Bei Umzug KEIN Sonderkündigungsrecht bei 1&1 und auch anderen

  • Tja, dass ist wie mit der 0180er Erhöhung bei o2... Willkür und andere rechtliche Auslegung der Sachverhalte durch die Unternehmen.
    Bleibt nur gerichtlich klären lassen oder hinnehmen.
    Leider! :(

  • re


    wer von 0&0 weg will..
    der soll mal im onlinekosten.de forum sich umkucken....


    dort gibts nen ellenlangen thread der sich mit der thematik befasst...


    auch wenns nur über die hintertüre ist,,, aber das reicht....




    wenn mans über die hintertüre versucht, wird gelogen bis sich die balken biegen, es wird frisiert ( rechnungen ) und man versucht den kunden hinzuhalten.. der satz " bitte haben sie verständnis dafür, dass wir zu dieser thematik keinerlei stellung mehr nehmen werden" hat mich damals schon in fahrt gebracht... dazu kam noch ein brief vom inkassounternehmen....
    erst ein anwalt hat licht ins dunkle gebracht.. und zumindest das inkassounternehmen hat seine forderungen eingestellt und wird auch nicht weiter verfolgt.... seit 2 wochen wart ich nun auf die offizielle bestätigung vom saftladen...aber da kommt nix.. ;) etz darf mein anwalt dene nochmal schreiben..


    mein fazit nach 2,5 jahren 1und1...
    gut solange es keine probleme gibt.. sollte es probleme geben, mit denen die hotliner überfragt sind oder gar keine lösung anbieten können,, dann prost mahlzeit... dann fröhliches warten auf den t.com-techniker... und das kann dauern,,, nicht ohne grund hat die t.com den c&s plus eingeführt....erst die eigenen kunden werden abgearbeitet,,, und dann erst die resellerkunden ;)

    Mein Posting enthält in 5 von 5 Fällen Ironie. Bitte berücksichtigen Sie dies, um Missverständnisse zu vermeiden..Schwarzer Humor inbegriffen

  • Zitat

    Original geschrieben von twistx
    So, nu mal mein Senf dazu:
    Meine Freundin konnte ihren 2-Jahresvertrag ohne Probleme bei Strato/Freenet nach nur 5 Monaten Nutzung mit der Begründung "Umzug nach Hamburg in bestehende
    :mad:


    Wann hat sie den Freenet-Anschluss gekündigt ?


    Ich frage nur, weil ich in Kürze auch umziehen will. Freenet wird sicherlich in Kürze einen Umzugsservice anbieten.

  • Dieser Thread trägt inklusive des Titels nur zur Verwirrung bei. Das liest sich, als wenn darüber entschieden worden wäre. Was die Anbieter dazu sagen ist letztlich doch aber unerheblich und mir persönlich deswegen auch vollkommen egal.


    1. Wenn der Anbieter die Leistung am neuen Wohnort realisieren kann besteht selbstverständlich kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Entsprechende Kosten können dem Kunden auferlegt werden.


    2. Kann die Leistung am neuen Wohnort nicht realisiert besteht nach überwiegender Meinung ein Kündigungsrecht. Ich kann mir hier auch nicht vorstellen, daß ein Amtsrichter anders entscheidet.


    3. Wenn keine gleichwertige Leistung erbracht werden kann gilt meiner Meinung nach nichts anderes.

  • Zitat

    Original geschrieben von qwerty1896
    Wann hat sie den Freenet-Anschluss gekündigt ?


    Ich frage nur, weil ich in Kürze auch umziehen will. Freenet wird sicherlich in Kürze einen Umzugsservice anbieten.


    Sie hat vor ca. 6 Wochen einen Brief an Freenet geschickt. Darin hat sie ihren Auszug aus der aktuellen WG beschrieben und dass sie sich den Anschluss als Studentin nun nicht mehr leisten kann.
    Daraufhin kam von Freenet die Antwort, dass sie nur eine Ummeldung schicken soll und der Vertrag dann aufgelöst wird.

    es kann ja nicht immer regnen...

  • Unschön ist, dass wegen vorzeitiger Kündigung eine Gebühr (z.B. bei Arcor 86€) vorab (ist das überhaupt rechtens?) in Rechnung gestellt wird und man die Ummeldebescheinigung nachreichen soll damit die "ausserordentliche" Kündigung wirksam wird.
    Da man diese i.d.R. erst NACH Wohnungswechsel erhält, darf/muss man hier wieder seinem Geld hinterherlaufen. Bei Gutschriften tun sich Anbieter ja noch recht leicht aber Erstattungen auf Konten werden die sicher schön in die Länge ziehen. :mad:

  • Ein "Sonderkündigungsrecht" gibt es nicht denn Verträge sind zum Erfüllen da. Wenn du einen Vertrag beim Provider XY für 24 Monate machst, dann ist dieser auf die Dienstleistung an sich und nicht auf eine bestimmte Wohnung beschränkt. Wenn du innerhalb des Versorungsgebietes des Providers umziehst, bist du nach wie vor an die MVLZ gebunden. Es wäre auch absurd, wenn man durch Umzug aus Verträge rauskommen würde.


    Gruß
    Brain

  • BrainKoeln: so absurd ist es gar nicht, wenn jemand in ein Gebiet zieht, in dem der Anbieter die beauftragte Leistung nicht erbringen kann. In anderen Fällen (s. o. => Fitness-Studio) sind Möglichkeiten zur Sonderkündigung möglich lt. Gerichtsentscheidungen...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • ARCOR nennt sowas "ausserordentliche" Kündigung.
    Möglich, dass der Begriff "Sonderkündigung" juristisch fehlerhaft ist.

  • Das ist korrekt: so etwas wird in den Vertragsbedingunen oft als außerordentliche Kündigung [aus wichtigem Grund] angegeben.


    Bei der Kündigung selbst kommt es aber nicht zwangsläufig auf die genaue Formulierung an, solange die Absicht des Absenders klar erkennbar ist.


    Ich hab hier den Begriff Sonderkündigung aufgegriffen, um nicht noch mehr Verwirrung zu stiften. Wie man das Kind nennt, ist eigentlich egal. Einige Provider lehnen ab, andere akzeptieren (gegebenenfalls gegen Zahlung einer Gebühr, wobei hier nicht unbedingt gesagt ist, dass diese unzulässig ist).


    Lehnt ein Anbieter ab, müsste man es wohl auf eine Klage ankommen lassen. Vielleicht gibt es ja auch schon Fälle, bei denen Gerichte über so eine Sachlage entschieden haben?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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