Wie Anschlussexistenz zeitweise verschleiern?

  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    Die Umleitung auf die verkürzte Nummer hat übrigens noch einen Vorteil: Dem Anrufer wird (im Gegensatz zu "normalen" Rufunleitungen) nicht angezeigt, dass der Anruf weitergeleitet wird . (Getestet mit Siemens-Handys und Siemens-ISDN-Anlage, bei anderer Hardware weiß ich es nicht).


    Bei meinen Siemens (S35 - S75) erscheint beim Anrufen das Umleitungssymbol (Pfeil bzw. Handy und Pfeil).
    Bei Nokia: "Anruf wird umgeleitet".

  • Oder - und jetzt kommt ein wahrlich radikaler Vorschlag - man macht der Person einfach klar, dass sie mit ihren Bemühungen jemand anders beglücken sollte oder sich ein Haustier zulegen sollte. Damit wäre dann allen Beteiligen geholfen: du hast deine Ruhe, deine Verehrerin kann sich jemand anders suchen und deren Freunde, Bekannte und Familie werden dir danken, weil sie sich dann das "Problem" nicht mehr anhören müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Diet
    Moin!


    Der Tip ist mal genial! "Diese Rufnummer ist uns nicht bekannt, bitte fragen Sie bei der Auskunft nach ..." :top:
    (zumindest bei T-Mobile)


    Gruß, Diet



    Habe das gerade mal im Netz von Eplus ausprobiert.
    Dort erhält man die Ansage:


    "Die von Ihnen gewählte Nummer ist nicht korrekt.
    Bitte überprüfen Sie die Nummer und probieren Sie es noch einmal."



    Gruß, Batida2000

  • Also, das funktioniert! RUL auf nicht existierende Nummer und schon kommt die "nicht bekannt"-Ansage, wobei die verschieden ist, je nachdem, aus welchem Netz man die Handynummer, von der aus dann auf die Fantasienummer umgeleitet wird, anruft. Aus dem Telekom-Festnetz kommt sogar das bekannte: dü - dü - dü ----- dü - dü - dü. Der Zweck ist damit erreicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von knooby
    Anzeigen fertig :D


    Eben. Stalking ist seit 1.1. auch hier eine anerkannte Straftat. Die Person einfach anzeigen anstatt den Konflikt versuchen auf die Art zu vermeiden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Steward-NRW
    Sich die Fangschaltung schalten lassen und dann Anzeigen und die Kosten zurückfordern.


    :confused:


    Vorschläge gibt es, die gibt es gar nicht. :D


    Wer etwas beauftragt, der muss auch dafür zahlen und wenn er meint, er müssen die Kosten jemanden anderen aufbürden, so muss er auf die Einsicht des Anderen hoffen oder ihn verklagen.


    Beim Verklagen ist aber leider so, dass der Ausgang nicht immer vorhersehbar ist.


    Von daher, wie schon gesagt......Anzeigen und fertig. In der Regel ist das ein "Schuss vor den Bug" und kann schnell zur Einsicht führen, dass man übers Ziel hinausgeschossen ist.

  • Schon alleine die Anzeige und die Androhung der Klage reichen aus um die Kosten von vielen zurückerstattet zu bekommen. ;)
    Und außerdem ist so nen Brief fast kostenlos. :)

  • Hallo Leute, ist ja super nett, dass ihr mir nach dem uppen nochmals so viele gut gemeinte und tw. auch brauchbare Tipps gebt.
    Aber 1. hat sich die Sache ja erledigt, 2. bin ich Rechtsanwalt und peile die Rechtslage einigermaßen :) und 3. ist es ja meine Ex, der ich wegen so etwas nicht gleich rechtlich einen reindrücken will.
    Wollte mit meinem vorherigen Post nur das Feed-Back geben, dass der Tipp mit der RUL auf die Fantasy-Nummer echt optimal war. Zur Ergänzung: T-Mobile hatte mir zu ner Stilllegung (17 Euro) geraten, aber das brachte nicht die gewünschte Ansage, war ausnahmsweise mal eine falsche HL-Auskunft, aber sie haben es mit einem Gesprächsguthaben wieder gut gemacht. Daher: wer mal so ein Problem hat, suche sich ne schöne Fantasy-Nummer, leitet um und ---- bald is Ruhe...... in einem halben Jahr mach ich die Kiste dann wieder auf.

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