BGH bestätigt: Provider muss IP-Adressen von Flatrate-Kunden löschen

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  • Blöde Frage, aber wie kann ich die Klage vor dem BGH in das Schreiben einfügen und somit die Telekom auffordern, meine Verbindungsdaten nicht mehr zu loggen.

  • Zitat

    Original geschrieben von devilsdance
    Blöde Frage, aber wie kann ich die Klage vor dem BGH in das Schreiben einfügen und somit die Telekom auffordern, meine Verbindungsdaten nicht mehr zu loggen.


    Ohne hier die Euphorie bremsen zu wollen:


    Der BGH hat allein über die Beschwerde der Nichtzulassung der Revision entschieden. "Die Beschwerde ist unzulässig, ... das Mindestbeschwer von 20.000 € nicht erreicht wurde."


    Heist im Klartext: Der BGH hat zur Sache bzw. dem Streitgegenstand sachlich und inhaltlich nichts gesagt, es ging hier bloß um reine Förmlichkeiten.


    Von daher zeigt man durch Bezugnahme auf die BGH-Entscheidung dem Provider eigentlich nur, dass man nicht verstanden hat worum es eigentlich geht.


    Wenn schon ein Verweis auf ein Urteil, dann bitte auf das entsprechende vom Landgericht welches sich auch inhaltlich zur Sache äußert...


    EDIT:
    LAndgericht Darmstadt Az. 25 S 118/2005


    CH

  • Übrigens, noch eine Anmerkung (ich hatte diesbzgl. die Überschrift noch geändert, hatte allerdings nur Auswirkung auf die Posting- und nicht auf die Threadüberschrift): Der BGH hat sich in seiner Entscheidung mit der eigentlichen Frage der Datenspeicherung gar nicht befasst, sondern die Beschwerde der Telekom gegen das Urteil der Vorinstanz aus formalen Gründen abgewiesen. Die Telekom hätte für die Zulassung der Beschwerde eine gewisse Mindestschadenhöhe nachweisen müssen, was sie nicht konnte.


    Dies ändert allerdings nichts daran, dass durch die Abweisung der Beschwerde der Spruch der Vorinstanz - immerhin ein Landesgericht (Darmstadt) endgültig rechtskräftig ist und sich jedermann auf das Urteil berufen kann.


    Theoretisch besteht nun immer noch die Möglichkeit, dass in einem anderen Fall die eigentliche Frage der Datenspeicherung vom BGH geklärt wird. Nachdem aber nun schon die große Telekom an einer Privatperson gescheitert ist, werden sich andere das sicher 2x überlegen, durch alle Instanzen zu gehen.


    edit: 1 Minute zu spät... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Welches Interesse kann denn ein Provider haben IP-Adressen länger zu speichern? Zahlen die Strafverfolger von schwerkriminellen Jugendlichen Downloadern denn für die Auskunft so viel Geld? :D Davon dass Filesharer erwischt werden oder andere Verstösse geahndet hat doch der Provider nichts. Oder spielt hier die Angst mit dass bei der ganzen unklaren Rechtslage im Internet mal der Provider verantwortlich sein könnte wenn er den Verursacher nicht nennen kann?

  • Bratwursthorst: Ja, hast Du. Denn im Normfallfall weiß ich ja nicht, ob und welche Daten der Provider speichert. Es kann ja auch sein, dass der Provider sich bereits gesetzeskonform verhält und die Daten nicht speichert.


    Der Widerspruch gegen die Speicherung ist dann natürlich erst der zweite Schritt, der erfolgen muss, falls der Provider sagt, er speichert.


    Falls er gar nicht erst antwortet, oder den Widerspruch nicht positiv bestätigt, würde ich (aber das ist jetzt nur meine persönliche Meinung und die Art und Weise, wie ich vorgehen würde und werde) mit finaler Fristsetzung mit der sofortigen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund (gibts in allen AGBs einen Punkt zu) kündigen und mich dabei auf den Verstoß des Anbieters gegen §§ 96 und 97 TKG berufen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Jo, für dieses Schreiben sowieso. Ist ja nur eine Anfrage. Ich habs per Mail gemacht und mich selbst auf cc genommen - ist im Zweifelsfalle ein recht brauchbarer Nachweis, dass die Mail verschickt wurde.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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