@ Teddie_Neubert:
Vielen Dank, versuchen können wir es ja mal. Werde berichten wie es ausgegangen ist. Zur Not müssen wir Arcor halt noch ein Jahr behalten und ich werde Alice erstmal den Laufpass geben
thx pRiDeX
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
@ Teddie_Neubert:
Vielen Dank, versuchen können wir es ja mal. Werde berichten wie es ausgegangen ist. Zur Not müssen wir Arcor halt noch ein Jahr behalten und ich werde Alice erstmal den Laufpass geben
thx pRiDeX
also ich denke man kann da nicht pauschal die schuld jemandem zuschieben. wenn natürlich leute einen 24-monatsvertrag abschließen, die häufig umziehen (z.b. alle 6 monate oder so), dann denke ich, wird man vernünftigerweise ihnen auch zumuten, den vertrag trotzdem 24 monate weiter zu bezahlen! denn hier liegt dann wohl die absicht, doch bloß günstig hardware abzugreifen, sehr nahe.
zieht dagegen jemand um, der nachweislich schon sehr viel länger irgendwo gewohnt hat, dann wäre das wohl doch wieder anders zu sehen und nicht als pure "absicht" zu beurteilen, solch einen vertrag abzuschließen...
generell gilt aber auf jeden fall gem. bgb, dass der vertragspartner die gegenleistung erbringen muss! so lange also ein anbieter nicht explizit den umzug in seinen agb erwähnt mit den entsprechenden optionen, so schuldet er dem vertragspartner (dem kunden) die leistung! sollte also z.b. jemand von einem arcor-gebiet in einer nicht-arcor-gebiet umziehen, heißt das dann, dass arcor die kosten für den telekom-anschluss übernehmen oder entsprechend anteilig erstatten muss (so wie es alice tut).
aber wie gesagt, in den agb steht vieles drin, was rechtswidrig ist. bloß wer will schon ständig den rechtsanwalt einschalten...
ZitatOriginal geschrieben von Jochen
Wie schon einige Male: halte Dich bitte verbal etwas zurück!
:confused: Höh? Er behauptet, ich sei ein Duckmäuser/Schwanzeinzieher und ich werde ermahnt?
ZitatOriginal geschrieben von protonic1
generell gilt aber auf jeden fall gem. bgb, dass der vertragspartner die gegenleistung erbringen muss! so lange also ein anbieter nicht explizit den umzug in seinen agb erwähnt mit den entsprechenden optionen, so schuldet er dem vertragspartner (dem kunden) die leistung! sollte also z.b. jemand von einem arcor-gebiet in einer nicht-arcor-gebiet umziehen, heißt das dann, dass arcor die kosten für den telekom-anschluss übernehmen oder entsprechend anteilig erstatten muss (so wie es alice tut).
Das ist Schwachfug! Das komplette Zitat. Besuch erst einmal eine Erstsemester-Vorlesung BGB und dann reden wir wieder weiter. Dann weißt du nämlich, was "gem. bgb" so gilt.
leibi111
Ich möchte hier nicht den Friedensrichter spielen, aber
was JoPi sicherlich meint ist:
Auch wenn Du in der Sache (IMHO) meistens Recht hast,
dürfte Dein verbaler Schreibstil etwas aggressionsfreier
(um es mal vorsichtig auszudrücken) sein.
z. B. nicht die Eier in der Hosedas Durchhaltevermögen hat, zu seinen Verträgen zu stehen.
leibi111
hatte bereits mehrere semester lang rechtsvorlesungen.
es ist bei einem vertrag nun mal so, dass dieser auf gegenseitiger leistungserbringung beruht. (ist ein gegenseitiges schuldverhältnis - sonst bräuchte man ja keinen vertrag zu schließen). und dass die agb vieler anbieter schlichtweg falsch oder zu deren gunsten sind, ist auch offensichtlich. (das sieht man alleine auch schon, wie viele falsche wiedergaben des widerrufsrechts machen).
ZitatOriginal geschrieben von protonic1
... es ist bei einem vertrag nun mal so, dass dieser auf gegenseitiger leistungserbringung beruht.
Das ist ja zunächst unbestritten.
Hier jedoch verändert der Kunde einseitig die vertraglichen Randbedingungen durch Umzug an eine andere Stelle als der, an welcher die vertragliche Leistung originär zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geschuldet ist bzw. war.
Diese Änderung hat der Kunde (und eben nicht der Anbieter) zu vertreten und kann daher nicht verlangen, daß der Anbieter am anderen Ort die Leistung genau so wie vorher bereit stellt.
Dies stellt u. U. ein grob unbilliges Verlangen dar, nämlich genau dann, wenn der Anbieter nur unter unverhältnismässig hohen Kosten einen Anschluss oder evtl. auch gar nicht herstellen könnte.
Wenn Du Rechtsvorlesungen hattest, dann müsstest Du obiges Juristengeschwafel verstanden haben
Für alle anderen nochmal:
Der Anbieter hat Euch nicht befohlen umzuziehen und ist selbstverständlich gern bereit seine Leistungen am ursprünglichen Vertragsort zu erbringen.
Wer das (durch Umzug) verhindert, der ist trotzdem in der Zahlungspflicht
- und hat Glück, wenn es ihm der Anbieter grosszügigerweise erlässt.
MÜSSEN muß der Anbieter das nicht.
aber dann müsste der anbieter den ort der leistung auch genau deklarieren und vertraglich müsste dann eine genaue adresse festgehalten werden, wo die leistung zu erbringen ist. das tun aber die wenigsten anbieter. zumindest hatte ich noch nie so einen gehabt bis jetzt...
oftmals heißt es nur "im versorgungsgebiet" bzw. am "wohnort des kunden", und das ist wohl sehr schwammig formuliert. hier sollte dann ein entsprechender umzug stets gesondert behandelt werden. denn wenn ich umziehe, habe ich eben einen neuen "wohnort". liegt dieser im versorgungsgebiet, wird die leistung dann geschuldet...
ZitatOriginal geschrieben von protonic1
leibi111
hatte bereits mehrere semester lang rechtsvorlesungen.
es ist bei einem vertrag nun mal so, dass dieser auf gegenseitiger leistungserbringung beruht. (ist ein gegenseitiges schuldverhältnis - sonst bräuchte man ja keinen vertrag zu schließen). und dass die agb vieler anbieter schlichtweg falsch oder zu deren gunsten sind, ist auch offensichtlich. (das sieht man alleine auch schon, wie viele falsche wiedergaben des widerrufsrechts machen).
siehe Teddie_Neubert
Übrigens: Hast du in diesen mehreren Semestern die Großschreibung verlernt?
ZitatOriginal geschrieben von protonic1
aber dann müsste der anbieter den ort der leistung auch genau deklarieren und vertraglich müsste dann eine genaue adresse festgehalten werden, wo die leistung zu erbringen ist. das tun aber die wenigsten anbieter. zumindest hatte ich noch nie so einen gehabt bis jetzt...
oftmals heißt es nur "im versorgungsgebiet" bzw. am "wohnort des kunden", und das ist wohl sehr schwammig formuliert. hier sollte dann ein entsprechender umzug stets gesondert behandelt werden. denn wenn ich umziehe, habe ich eben einen neuen "wohnort".
Was ist denn ungenau deklariert, wenn der Kunde bspw. einen DSL-Anschluss in seiner Wohnung in Mustergasse 3 in 11011 Musterstadt bestellt und der Vertragspartner liefert?
Zitatliegt dieser im versorgungsgebiet, wird die leistung dann geschuldet...
Nö. Wenn beide damit einverstanden sind, dann ja, aber sicher nicht per se.
ZitatOriginal geschrieben von leibi111
:confused: Höh? Er behauptet, ich sei ein Duckmäuser/Schwanzeinzieher und ich werde ermahnt?
Wo schreibt wer das? Und was hat das eine mit dem anderen zu tun? Meine Ermahnung war eindeutig und auf mehreren Beobachtungen begründet. Also bitte so hinnehmen und back to topic!
ZitatOriginal geschrieben von pRiDeX
...Werde berichten wie es ausgegangen ist. ...
Tja was soll ich sagen. Aus mir nicht so ganz klaren Gründen, konnten wir den Arcoranschluss über den Kundenbereich auf der Arcorwebseite zum 28.9.2007 kündigen. Heute kam die schriftliche Kündigungsbestätigung, insofern alles super
thx pRiDeX
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!