Autounfall, Unfallverursacher meldet es nicht der Versicherung

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Evtl kann auch eine Anzeige die Zahlungs- und Auskunftsmoral beschleunigen.


    Was denn für eine Anzeige?

  • Zitat

    Original geschrieben von Timeslot
    Die Beklagte wird sich dann ja überlegen, ob sie die Verfahrenskosten durch Bestreiten und folglich für sie zwecklose Zeugenladungen hochtreiben möchte.


    Würdest du VN und V nicht als einfache Streigenossen beklagen?


    Bliebe nur das Risiko der Solvenz der Schädigerin, ihrem Fahrzeug und den übrigen Umständen nach spricht vieles für Hartz IV. So schnell schmeiße ich dem schlechten Geld kein gutes mehr hinterher, bin in Sachen Hartz IV-Schuldner ein gebranntes Kind.


    Und der Versicherung die Verfahrenskosten aufzubürden setzt ja auch zumindest einen Verzug oder eine Zahlungsverweigerung derer voraus. Da ich aber mometan schon Probleme habe eine Mahnung per Einschreiben zuzustellen...


    Ein bißchen Zeit gebe ich Ihnen noch, diese Woche ging die Akte der StA zur Versicherung.


    galahad13: Weswegen Strafanzeige? Ich habe keinen Körperschaden und eine (vorsätzliche) Sachbeschädigung zu unterstellen halte ich auch für weit hergeholt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • booner:


    Vertrittst du dich inzwischen "selbst" oder hast du es einem unserer (fast) Kollegen übergeben ?..:-)


    Meine Erfahrung in den HP-Sachen liegt zumeist darin, das die Versicherer ganz empfindlich auf Briefe vom Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) / Ombusmann reagieren.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • booner


    Bzgl. der Streitgenossenschaft stellt sich die Frage, ob Du unmittelbar Ansprüche gegen V bestitzt oder zunächst nur gegen VN. Gibt es da versicherungsrechtl. Vorschriften die die Inanspruchnahme der Versicherung unmittelbar durch den Geschädigten ermöglichen?
    Womöglich ist hier die Drittschadensliquidation anwendbar.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      booner:


    Vertrittst du dich inzwischen "selbst" oder hast du es einem unserer (fast) Kollegen übergeben ?..:-)


    Meine Erfahrung in den HP-Sachen liegt zumeist darin, das die Versicherer ganz empfindlich auf Briefe vom Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) / Ombusmann reagieren.


    In der Sache vertritt mich eine Kollegin. Einfach schon deswegen, weil ich möglichst wenig Zeit und Aufwand damit verbringen wollte. Dieser Schuss ist aber kräftig nach hinten los gegangen...


    Evtl. werde ich demnächst an die von dir genannten Stellen herantreten. Man liest im Netz im Zusammenhang mit AXA öfters mit Auszahlungsverzögerungen.


    Einen Verzögerungsschaden habe ich erst seit seit Freitag letzter Woche, da musste ich knapp 4.000€ an die Werkstatt bezahlen, da die sich aus meinem erfüllungshalber abgetretenen Anspruch gegen die AXA natürlich nicht befriedigen konnten.


    Das Übergabeeinschreiben an die AXA samt Anzeige der Rückabtretung und Mahnung liegt seit 4.11. beim Postamt zur Abholung. Unglaublich dass so ein Unternehmen keine Posteinlaufstelle hat.


    worst case wäre jetzt, wenn die AXA mangels Kenntnis von der Rückabtretung befreiend an die Werkstatt leistet und diese insolvent geht :)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timeslot
      booner


    Bzgl. der Streitgenossenschaft stellt sich die Frage, ob Du unmittelbar Ansprüche gegen V bestitzt oder zunächst nur gegen VN. Gibt es da versicherungsrechtl. Vorschriften die die Inanspruchnahme der Versicherung unmittelbar durch den Geschädigten ermöglichen?
    Womöglich ist hier die Drittschadensliquidation anwendbar.


    Jup, § 3 Ziff. 1 S. 1 PflVG, siehe oben.


    Und IIRC besteht zwischen V und VN nach BGH-Rspr. auch keine notwendige, sondern nur einfache Streitgenossenschaft.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
      Bonner
    Nur mal rein aus Interesse: Hast du bei dem besagten Unfall die Polizei gerufen, die das ganze in einem Protokoll festgehalten hat?


    Ich kam dazu, da war die Pozilei schon da. Denn mein Auto war geparkt, die gute Frau hatte dem anderen Wagen die Vorfahrt genommen und diesen dann auf mein Fzg. geschleudert.


    Polizeiliche Tagebuchnummer ist mir auch bekannt. Die Sache ging dann zu StA, wohl wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung beim anderen Beteiligten.


    Die Tante roch sogar noch nach Alkohol, aber wenn das die Bullen nicht von selbst merken...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Heftig, da muss man sich ja fürchten, das derjenige sich nicht meldet und man auf den Schaden erstmal ne lange Zeit sitzenbleibt. Nicht auszudenken, was passiert, wenn jemand einen finanzierten Neuwagen regelt und kein Geld fließt. :eek:

  • booner:


    Persönlich war der Brief bzw. der Anruf beim BPV am erfolgreichsten. Meine damalige "Gegnerversicherung" war allerdings die HDI (!?).


    Zur Kollegin: Warum ist das nach hinten los gegangen ? Ist sie nicht "clever genug" oder weil die Versicherung jetzt mauert ?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


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