Mir wird ein Täuschungsversuch bei Schulklausur vorgeworfen - obwohl unschuldig!

  • kant


    Danke! Das macht mir Mut!
    Es ist natürlich richtig das ich das gleich hätte melden sollen, aber das ist mir in der Aufregung gar nicht in den Sinn gekommen.


    Ich habe davon NIX verwendet und ich weiß auch noch nicht ob was davon überhaupt in der Klausur vorgekommen ist da ich seitdem nicht mehr in dem Raum war. Ich habe auch noch nicht mit einem Lehrer sprechen können, da ich heute frei habe und es nur von einem anderem Schüler erfahren habe.


    Ich werde auf jeden Fall alles versuchen um das morgen irgendwie zu klären! Und wenn es sein muss schreibe ich nochmal eine Klausur! Es geht hier um meine berufliche Zukunft und damit ist nicht zu scherzen.


    EDIT: Danke Bino-Man! Ich werde das alles sehr gut gebrauchen! Es ist wirklich nicht ohne das ich jetzt eine 5 habe. Mit dieser 5 gehe ich jetzt in die Prüfung wenn sich daran nix ändert. Ich hoffe die lassen mit sich reden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Siggi24
    Ich habe auch noch nicht mit einem Lehrer sprechen können, da ich heute frei habe und es nur von einem anderem Schüler erfahren habe.


    Und mir hat ein Bekannter meines Bruders dessen Schwipschwager erzählt in China essen sie kleine Kinder äh Hunde...


    Wie wäre es erstmal zur Lehrkraft zu gehen, die Situation zu klären und dann weiter zu sehen anstatt hier erstmal nen Beitrag aufzumachen, wenn Du noch nicht mal weißt ob Du durchgefallen bist?


    Evtl. verarscht Dich dein Kollege ja auch nur...


    CH

  • Zitat

    Ich hoffe die lassen mit sich reden.


    Das wäre sicherlich das Beste. Andernfalls wäre der Nutzen abzuwägen, ihnen ihre Grenzen aufzuzeigen. Gesetze und Ordnungen werden nämlich nicht aus Jux und Dollerei verfasst (naja manche vielleicht doch :D ). Wenn ich an meine Schulzeit zurückdenke und mir überlege ich hätte einen Tisch angefordert, auf dem nichts Brauchbares draufgekritzelt gewesen wäre...dann hätte ich heute noch keinen Abschluss :top:

  • Ohne mich im detail mit Prüfungsrecht auseinandergesetzt zu haben, bin ich relativ sicher, daß sich da juristisch nichts machen lassen wird. Maßgeblich ist doch nicht wer die Vokabeln auf den Tisch geschrieben hat, sondern daß sie da waren und daß du damit prinzipiell einen Vorteil gegenüber den anderen Prüfungsteilnehmern hattest. Daß sie jemand anders geschrieben hat ist unbeachtlich, weil man nach allgemeiner Lebenserfahrung argumentieren würde, daß du dir das Hilfsmittel sozusagen zueigen gemacht und damit den Unterschleif zumindest billigend inkaufgenommen hast.


    Somit ist egal, daß du die Kritzeleien nicht gelesen hast, denn es kommt nur darauf an, daß du sie hättest lesen können. Graphologische Analysen oder dergleichen sind mithin überflüssig.


    Anschließen würde ich mich dem Rat, einfach mal mit den Leuten zu reden. Allerdings würde ich dabei unbedingt sachlich und diplomatisch auftreten, denn wenn du eine fünf bekommen hast, wurde zumindest ein Teil der Prüfungsleistung zu deinen Gunsten bewertet. Grundsätzlich besteht die Gefahr einer reformatio in peius, also gewissermaßen einer "Verböserung" des Verwaltungshandelns und dann kannst du auch bei einer sechs landen.

  • imho (bin ja selber schüler ;) ) ist der Unterschleifsvorwurf sehr gerechtfertigt. Denn schon das bereithalten eines "Spickers" o.ä. rechtfertigt (zumindest nach bayerischer Rechtssprechung) die Note ungenügend (nicht mangelhatft, warum hattest du 5?!?!) oder respektive 0 Punkte nach Kollegstufenschlüssel der ja für Klausuren gilt...


    Nehmen wir mal an du schreibst eine Stegreifaufgabe, der Schüler vor dir hat rein zufällig, weil er letzte Stunde nicht da war und nicht mitschreiben muss, sein Skript der letten Stunde auf dem Schoß und hält es für dich lesbar. Klarer, Fall, ungenügend für dich. Selbes mit dem Tisch...

    Grüße

  • So was ähnliches ist mir auch passiert.
    Ich wurde auch erwischt, Lehrer wollte mir eine 6 geben. Danach habe ich mit dem Lehrer und Direktor über den Vorfall gesprochen, und habe gebeten, dass die Arbeit nicht bewertet wird. Stattdessen habe ich einen Verweis gefordert. Und es hat auch geklappt, Verweis bekommen, Arbeit nicht bewertet. Es war bei mir auch wichtig da es eine Abschlussklasse war.


    Deshalb rate ich dir mit dem Lehrer über den Vorfall zu sprechen.

    Vier Dinge die größer sind als alle anderen:


    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

  • Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    Moin...


    (.. ASchO §21(8) ..)


    Ehe jemand auf falsche Gedanken kommt, mal der Hinweis:


    1. Du zitierst einen Verordnung aus NRW - woher der Threadersteller kommt, weiß ich nicht.


    2. Es gibt keine ASchO (mehr) in NRW.


    Was du meinst, steht in ähnlicher Weise z.B. in der APO SI §6. oder in anderen Ausbild./Prüfungsordnungen


    Mal vorausgesetzt, dass dieser Thread kein Trollthread ist:


    Es ist nicht unwichtig, was für 10 Vokabeln auf dem Tisch waren, geh kontrollieren. Passten die zur Arbeit? (sofern sie wirklich nicht von dir waren ..)


    Wenn ja: Schlechte Karten .. , dann hätte man sich direkt anders verhalten sollen (s.o. bei anderen Beiträgen)
    Wenn nein: Dann hat man gute Argumente.

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von kant
    ...wie ist es der lehrerin aufgefallen? hast du die vokabeln auf deinem tisch genutzt? sind diese in der arbeit zu finden? .....


    Hat wahrscheinlich die Fehler vom Tisch abgeschrieben!? :D :p


    Semmal


    Sorry für OT, aber der musste einfach sein

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