HLR-Störung bei Aldi-Talk?

  • Kein Anbieter kann eine karte die nicht aufgeladen wird auf Dauer aufrecht erhalten, da er gewisse Kosten hat. Das kürzlich hierzu ergangene Gerichtsurteil sagt nicht das Simkarten nicht mehr deaktiviert werden dürfen, wenn nicht aufgeladen wird, es hat lediglich entschieden das Restguthaben für deaktivierte Karten nicht mehr verfallen darf und ausbezahlt werden muß.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Danke für den Hinweis auf die neugestaltete CallYa-FAQ.


    Zitat

    Unter „nicht nutzen“ verstehen wir, wenn Sie in den letzten zwei Monaten nichts davon getan haben und gleichzeitig seit mindestens einem Jahr nichts aufgebucht haben.


    Das würde aber bedeuten, dass man die Karte nach einer Aufladung theoretisch 1 Jahr in die Schublade legen kann, und erst dann mind. alle 2 Monate in irgendeiner Form Umsätze generieren muss.


    Diese regelmäßige Nutzung würde dann eine erneute Aufladung zur "Kündigungsverhinderung" ersetzen, sofern dann keine Nutzungspause von über 2 Monaten eintritt.


    Naja, für eine 1x jährliche Nutzung der CallYa im Auslandsurlaub (Reiseversprechen) sind diese Bedingungen durchaus akzeptabel. :)

    mfg wolwi

  • "unbegrenzt gültig, wenn nicht gekündigt wird" Unter unbegrenzt gültg würde ich verstehen, wenn ich die Karte 10 Jahre in die Schublade lege und sie ist dann immer noch gültig. Ansonsten kann man sagen: Unbefristet gültig mit Einschränkungen.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Gültigkeit CallYa ab Okt. 2006


    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    "unbegrenzt gültig, wenn nicht gekündigt wird"


    Da hast du natürlich recht. Aber viele vergessen hier wohl, das beide Seiten die Möglichkeit haben die Kündigung auszusprechen. Vodafone hat in der weiter oben verlinkten FAQ offengelegt, unter welchen Voraussetzung sie die Kündigung aussprechen.


    In den neuen AGB von Okt. 06 steht nun:

    Zitat

    6. Vertragsdauer, Kündigung, Sperre
    6.1 Für CallYa-Verträge gilt: Der Vertrag wird auf unbestimmte
    Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist
    von 1 Monat gekündigt werden. Die Kündigung kann schriftlich,
    in Textform oder per SMS erklärt werden.

    mfg wolwi

  • Die neue Gültigkeitsregelung von Vodafone-Callya ist sicher eine großzügige Regelung. Nur der Begriff unbegrenzt Stört mich etwas, Sowas kann niemand anbieten und man kann es auch nicht erwarten. Denn gewisse Kosten haben die Netzbetreiber schon, auch wenn die Karte nicht benutzt wird.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!