Autounfall, Unfallverursacher meldet es nicht der Versicherung

  • das, was chickenHawk "ergooglet" hat...:-)


    Das BPV ist als Kontroll-/Regelungsinstanz im privatrechtlichen Bereich der Schadensversicherungen eingerichtet worden.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    das, was chickenHawk "ergooglet" hat...:-)


    Das BPV ist als Kontroll-/Regelungsinstanz im privatrechtlichen Bereich der Schadensversicherungen eingerichtet worden.


    Aber was hat die Privatversicherungsaufsicht in der Schweiz mit einem deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer zu schaffen?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • In D würde ich mich an den Ombudsmann wenden. ;)



    EDIT: Gerade gesehen, daß der wohl nicht helfen kann:

    Zitat

    Der Ombudsmann behandelt Fälle, in denen ein Beschwerdeführer vertragliche Ansprüche gegen sein Versicherungsunternehmen geltend macht. Dritte, die von einem Versicherten geschädigt wurden und von dessen (Haftpflicht-)Versicherer die Regulierung ihres Schadens erwarten, gehören nicht dazu. Beispielsweise kann sich der Geschädigte eines Autounfalls nicht über die Regulierung beschweren, die der Versicherer des Unfallgegners vornimmt. Der Ombudsmann kann aber helfen, wenn es um die Regulierung eines Kaskoschadens geht.

    Quelle


    Mist! :(

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • booner:


    Da hatte ich woh einen Paul:


    Heist jetzt: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


    Hies davor: BAV - Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen


    Und davor: BPV (!!!)


    Allerdings weis ich nicht, ob die dafür in SO einem Fall noch zuständig sind.



    :-)

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  • BaFin ist auf jeden Fall zuständig. Habe da sogar einen persönlichen Kontakt :D


    An den Ombudsmann werde ich mich dann wohl auch wenden.


    Wenn die AXA mich ärgern möchte, das kann ich auch...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • So, letzte Woche erhielt ich ein Schreiben samt Verrechnungsscheck meiner RAin, indem die AXA die Leistung der Gutachterkosten, des Nutzungsausfallschadens und der Auslagenpauschale bestätigte. Hinsichtlich des Schadens i.H.d. Reparaturkosten wolle man noch den Nachweis der Rückabtretung (ich hatte der AXA ja eine gute Woche zuvor die Rückabtretung angezeigt und die Zahlung angemahnt).


    Gleichzeitig bat man die RAin noch, mich darauf hinzuweisen, dass eine direkte Korrespondenz zwischen mir und der AXA nicht erwünscht sei und ich diese doch bitte zu unterlassen habe :D


    Heute durfte ich von der ausführenden Reparaturwerkstatt erfahren, dass die Buchhaltung heute eine Überweisung von der AXA i.H.d. Reparaturkosten erhalten hat. Die Penner haben also trotz alledem an die Werkstatt geleistet.


    Nun überweist mir die Werkstatt den Betrag weiter.


    Arbeiten bei dieser Versicherung wirklich nur Pfeifen? Das kann es doch echt nicht sein...

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  • bei der Axa freuen sie sich wahrscheinlich grad so drüber, dass sie die dbv geschluckt haben(axa+allianz-> 2 Versicherungen die ihren bestand nur ausbauen, weil sie ständig andere aufkaufen...) dass die im kollektiv dauerbesoffen sind *g*

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