Bei Umzug KEIN Sonderkündigungsrecht bei 1&1 und auch anderen

  • Moin,
    weil das hier schon bis zur Erschöpfung gefragt wurde
    habe auch ich mal die diversen Anbieter abgeklappert,
    die Aussagen waren inhaltlich immer gleich, hier eine von allen:


    [small]Ich habe mir gestattet die Schreibfehler zu entfernen[/small]


    Originäre Fragestellung =
    Umzug, MVLZ (noch) nicht abgelaufen und am neuen Wohnort kein DSL erhältlich.


    Der schnellste Antworter war übrigens 1&1 mit gerade mal 40 Minuten,
    der langsamste war freenet mit 4,5 Tagen.


    Ich möchte der Hoffnung Ausdruck geben, dass das Thema damit geklärt und beerdigt ist :eek:

  • Warum sollte es auch ein Sonderkündigungsrecht geben? :rolleyes::D Die Anbieter sind doch keine Vermieter und somit kommt das Mietrecht ja nicht zum Tragen.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Warum sollte es auch ein Sonderkündigungsrecht geben? :rolleyes::D Die Anbieter sind doch keine Vermieter und somit kommt das Mietrecht ja nicht zum Tragen.


    Du kannst es nicht lassen, oder :D


    Bei Freenet hat man ein anrecht auf ausserordentliche Kündigung!!


    War in meinem Fall so.

    Gruß
    Flatie

  • Bei Versatel ist dies übrigens auch möglich. Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug hat man, wenn man nachweisen kann, dass man in eine Gegend zieht, die nicht von Versatel versorgt wird. Dafür wird eine Ummeldebestätigung der Bürgerberatung benötigt, die hingefaxt werden muss.
    Ich habe dieses selber genutzt - ohne Probleme!


    Nur mal so der Vollständigkeit halber, weil der Threadtitel ja "...und auch anderen" lautet.

    <Telefonmann> meine tochter neulich im zoo in der arktisabteilung: guck mal papi - da sind linuxe :D | Suche HCH-21

  • Laut Teddie_Neubert sollte man bei bei Umzug bdi Freenet ja auch kein Recht auf ausserordentliche Kündigung haben.


    Freenet
    In meinem Fall:
    - Im gleichen Ort umgezogen (Freenet hätte somit als Anbieter bleiben können)
    - Schreiben der ausserordentlichen Kündigung hingefaxt
    - Ummeldebestätigung hingefaxt
    - 4 Wochen später war der Vertrag gekündigt
    - Mein DSL lief 6 Monate und es handelte sich um einen ....äh ich glaube 24 Monatsvertrag...

    Gruß
    Flatie

  • Teddie verallgemeinert einfach fälschlich hier, daher hat dieser Thread recht wenig Aussagekraft.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von MaDMaNiaC
    Bei Versatel ist dies übrigens auch möglich. Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug hat man, wenn man nachweisen kann, dass man in eine Gegend zieht, die nicht von Versatel versorgt wird. Dafür wird eine Ummeldebestätigung der Bürgerberatung benötigt, die hingefaxt werden muss.
    Ich habe dieses selber genutzt - ohne Probleme!


    Nur mal so der Vollständigkeit halber, weil der Threadtitel ja "...und auch anderen" lautet.


    Bei ARCOR habe ich auch "ausserordentlich" gekündigt (Zielwohnung hat einen noch nicht kündbaren Telekom-Anschluß - leider).
    Zuerst verlangte man eine Ummeldebestätigung. Diese bekomme ich aber natürlich erst NACH dem Umzug.
    Nachdem ich anrief und erklärte, dass ich dies ziemlich unschön finde, dass man hinterher seinem Geld herlaufen soll, hieß es, dass eine Bestätigung des neuen Vermieters ausreichend ist. Zusätzlich habe ich denen noch die Kündigungsbestätigung des derzeitigen Vermieters gesendet.
    Mal sehen, wie die Bestätigung von Arcor aussehen wird...

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Teddie verallgemeinert einfach fälschlich hier, daher hat dieser Thread recht wenig Aussagekraft.


    Entschuldigung, aber das sehe ich nicht so.


    Man hat bei Umzug bei den meisten kein Sonderkündigungsrecht und der Anbieter hat auch nicht die Pflicht jemanden aus diesem Anlass aus dem Vertrag zu entlassen.


    Dass einige Anbieter es dennoch aus Kulanz tun, das ist schön und auch sehr vernünftig, jedoch im rechtlichen Sinne darauf verlassen sollte man sich besser nicht.
    Genau dies macht den Unterschied :cool:

    Meine Meinung steht fest !
    Bitte irritieren Sie mich nicht mit Tatsachen :-))

  • Naja, ob die Anbieter nicht doch die Pflicht hätten, die Kündigung vorzeitig zu akzeptieren oder ob zumindest eine Herabstufung auf einen anderen Tarif angeboten werden muss, müsste wohl erst einmal gerichtlich geklärt werden.


    So entscheiden Gerichte bei Fitness-Studio-Verträgen z.B. regelmäßig, dass eine außerordentliche Kündigung eingeräumt werden muss. Sofern 1&1 aber Hardware subventioniert oder einen teureren Tarif mit geringerer Vertragslaufzeit anbietet, wird man aber wohl dann um Ausgleichszahlungen nicht herumkommen.


    Die Aussage von 1&1, dass ein Breitband-Tarif über ISDN-Einwahl vollumfänglich genutzt werden könne ist meiner Ansicht nach aber quatsch, zumal ja auch die Flatrate bei Einwahl über analog/ISDN nicht gilt. Insofern würde ich die Einwahlmöglichkeit gegen Berechnung eines Minutenpreises als Nebenleistung verstehen. 1&1 müsste mindestens eine Rückstufung in einen Tarif anbieten, der für die Modemeinwahl ausgelegt ist oder alternativ eine Flatrate auch bei Modemeinwahl offerieren. Ich denke aber mal, dass für den Fall, dass ein Gericht mal so entscheidet, schnell ein neuer Ausweichtarif herbeigezaubert wird, der auch nicht viel günstiger ist, damit die Anbieter um die außerordentliche Kündigung herumkommen....

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • So, nu mal mein Senf dazu:
    Meine Freundin konnte ihren 2-Jahresvertrag ohne Probleme bei Strato/Freenet nach nur 5 Monaten Nutzung mit der Begründung "Umzug nach Hamburg in bestehende Wohngemeinschaft" kündigen.
    Mit meinem Vertrag bei 1&1 hat das leider nicht geklappt, habe den Standardbrief bekommen
    :mad:

    es kann ja nicht immer regnen...

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