99 % der Kunden wird diesen Absatz auf der Rechnung sowieso nicht so genau hinterfragen, wie wir jetzt hier in diesem Tread.
Preiserhöhung O2?
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Ein Sonderkündigungsrecht hat man von daher nur gegenüber unserer unfähigen geldverschleudernden Regierung.
O2 muß eben diese Erhöhung an den Staat abführen bzw. kann diese auch an den Endkunden weitergeben oder wie es andere Netzbetreiber positiv vormachen an seiner Marge abziehen. -
Zitat
Original geschrieben von galahad13
Ein Sonderkündigungsrecht hat man von daher nur gegenüber unserer unfähigen geldverschleudernden Regierung.
O2 muß eben diese Erhöhung an den Staat abführen bzw. kann diese auch an den Endkunden weitergeben oder wie es andere Netzbetreiber positiv vormachen an seiner Marge abziehen.Die Frage ist nur, wie lange es die anderen mitmachen werden. Spätestens im Februar / März wird es bei den anderen neue Tarife geben.... und schwupps... ohne das man es merkt, zahlt man 19 % Mwst....
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Naja seh ich anders, die haben ihre Tarife ja erst vorgestellt und wer in einem nicht erhöhten drin ist bleibt auch drin.
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Zitat
Original geschrieben von Kanalratte
Die Frage ist nur, wie lange es die anderen mitmachen werden. Spätestens im Februar / März wird es bei den anderen neue Tarife geben.... und schwupps... ohne das man es merkt, zahlt man 19 % Mwst....
Du bezahlst ab 1. Januar 2007 immer 19% MwSt. Die Frage ist nur ob der Anbieter die Nettopreise senkt, damit Du nach der MwSt.-Erhöhung nicht mehr bezahlst als vor der Erhöhung. -
Zitat
Original geschrieben von Hightower2004
Du bezahlst ab 1. Januar 2007 immer 19% MwSt. Die Frage ist nur ob der Anbieter die Nettopreise senkt, damit Du nach der MwSt.-Erhöhung nicht mehr bezahlst als vor der Erhöhung.Ich denke, du hast mich missverstanden. Die anderen werden dann neue Tarife bringen, wo rechnerisch gesehen teurer sind als die hiesigen Tarife.
Bsp:
Netto wird jetzt gesenkt, damit Brutto gleich bleibt....
Dann gibt es neue Tarife, die von vornherein ein höhres Netto haben und leicht verändert sind, damit es nicht auffällt....
Niemand hat in der heutigen Zeit was zum verschenken.
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was ist mit der 4- Monatsregel?
Habe im Oktober aktiv verlängert. Wenn ich nun die neue MwSt. berappen muss, so missbraucht o2 ja das Gesetz. -
Mobilfunk wird aber immer günstiger, seit letztem Jahr auch für Kunden, aber auch schon seit längerem für die Betreiber. Statt neue Tarife rauszubringen die etwas günstiger sind kann man genauso gut die USt-Eröhung nutzen, ich glaube eine generelle 2,5%ige Preissenkungen würde bei weitem nicht so sehr auffallen wie der Verzicht auf MwSt-Erhöhung, letzteres kommt auch beim Kunden besser an.
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Ja laut Gesetz müssen allen Verträgen die ab September abgeschlossen wurden, bereits so kalkuliert sein das keine Preiserhöhung mehr vorgenommen werden muss. Ob das auch für VVL zählt weis ich nicht.
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Zitat
Original geschrieben von altaso
was ist mit der 4- Monatsregel?
IMO dürfte der §29 I UStG nur für Vertrags(neu)abschlüsse gelten und nicht für Verlängerungen.Wenn man durch die Verlängerung jedoch in einen neuen Tarif wechselt (z.B. in den aktuellen Genion) akzeptiert man ja eine neue Preisliste und die aktuellen AGB, es kommt also einem Vertragsabschluß recht nahe (also dem Schutzzweck des §29 UStG).
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