Neckermann liefert Bestellung doppelt!

  • Hallo Leute!


    Ich habe beim online-shop vom o.g. Versandhaus eine Kaffemaschine bestellt.
    Habe auch ordnungsgemäß eine Auftragsbestätigung erhalten.
    Über 1 Maschine.


    Diese sollte zu meinem Arbeitsplatz geliefert werden, da ich keine Lust hatte die Ware beim Postamt abzuholen (sehr weit weg - schlechte Möglichkeit für mich dort hinzufahren).


    Als dann die Lieferung erfolgte kamen 2 (!) Pakete an. Ich war gerade zur Mittagspause, also wurde die Lieferung von einer anderen Mitarbeiterin entgegengenommen.


    Als ich dann wiederkam, standen 2 Pakete auf meinem Platz (gleiche größe, gleiche Lieferscheine aussen dran).
    Meine Name usw. war okay.
    Kurz gesagt, sie haben meine Bestellung doppelt bearbeitet.


    Der Harken: Die Vorgangsnummern waren unterschiedlich.
    Also würde ich ja auch 2 Rechnungen erhalten!


    Habe da also angerufen und die meinten ich muss die zurücksenden, wenn ich die nicht möchte.
    Habe denen gesagt, dass ich die 2. Maschine nicht bestellt habe und von daher nicht einsehe die Kosten/Zeit zu investieren die denen wieder zurückzusenden.
    Die meinen, ich müsse das tun!


    Wie ist denn jetzt die rechtliche Lage?
    Bin ich verpflichete nicht bestellte Ware an den Absender zurückzusenden?
    Die eine bestellte zahle ich natürlich!


    best regards
    sushi-master

  • Re: Neckermann liefert Bestellung doppelt!


    Zitat

    Original geschrieben von sushi-master


    Habe denen gesagt, dass ich die 2. Maschine nicht bestellt habe und von daher nicht einsehe die Kosten/Zeit zu investieren die denen wieder zurückzusenden.
    Die meinen, ich müsse das tun!


    "Kosten" musst Du nicht investieren, entweder die schicken Dir nen Paketaufkleber mit dem Du das kostenfrei zurücksenden kannst oder Du schickst denen das unfrei zurück.


    Aber den Gang zur Post wird man ja schon noch bewältigen können oder? Das ist ja jetzt nicht so der Akt. Oder sollen die jetzt nen Azubi ins Auto setzen um das Gerät abzuholen?


    CH

  • Muß man denn wirklich aus jedem Scheiß immer eine 'juristische Frage' machen und darüber auch noch einen Thread eröffnen?


    Mein Gott, bring das Ding zur Post und fertig. :rolleyes:

  • Sieh doch einfach nicht das Schlechte bei Neckermann. Wahrscheinlich ist da wirklich ein Fehler passiert! Also zurückschicken und gut ist! Wenn Dir ein Fehler passiert, wäre es Dir doch auch angenehm, wenn andere Leute daraus kein Profit schlagen würden.

    In Search of Sunrise

  • Da muss man ja nun nicht den "dicken Larry" markieren -> einfach mit denen das Missverständnis aufklären und nach Absprache zur Post bringen - fertig!


    /edit: damn, viel zu langsam!

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Naja, die Kosten könenn es wohl kaum sein, die Dich abschrecken, oder? Eigentlich müsste doch auch ein Retoure-Aufkleber dem Paket beiliegen... ;) Und die Benzinkosten zur Post lasse ich als Ausrede auch nicht gelten. :D


    Was heisst denn "würde ich ja auch 2 Rechnungen erhalten!"? :confused:
    Schau doch einfach in das Paket! Ich meine, auch bei Neckermann liegen Rechnungen im Paket. :rolleyes:


    Kann mich auch täuschen, aber hatten wir das Thema "nicht bestellte Ware behalten" nicht schon mal bei TT? Die Antwort auf die Frage, ob man unbestellte Ware einfach behalten kann, hab ich allerdings auch nicht mehr in Erinnerung.


    Edit: Mein Gott, ich überlege einfach zu lange... :rolleyes:

  • Es besteht keine Pflicht zur Rücksendung, lediglich eine Pflicht zur Aufbewahrung. Solltest du es zurückschicken, führst je nach Sachlage für Neckermann einen Auftrag aus oder besorgst ein fremdes Geschäft für Neckermann ohne Auftrag mit dem Willen, dieses für Neckermann zu führen. Da die Rücksendung auch dem wirklichen Willen entspricht, schuldet Neckermann dann genau wie beim Auftrag Aufwendungsersatz.


    Gesetzliche Ansprüche seitens Neckermann sind gerade nicht ausgeschlossen, da es sich um eine irrtümliche Lieferung handelt, was du auch erkannt hast, vgl. § 241a II BGB.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von sushi-master
    Sehe das nicht ein!
    Warum soll ich für den Fehler von denen "gerade stehen"?
    Ich soll es wegbringen?
    Siehe oben - für mich nicht ganz einfach!


    Dann tritt den "Grauen Panthern" bei, behalte die Maschine oder verkauf sie bei Ebay...


    Mein Gott da arbeiten auch nur Menschen und die machen auch mal einen Fehler, Du tust jetzt gerade so als müsstest Du dafür 30 Stunden ohne Bezahlung arbeiten...
    Mal abgesehen davon das es immer noch ein Unterschied ist, ob man unbestellte Ware bekommt oder eine bestellte Ware versehentlich 2x...

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