Autounfall, Unfallverursacher meldet es nicht der Versicherung

  • Hallo Ihr,


    wie sollte man weiter vorgehen, wenn der Unfallverursacher einen Schaden nicht bei seiner Versicherung meldet?
    Unfall war am 19.10.06. Ich habe anfang letzter Woche bei seiner Versicherung angerufen. Dort war nichts bekannt. Daraufhin habe ich den Schaden dort gemeldet und einen Gutachter bestellt. Das Gutachten lag letzten Donnerstag vor. Ich möchte den Betrag gerne ausbezahlt haben, jedoch geht es erst weiter, wenn der Unfallverursacher sich bei seiner Versicherung gemeldet hat. Bisher hat er auch auf den zugeschickten Anhörungsbogen seiner Versicherung nicht reagiert... Ich würde das gerne langsam abschließen.. Wie sollte ich mich am besten Verhalten?


    Viele Grüsse
    Moritz

    iPhone 15 Pro Max

    Telekom

  • Bei mir half damals ein Schreiben des Rechtsanwaltes an die gegnerische Versicherung. Die hat wohl dann einen Vertreter rausgeschickt und den Klüngel zuhause besucht. Das beschleunigt das ganze ungemein. Ansonsten, warte ab. Ist manchmal besser als sich den Streß anzutun.

  • Das ist zur Zeit wohl groß in Mode.


    Bin selbst betroffen, Unfall Mitte Juli bis heute keine Zahlung. Alles Erdenkliche getan, von Gutachter, Rechtsanwalt, eigene Briefe und Anrufe. "Frau *************** hat uns bislang keinen Schadensfall gemeldet".


    Der Haftpflichtversicherung passt so eine Obliegenheitsverletzung sehr gut in den Kram. Man stellt sich blöd und behauptet, da war doch gar kein Unfall.


    Dann wird nach Aktenlage entschieden. Aber bis Polizei bzw. Staatsanwaltschaft mal die Akten rausrücken, vergehen auch ein paar Monate (bei mir 2,5).


    Ordentlicher Zinsvorteil.


    Schlimm genug dass die blöde S** schon zu dumm zu Autofahren ist, aber dann noch so was abzuziehen?


    Dabei bin ich mit meinen vorgstreckten 5.000€ vergleichsweise gut dran, der dritte Beteiligte (wie ich 0% Mitverursachung) hat einen Smart mit Totalschaden und Körperschäden.



    Ich kann in dieser Hinsicht auch nur von der AXA Colonia Versicherung abraten, bis heute nichts Schriftliches in der Hand, keine Ankündigung der Regulierung des Schadens, nichts.


    Einschreiben werden nicht abgeholt. Unterstes Niveau dieser Verein.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Rechtlich gesehen ist der Unfallverursacher verpflichtet den SChaden schnellstmöglich seiner Haftpflichtversicherung zu melden. Spätestens 7 Tage nach dem Unfall muß er es getan haben.


    Eigentlich müßte man mit einem schreiben des Anwaltes an das Versicherungsunternehmen viel erreichen. Sowas wäre bei uns undenkbar. Sobald wir in der Geschäftstelle eine mitteilung bekommen aus der Zentrale das einer unserer Kunden einen SChaden nicht gemeldet hat, versuchen wir alles um uns mit dem Kunden in verbindung zu setzen. Zur not Fahren wir Persönlich raus und nehmen den Schaden an der Tür auf.

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Zitat

    Original geschrieben von HT483
    Rechtlich gesehen ist der Unfallverursacher verpflichtet den SChaden schnellstmöglich seiner Haftpflichtversicherung zu melden. Spätestens 7 Tage nach dem Unfall muß er es getan haben.


    Eigentlich müßte man mit einem schreiben des Anwaltes an das Versicherungsunternehmen viel erreichen. Sowas wäre bei uns undenkbar. Sobald wir in der Geschäftstelle eine mitteilung bekommen aus der Zentrale das einer unserer Kunden einen SChaden nicht gemeldet hat, versuchen wir alles um uns mit dem Kunden in verbindung zu setzen. Zur not Fahren wir Persönlich raus und nehmen den Schaden an der Tür auf.


    Dann arbeitest du nicht bei der AXA :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich kann mich irren, aber wenn du eine Vollkasko haben solltest, regel das doch über die ab.
    Von einem Bekannten habe ich erfahren, dessen Frau arbeitet bei Wüstenrot und nicht AXA :D , das die eigene Versicherung das gerne macht und auch die Schulden dann beim Unfallverursacher eintreibt.
    Es kann davon ausgegangen werden, das größere Konzerne bisschen mehr Wirbel erzeugen können ;)


    Bitte um Belehrung wenn ich mich irre!

  • dir kann es mal total egal sein, ob der andere es seiner Versicherung meldet oder nicht, du hast nen direkten Anspruch gegenüber der gegnerischen Haftpflicht, ganz einfach. Wenn der Unfallgegner siene Obliegenheiten nicht einhält ist das sein Problem nicht deins! Zur Leistung sind die dennoch verpflichtet.Sollen die doch notfalls dem VErursacher hinterherrennen, ist ja deren Kunde.


    Wenn dus über deine eigene Kasko regelst beißt dir selbst in den allerwertesten, da du von da den Schaden nicht wieder zurückkaufen kannst, und die Frage ist ob deine Vers das Geld eintreibt, also erstmal sicher abklären, bevor man sowas macht!


    Mich würd mal interessieren wie die andere Vers. heißt ;)



    am Rande: schiebt den Anwälten das Geld doch nicht unnötig mit der Schubkarre in den Garten, wenns auch einfacher geht... :rolleyes:


    Auf Wunsch such ich dir die Passenden § raus, erwähn die dann einfach mal bei der gegnerischen Vers. spätestens dann sollten die Rennen anfangen!

  • Zitat

    Original geschrieben von butchooka
    dir kann es mal total egal sein, ob der andere es seiner Versicherung meldet oder nicht, du hast nen direkten Anspruch gegenüber der gegnerischen Haftpflicht, ganz einfach. Wenn der Unfallgegner siene Obliegenheiten nicht einhält ist das sein Problem nicht deins! Zur Leistung sind die dennoch verpflichtet.Sollen die doch notfalls dem VErursacher hinterherrennen, ist ja deren Kunde.




    Und was nützt mir der Anspruch aus § 3 Ziff. 1 S.1 PflVG wenn die Versicherung nicht mitspielt? Auf dem Klagewege gehts sicherlich auch nicht schneller.


    Für die anspruchsbegründenen Umstände bin ich als Geschädigter nunmal darlegungs- und beweispflichtig. Wie soll ich auf die Schnelle nachweisen dass ein Unfall geschehen ist und dass der VN der Schädiger gewesen ist?




    Zitat


    am Rande: schiebt den Anwälten das Geld doch nicht unnötig mit der Schubkarre in den Garten, wenns auch einfacher geht... :rolleyes:


    Dann viel Spaß bei der Beantragung der Akten...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Evtl kann auch eine Anzeige die Zahlungs- und Auskunftsmoral beschleunigen.

    ------------------------------------------------
    Ericsson T39m
    Legends never Die!
    ------------------------------------------------

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wie soll ich auf die Schnelle nachweisen dass ein Unfall geschehen ist und dass der VN der Schädiger gewesen ist?


    Mein Vorschlag für die Klageschrift wäre:


    "Die Schädigerin S war Unfallverursacherin des Verkehrsunfalls am ... in ... .


    Beweis:
    a.) Zeugnis des Unfallbeteiligten Herrn U, zu laden über Anschrift des Zeugen
    b.) Zeugnis des aufnehmenden Polizeibeamten Herrn P, zu laden über Anschrift der Polizeidienststelle
    "


    Die Beklagte wird sich dann ja überlegen, ob sie die Verfahrenskosten durch Bestreiten und folglich für sie zwecklose Zeugenladungen hochtreiben möchte.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!