ZitatOriginal geschrieben von Elke2002
Naja, für nicht platzsparendes parken hätten man ihm auch mindest. 10 € und doppelte Parkgebühr berechnen können.
Das gilt aber nur wie Goodzilla geschrieben bei öffentlichen Parkplätzen, und kann nur durch kommunale Parküberwacher oder die Polizei verhängt werden.
In den AGB für nicht platzsparendes Parken die doppelte Parkgebühr zu verlangen wäre schon möglich. Dazu hätten sie den Vorfall wie Anja geschrieben hat mit Fotos dokumentieren müssen. Der Haken dabei ist aber dann das die Halterabfrage wohl teurer ist als die zusätzliche Parkgebühr, und damit gerechnet werden muss das der Halter sich nicht an den Fahrer erinnern kann. Und direkt den Fahrer abzufangen ist wohl zu personalintensiv.
Aber Kennzeichen abmontieren ist natürlich auch nicht legal.