Bei Umzug KEIN Sonderkündigungsrecht bei 1&1 und auch anderen

  • Mal hier zur Info, Vorgang muesste man sich mal genauer ansehen:


    16. 7 .2007
    Ohne Leistung kein Geld
    Eine Internetfirma hatte dem Beklagten einen DSL-Anschluss verkauft. Später zog der Beklagte um. An seinem neuen Wohnort funktionierte der Anschluss aber nicht; der Anbieter konnte dort auch kein DSL anbieten. Trotzdem wollte er weiter sein Geld. Darauf kündigte der Beklagte. Dies wollte wiederum der Anbieter nicht akzeptieren.


    Das Amtsgericht München meint, ein Vertragspartner, der zu einer Leistung nicht im Stande ist, hat auch keinen Anspruch auf Gegenleistung. Deshalb habe der Beklagte kündigen dürfen. Die Klage des DSL-Anbieters wies das Gericht rechtskräftig ab.


    Urteil des AG München vom 20.3.07, 271 C 32921/06.

  • Wenn mein Vertragspartner die vertraglich vereinbarte Leistung nicht mehr erbringen kann oder will, dann ist das nicht mein Problem - in diesem Moment bin ich auch nicht mehr an den Vertrag gebunden.


    Die Nichterbringung der Leistung würde ich als einseitige Willenserklärung meines Vertragspartners ansehen, den Vertrag auflösen zu wollen.


    Umgekehrt gehts ja schließlich auch : Wenn ich mittels Nichtzahlung eine einseitige Willenrserklärung abgebe, das ich den Vertrag nicht mehr zu erfüllen gedenke, bekomme ich ja auch recht fix eine Kündigung ... :D


    Wird zwar nicht immer ohne Rechtsbeistand abgehen, aber ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, das nicht spätestens der Amtsrichter das genau so sieht ...


    Ich würde meine außerordentliche Kündigung übrigens genauso formulieren - angemessene Frist setzen, die Vertraglich vereinbarte Leistung wieder zur Verfügung zu stellen, "ansonsten nehme ich Ihren Kündigunswunsch, zum Ausdruck gebracht durch Ihre einseitige Willenserklärung in Form der nicht mehr zur Verfügung Stellung Vertraglich vereinbarter Leistungen gerne an" :D

  • Zitat

    Original geschrieben von uwm
    Wenn mein Vertragspartner die vertraglich vereinbarte Leistung nicht mehr erbringen kann oder will, dann ist das nicht mein Problem - in diesem Moment bin ich auch nicht mehr an den Vertrag gebunden.

    Er kann doch. Am vertraglich vereinbarten Ort A. Wenn natürlich du meinst, von A nach B ziehen zu müssen, dann verstößt du gegen vertragliche Vereinbarungen. Und nicht der Vertragspartner.


    Zitat

    Die Nichterbringung der Leistung würde ich als einseitige Willenserklärung meines Vertragspartners ansehen, den Vertrag auflösen zu wollen.

    s.o., Leistung wird erbracht.


    Zitat

    Umgekehrt gehts ja schließlich auch : Wenn ich mittels Nichtzahlung eine einseitige Willenrserklärung abgebe, das ich den Vertrag nicht mehr zu erfüllen gedenke, bekomme ich ja auch recht fix eine Kündigung ... :D

    Und Inkasso und ggf. Klage auf Zahlung.


    Zitat

    Wird zwar nicht immer ohne Rechtsbeistand abgehen, aber ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, das nicht spätestens der Amtsrichter das genau so sieht ...

    Die bisherigen Amtsrichter schlossen sich bislang immer meiner Meinung an, nämlich "pacta sunt servanda". Das AG München ist AFAIK das erste, das aus dieser Ansicht ausschert.


    Ich weiß, dass bei Fitnessstudioverträgen regelmäßig anders geurteilt wird, aber auch da bin ich anderer Ansicht. Da habe ich noch nie verstanden, wieso explizit das ein Kündigungsrecht bieten soll.


    Zitat

    Ich würde meine außerordentliche Kündigung übrigens genauso formulieren - angemessene Frist setzen, die Vertraglich vereinbarte Leistung wieder zur Verfügung zu stellen, "ansonsten nehme ich Ihren Kündigunswunsch, zum Ausdruck gebracht durch Ihre einseitige Willenserklärung in Form der nicht mehr zur Verfügung Stellung Vertraglich vereinbarter Leistungen gerne an" :D

    Ich würde das als Anbieter übrigens mit "Ziehen Sie innerhalb einer Frist von x Tagen wieder nach A um, da ist Ihr Anschluss, und zahlen Sie, sonst gibts Zahlungsklage" formulieren. :D

  • leibi111
    Ich sehe das genau so wie Du,
    alles andere ist reines Wunschdenken oder Kulanz seitens des Anbieters.

    maulfaule gruesse .....


    [URL=http://www.businessnews.com/leben/art629,240533.html?fCMS=973555c0e9e47c8dcf1faf583ff28d3b]Ebay wächst dank Dummköpfen[/URL]

  • Als Verbraucher müssten wir uns mal selbst ans Hirn langen:


    - wir verlangen günstige Tarife
    - wir wollen möglichst kostenlos die Hardware dabei haben
    - wir unterschreiben 2-jährige Verträge


    nur es wird nichts verschenkt.
    Letztendlich heist es ja auch, daß wenn ich keine Hardware brauche
    trotzdem alle anderen über die mtl. Kosten mitsubventioniere.
    Nicht anders ist es bei Handy-Verträgen.


    Die Sozialversicherungen würden jubeln, ob dieser Solidarität.


    Aber anscheinend sind wir doch "Blödmarkt" verseucht.


    GP

  • Ich sehe das ein wenig anders - aber o2 hats ja auch geschafft, man muß nur einfach alles was über die monatliche Rechnung hinausgeht als Nebenleistung bezeichnen und schon hat der Kunde seinen Vertrag bis zum St. Nimmerleinstag an der Backe ... ein Glück, das es noch Richter gibt, die noch nicht vor der geballten Macht eines Großkonzerns einknicken wie ihr :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von uwm
    ein Glück, das es noch Richter gibt, die noch nicht vor der geballten Macht eines Großkonzerns einknicken wie ihr :rolleyes:

    *gähn* Wen willst du mit solcher Kinderkacke eigentlich beeindrucken? Muss ich mich nun total schlecht fühlen? :o


    Ich habe in der Vergangenheit schon einige Verträge außerordentlich gekündigt, allerdings immer aufgrund eines Verschuldens des Vertragspartners, nicht des Kunden. In so einem Fall hier liegt das Verschulden schlichtweg beim Kunden, der sich fette Hardware abgreift und dann nicht die Eier in der Hose hat, zu seinen Verträgen zu stehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    *gähn* Wen willst du mit solcher Kinderkacke eigentlich beeindrucken?


    Wie schon einige Male: halte Dich bitte verbal etwas zurück!

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Hallo,


    da hätte ich auch eine passende Frage.


    Folgende Situation: meine Freundin und ich wollen zum 1.12 Zusammenziehen. Sie hat einen Arcor und ich einen Alice DSL Light Anschluss. In der neuen Wohnung würden beide Anbieter einen Anschluss zur Verfügung stellen.


    Wir würden gerne Alice behalten. Das Problem, die Mindestvertragslaufzeit von Arcor läuft zum 29.08.2007 aus. Nun konnten wir den Anschluss nicht rechtzeitig kündigen da das mit der Wohnung relativ überraschend kam. Soweit ich weiß verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 Jahr!?


    Ich weiß das einfachste wäre Alice zu kündigen aber das ist zu einfach :D Um es kurz zu machen, besteht eine Möglichkeit den Arcorvertrag zeitnah zu kündigen?


    thx pRiDeX

  • Zitat

    Original geschrieben von pRiDeX
    ... besteht eine Möglichkeit den Arcorvertrag zeitnah zu kündigen?


    Ausgerechnet Arcor ist der Anbieter, der sich bei sowas relativ hartleibig zeigt.


    Mein Rat:
    Schreibe denen brieflich, daß
    Du zu Deiner Freundin ziehst (und erwähne NICHT, daß dort was neues beantragt wird)
    Du ja Deine Mindestlaufzeit bereits abgedient hast
    Du das aus Geldersparnisgründen relativ kurzfristig tun musstest
    Du Dich ausserstande siehst noch ein weiteres Jahr zu bezahlen
    und daß Dir das ja alles ganz furchtbar leid tut
    und dann könnte das klappen.




    [small]Hiermit nun 1100mal Menschen glücklich gemacht, oder? :D [/small]

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