original geschrieben von John
    Moment mal,
    es ist eines das ich einen Fehler begangen habe zwei Parkplaetz zu belegen, dafuer waere ich auch bereit gewesen die doppelte Parkgebuehr zu zahlen,...

    ...klar... weil DU ja nach dem Parken von dir aus zur Kassiererin rennen würdest, und Männchen machst "Ich hab 2 Parkplätze belegt, ich möchte gern doppelt soviel zahlen"..
    Aus Sicht der Parkhausbetreiber: Es weiß niemand, WANN du wegfährst. Es kann auch nicht auf jedes Auto geachtet oder überprüft werden. Dementsprechend ist es doch so, dass, auch mit nem Zettel an der Scheibe, du einfach hättest rausfahren können. Dementsprechend wurde etwas unternommen, was vom Grundsatz her richtig ist (KFZ Straßenuntauglich gemacht), aber es ja noch nicht klar ist, ob es auch rechtlich einwandfrei war.


    Zitat

    Original geschrieben von John
    aber Unrecht mit Unrecht gleich zu tun und jemandem sein Eigentum abzuschrauben und zu behalten (und darauf zu hoffen (oder auch nicht), dass derjenige sich meldet) ist was komplett anderes.

    s.o. Hab ich glaube ich jetzt genug erklärt. Ich kann es wirklich nicht sagen, ob er im Recht war oder nicht, aber solang das Gegenteil nicht bewiesen ist, gilt das Recht für den Angeklagten (Angeklagter = Parkhaustechniker), und du befandest dich nunmal auf einem Privatgrundstück.
    Und nichts gegen dich, sicher parkst du sonst ja konform und es war eine Ausnahme ;) , gell, aber beinahe täglich sieht man dieses egoistische Verhalten auf der Straße. Das nur damit zu belegen dass du mal eine Delle im Auto hattest ist genauso Unrecht mit Unrecht zu vergelten.

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Zitat

    Original geschrieben von Fockx
    ... Es kann auch nicht auf jedes Auto geachtet oder überprüft werden. ...


    ... aber solang das Gegenteil nicht bewiesen ist, gilt das Recht für den Angeklagten ...


    Die Argumentation geht aber nach hinten los - wo ist der Nachweis des Parkhauspersonals dass die Nutzung von 2 Parkplätzen nicht durch das Falschparken eines anderen verursacht wurde?


    Wie oft hab ich in meinem Autofahrerleben schon über 2 Parkplätzen gestanden weil eben ein anderer damit angefangen hatte, so dass einem nichts anderes übrig blieb!? - der andere fährt weg und Du bleibst als "Falschparker" zurück.


    Mir ist klar dass das hier nicht der Fall war denn John hat ja zugegeben dass es Absicht war aber das kann das Personal nicht wissen/erkennen - insofern gilt doch auch hier "im Zweifel für den Angeklagten" ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!