Mir wird ein Täuschungsversuch bei Schulklausur vorgeworfen - obwohl unschuldig!


  • ui...gut, dass du das sagst - sonst kann sowas schnell nach hinten losgehen :rolleyes: . Man sollte vielleicht nicht alles glauben, wass google so ausspuckt (zumal mir die AScho noch aus meiner Schulzeit bekannt war, die aber schon ein paar Jahre her ist :D ). Was mich aber wundert: Habe eine Seite gefunden (frag `nen Anwalt oder so...) wo 2006 noch auf die Ascho verwiesen wird - hat sich wohl auch in deren Kreise noch nicht `rumgesprochen. Was aber keine Entschuldigung sein soll :top:


    Was mich aber wundert sind solche Aussagen:


    Zitat

    Denn schon das bereithalten eines "Spickers" o.ä. rechtfertigt (zumindest nach bayerischer Rechtssprechung) die Note ungenügend


    oder


    Zitat

    Bei mir auf der Uni gilt es sogar als Täuschungsversuch ein ausgeschaltetes Handy bei sich zu tragen... man könnte ja....


    Das kann`s ja wohl nicht sein?! Mit der Logik könnte man mir ja auch den Führerschein entziehen, wenn ich `ne Kiste Bier herumfahre...


    Mich würde aber auch brennend interessieren, was aus der Sache vom Threadersteller geworden ist, bzw. ob er nur ver*rscht wurde :D

  • Ich glaube, der Threadersteller hat Computerverbot bekommen. :D Oder es war wie so oft nur ein vorschnelles Gekreische...

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    Das kann`s ja wohl nicht sein?! Mit der Logik könnte man mir ja auch den Führerschein entziehen, wenn ich `ne Kiste Bier herumfahre...


    Der Vergleich hinkt :D
    Bier im Blut kann nachgewiesen werden und du verlierst den Führerschein. Der Spickzettel allerdings kann lediglich „gefunden“ werden, aber es ist abschließend nicht nachweisbar dass man ihn verwendet hat. Der Verdacht liegt nahe wenn auf der Arbeit und dem Spickzettel die gleichen Antworten stehen.


    Abschließend denke auch ich dass der Schüler vermutlich schlechte Karten hat, die aber besser werden wenn das geschrieben und das auf dem Tisch nicht übereinstimmen. Offene Worter mit dem Rektor bewirken als Wunder !

  • Zitat

    Original geschrieben von Semmal
    Hat wahrscheinlich die Fehler vom Tisch abgeschrieben!? :D :p


    dann hat er aber auch die 5 verdient... :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    Das kann`s ja wohl nicht sein?! Mit der Logik könnte man mir ja auch den Führerschein entziehen, wenn ich `ne Kiste Bier herumfahre...

    Jetzt muss ich mal ganz doof fragen.
    Schulzeit ist zwar schon länger her, aber Studium war erst vor 2 Monaten zu Ende. Und für gewöhnlich muss man doch beim Bescheißen auf frischer Tat ertappt werden. Oder man stellt sich doof an, und legt den Spickzettel mit in die Arbeit. Aber sonst darf der Lehrer/Dozent nicht einfach sagen, ich hab den Verdacht, dass beschissen wurde -> 5.


    Und auch wenn da Vokabeln auf dem Tisch standen, dann hat man die halt während der Klausur hingeschrieben, auch da kann kein Lehrer was machen. Wenn er dich nicht beim aktiven bescheißen erwischt ist das Pech für den Lehrer und Glück für den Schüler.


    Ich muss dazu sagen, ich komm aus BaWü. Vielleicht sind da ja Schüler in anderen Bundesländern benachteiligt :p

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Zitat

    Der Vergleich hinkt...


    Richtig gute Vergleiche MÜSSEN hinken :D
    Im Prinzip hast du ja Recht. Nur wie schon Fockx geschrieben hat, kenn ich das auch nur so, dass man auf frischer Tat ertappt werden muss. Kein Prüfer hat das Recht zur Leibesvisitation (glaube ich zumindest :rolleyes: )

  • Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    Richtig gute Vergleiche MÜSSEN hinken :D


    Da hast Du Recht !!! Jetzt aber wieder BTT.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!