Unglaublich:Im Parkhaus auf 2 Parkplätzen geparkt-Nummernschild abgeschraubt bekommen

  • Die Anzeige wäre es mir wert. So einem Möchtegern-Hilfssherrif würde ich es zeigen :eek:
    Kann ja jeder kommen! Habe auch schon mal auf 2 parkplätzen geparkt und das sogar bewusst. Mache es auch nicht zum vergnügen aber einmal tür ausbeulen und lackieren auf eigene kosten zwingen ja einen schon dazu ;) Ansonsten parke ich meistens etwas abwärts vom trubel. Dann laufe ich lieber 3min mehr als mich wo rein/raus zuquetschen. "Hauptsache ICH habe platz ICH ICH ICH" :flop:

    hey ich dachte ihr habtn einfamilienhaus? muss ich bei müller oder bei licht klingeln?


    #~#~# 59 Einträge in der TT-Vertrauensliste Teil IV !! #~#~#


    #~#~# 4 Eintrag in der TT-Vertrauensliste Teil V !! #~#~#

  • Also in deinem Fall scheint dein KFZ-Kennzeichen ja nur zum Aufwärmen in das Büro der Kassierin oder des Hausmeisters eingeladen worden zu sein, oder?


    Genau, das war eine Frage. Da du ja Kenntnis darüber erlangt hast, dass sich dein KFZ-Kennzeichen und somit eine dich identifizierene Urkunde für einen gewissen Zeitraum im Besitz eines Anderen befunden hat, und du für diesen Zeitraum dessen widerrechtliche Benutzung nicht eindeutig ausschließen kannst würde ich zumindest auf jeden Fall agieren.


    Und ja, ich würde hier mit Kanonen auf Spatzen schießen. Und auch von einer Anzeige wegen Sachbeschädigung nicht zurückschrecken.


    Mir scheint es zumindest so, dass die Parkhausbediensteten oder deren Arbeitgeber sich nicht wirklich über die Tragweite Ihres Handels wirklich bewusst sind.



    EDIT: Die Anzeige wegen Sachbeschädigung dürfte übrigens im Sande verlaufen, aber die Parkhausbetreiber würden zukünftig von solchen kundenfeindlichen Massnahmen wohl absehen. Sollten doch für diese Zwecke
    den Einsatz einer legalen diziplienirenen Parkkralle überdenken.


  • IMHO sehe ich das Ganze so wie Du auch.
    Die Frage ist nur, ob man die Justiz, die ohnehin überlastet ist mit soetwas noch zuschütten muss. Andererseits, wenn dieses Parkhaus sowas mit jedem Kunden, der in Ihren Augen einen Parkverstoss begeht macht, dann sollte demjenigen doch schon das Handwerk gelegt werden. Frage ist, (und da bräuchten wir einen Juristen hier), wegen was genau kann man Anzeige erstatten und was dürften die zu erwartenden Erfolgsaussichten sein?


    Cu John

  • park doch nochmals dort und protokoliere die vorgänge ;) natürlich mit einem anderen auto
    Vielleicht kannste wen auf frischer tat ertappen. Digicam nicht vergessen :D

    hey ich dachte ihr habtn einfamilienhaus? muss ich bei müller oder bei licht klingeln?


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  • Anzeige würde ich auch nicht unbedingt stellen, aber ein Fax an die Geschäftsleitung und vor allem an das Gewerbeaufsichtsamt wären bei mir schon lange abgeschickt gewesen. Und die Chancen, daß der Techniker akut einen Arzt braucht, wären nach der Aussage recht hoch gewesen - und da kenne ich mehr Leute, die da keinen Spass verstehen.


    Denk doch mal an die möglichen Kosten und Strafen, die auf Dich zugekommen wären wenn Du das nicht gemerkt hättest.


    Und Du solltest den Vorfall vielleicht öffentlich bekannt machen - wenn es die Wahrheit ist, können die Dir nicht wirklich was anhaben.


    Elke's Zitat gilt übrigens nur für städtischen und staatlichen Grund und Boden - das wird für das Parkhaus wohl kaum zutreffen, oder?

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • ach wozu die Aufregung.
    Hätten die 2xMal die Parkgebühr dafür. Das wäre lustig.

    bmw542 = Player
    Netzwerkbeziehungen sind durch Reziprozitäts- und Solidaritätsnormen gekennzeichnet, in denen moralische Verpflichtungen und nicht nur wirtschaftlich-strategische Handlungsmotivationen zum Ausdruck kommen.
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  • Zitat

    Original geschrieben von Player
    ach wozu die Aufregung.
    Hätten die 2xMal die Parkgebühr dafür. Das wäre lustig.



    warum lustig, das wäre sofern in der dem Parkvertrag zugrunde liegenen AGB geregelt auch absolut legal gewesen. Ob lustig oder nicht, die Frage ist ob legal oder illegal. Und die doppelte Parkgebühr hätte dann auch der vermeindliche Falschparker einsehen müssen und wahrscheinlich nach etwas Aufregung auch getan. Nur wird hier eindeutig eine widerrechtliche Maßnahme angewandt.


    Daher auch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Da ja nicht wirklich eine beschädigte Sache vorliegt das Verfahren eingestellt, und im Zuge dieses Verfahrens der Parkhausbetreiber auf das falsche Wirken hingewiesen und das ganze letztlich doch nur eine erzieherische Wirkung gegenüber diesem sein, was ja im Sinne der Allgemeinheit auch beabsichtigt sein dürfte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Elke's Zitat gilt übrigens nur für städtischen und staatlichen Grund und Boden - das wird für das Parkhaus wohl kaum zutreffen, oder?

    Bitte ohne Apostroph! ;)
    Zur Sache: Gilt in Parkhäusern nicht die Straßenverkehrsordnung (wie auf Parkplätzen)?

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