Mir wird ein Täuschungsversuch bei Schulklausur vorgeworfen - obwohl unschuldig!

  • Hallo zusammen!
    Habe ein großes Problem und bin darüber sehr sehr erbost!
    Folgendes ist passiert:


    Wir haben letzte Woche eine Klausur geschrieben. Bei dieser Klausur saß ich an einem Tisch auf dem ca. 10 Vokabeln für dieses Fach aufgeschrieben waren. Da ich das aber erst gesehen habe als ich mich da hingesetzt habe, hatte ich auch keine Lust das wegzuradieren oder sonstiges, da die Leherin dann vermutlich gleich gedacht hätte es wäre von mir. Also habe ich es gelassen. Da ich auch wie an diesem Tag es eigentlich nicht nötig habe abzuschreiben, habe ich es auch nicht getan. Jedoch hören ich heute das die Lehrerin mir eine 5 verpasst hat wegen Täuschung!!
    Es geht um meine Anmeldenote zu den Prüfungen, deshalb bitte ich euch um ganz dringende Hilfe! Was kann ich da machen? Wie sieht es da rechtlich aus?


    Danke schonmal für alle Infos!

  • Wieso hast Du es dann nicht gleich gesagt? Die Lehrerin hätte es dann wahrscheinlich eh weggewischt. Aber wieso man sich dafür extra registriert?


    EDIT: Sind Ferien? :D

  • Erst einmal willkommen bei TT.


    Wie sieht die Sache denn objektiv aus?


    Auf deinem Tisch sind "rein zufällig" passende Vokabeln gekritzelt gewesen und du hast es nicht vor der Klausur gemeldet bzw. dich umgesetzt.


    Für den Lehrer sieht es damit nach einem astreinen Täuschungsversuch aus.


    Das bedeutet leider: Pech gehabt

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?

  • Da hilft nur eins:


    Den Tisch sicherstellen lassen und durch eine Schriftanalyse beweisen, daß die Notizen von jemanden anderen geschrieben worden sind.

    ------------------------------------------------
    Ericsson T39m
    Legends never Die!
    ------------------------------------------------

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Da hilft nur eins:


    Den Tisch sicherstellen lassen und durch eine Schriftanalyse beweisen, daß die Notizen von jemanden anderen geschrieben worden sind.


    Ich habe schon einmal gegoogelt Klick :p

  • Seit wann gibt es für Unterschleif / Täuschung ausgerechnet eine 5? :confused:


    Ich kenne die Variante (von Freunden, nicht persönlich :D) nur mit einer 6 als Resultat...

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Da hilft nur eins:


    Den Tisch sicherstellen lassen und durch eine Schriftanalyse beweisen, daß die Notizen von jemanden anderen geschrieben worden sind.


    Um ganz sicher zu gehen würde ich auch noch die Fingerabdrücke nehmen und einen genetischen Fingerabdruck anordnen.


    OK - Spaß beiseite. Die ganze Sache mag schon ärgerlich sein, aber für mich klingt das so, als würdest Du die Prüfung nicht wirklich ernst nehmen. Hättest Du sie ernst und wichtig genommen, dann wäre Dir daran gelegen, diese sauber zu bestehen - und Du hättest die Vokabeln auf dem Tisch gemeldet.
    Da Du das nicht getan hast, bist Du selbst das Risiko eingegangen - und bist erwischt worden. So ist das nun einmal, wenn man etwas riskiert.


    Du hast etwas riskiert - es ist schief gegangen - nun steh' aber auch dazu!


    Gruß,
    Dodson

    "Handle stets so, dass die Maxime Deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte"
    (Immanuel Kant, dt. Philosoph, 1724-1804)

  • Zitat

    Original geschrieben von Dodson65
    Hättest Du sie ernst und wichtig genommen, dann wäre Dir daran gelegen, diese sauber zu bestehen - und Du hättest die Vokabeln auf dem Tisch gemeldet.
    Da Du das nicht getan hast, bist Du selbst das Risiko eingegangen - und bist erwischt worden. So ist das nun einmal, wenn man etwas riskiert.


    So sehe ich das auch.


    Hättest du den Vorfall vorab gemeldet (scheinbar ist es dir ja schon aufgefallen, bevor die Arbeit begonnen hat), hätte sich deine Lehrerin sicherlich darum gekümmert und dir wäre nichts weiter passiert. Hättest es einfach in einem plausiblen Satz rüberbringen müssen, z.B. "Frau XY, hier steht was auf meinem Tisch geschrieben, darf ich das grad' entfernen? Möchte nicht, dass Sie denken, ich versuche zu täuschen." Sie würde draufschauen, okay sagen und bumm. Fertig. Wo ist das Problem?


    Aber so gibt das nichts, da haben meine Vorredner recht. (Wobei ich die Idee mit der Schriftanalyse schon irgendwie belustigend finde :D ).


    Gruß
    zufaul


    PS: Oh... in 2 Std. fängt meine Berufsschule auch an... und wir schreiben auch ne Kl.-Arb... :D (aber Textverarbeitung... :p )

    * Account opened: 01/2006
    + Account closed: 01/2010

  • hattest du mit der lehrerin gesprochen? das muss doch schon irgendwie nachvollziehbar sein, ob das gekritzel von dir ist oder nicht. und zwar ohne schriftanalyse und son quatsch. warum eine 5? für täuschung gibbet ne glatte 6.
    wie ist es der lehrerin aufgefallen? hast du die vokabeln auf deinem tisch genutzt? sind diese in der arbeit zu finden? wenn du wirklich nicht geschummelt hast, dann solltest du für dein recht eintreten und es nict einfach so dabei belassen, von wegen pech gehabt und so.
    man kann mit jedem über alles reden, auchmit lehrern in dieser situation. ich hatte in einer hausarbeit eine textzeile zitiert und sie blöderweise (warum auch immer) diese nicht als zitat gekennzeichnet. damit wurde mir auch eine täuschung , logisdcherweise, unterstellt. icxh konnt aber mit meinem prof. das ganze zum glück klären und er hat die prüfung dann trotzdem anerkannt. es geht also, wenn du dir nix zu schulden kommen lkassen hast...

  • Moin...



    Zitat

    ASchO §21(8): Bedient sich ein Schüler zur Erbringung einer Leistung unerlaubter Hilfe, so begeht er eine Täuschungshandlung. Bei geringem Umfang der Täuschungshandlung wird der ohne Täuschung erbrachte Teil bewertet; der übrige Teil wird als nicht erbracht gewertet. Bei umfangreicher Täuschungshandlung wird die gesamte Leistung wie eine ungenügende Leistung bewertet. Bei Unklarheit über den Umfang der Täuschungshandlung wird die Wiederholung der Arbeit angeordnet. Wird eine Täuschungshandlung erst nach Abschluß der Leistung festgestellt, so ist entsprechend zu verfahren.


    Bleiben die Fragen:
    Kann man dir nachweisen den Text auf dem Tisch gelesen zu haben?
    Woher kommt die Note 5? Welcher Teil wurde gewertet? Welcher nicht?


    Mal so eben "mangelhaft" zu vergeben klingt mir sehr nach Willkür und würde ich nicht auf mir sitzen lassen. Lass dir erklären, woran diese Note festgemacht wurde :top:


    Viele Grüße und viel Erfolg!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!