BGH bestätigt: Provider muss IP-Adressen von Flatrate-Kunden löschen

  • Klick!


    Ein wie ich finde wichtiger Schritt im Sinne des Datenschutzes in Deutschland. Der Spruch des BGH gilt zwar für sich genommen zunächst nur für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kläger und T-Online. Allerdings kann natürlich nun jeder, der eine Flatrate hat, seinen Provider unter Verweis auf dieses Urteil dazu auffordern, ihm zuzusichern, dass seine IP-Adresse nach Ende jeder Verbindung gelöscht wird.


    Die Tragweite dieses Urteils ist vielfältig. Klagen der MI gegen Filesharer z.B. dürften in Zukunft hierzulande nahezu unmöglich sein. Nicht, dass ich illegale Filesharer in Schutz nehmen will, aber die größeren Gauner sitzen m.E. dann doch auf der anderen Seite... :D


    Andererseits werden Dinge wie etwa diese FONERO-Geschichte für die, die da mitmachen wollen, in Zukunft mit deutlich geringeren Risiken möglich sein.


    Dann werde ich morgen gleich mal ein Schreiben an Congster fertig machen... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Und für alle, die zu faul sind um den Link im vom BigBlue verlinkten Heise Artikel anzuklicken:


    Musterklage



    Auch mein Schreiben geht morgen an GMX raus :-)



    Au revoir...

    "A day without laughter is a day wasted." - Charlie Chaplin


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  • Re: BGH weist Revision wegen Urteil gegen IP-Adressspeicherung von Flatrate-Kunden zurück


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Dann werde ich morgen gleich mal ein Schreiben an Congster fertig machen... ;)


    Es hat doch seinen Vorteil zweiter zu sein. Ein schönes Template als Vorlage wäre schon toll :D:D:D

    "Es ist schon alles gesagt! Nur noch nicht von allen!" - Karl Valentin
    "Wenn mein einziges Werkzeug ein Hammer ist, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus."- Abraham Maslow
    Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken.

  • Zum einen würde mich mal interessieren, welche Provider von sich aus schon immer gelöscht haben und welche außer T-Offline im vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem Staat lieber gespeichert haben.


    Das BGH Urteil sollte man auch mal auf die Welt der Telefonate übertragen. E+ speichert die Daten aller Flatrate Kunden für 80 Tage und schickt sie (sofern Einzelverbindungsvnachweis vereinbart) auch regelmäßig mit der Rechnung. Hier leigt für mich ebenfalls eine rechtswidrige Speicherung von Verkehrsdaten!


    Aber machen wir uns nichts vor, jetzt haben wir zwar dieses tolle Urteil, aber können wir uns dafür etwas kaufen? Sicher nicht, denn die europaweite Speicherung der Telekommunikationsdaten ist bereits beschlossene Sache. Also geniessen wir die Freiheit das Urteils so lange es geht! :cool:


    EDIT:


    Zitat

    Original geschrieben von DJ Wisdom
    Und für alle, die zu faul sind um den Link im vom BigBlue verlinkten Heise Artikel anzuklicken:


    Musterklage


    Die "Originalseite"der Musterklage Daten-Speicherung.de meldet mittlerweile nur noch:


    Daten-Speicherung.de has a problem


    Sorry! This site is experiencing technical difficulties.


    Try waiting a few minutes and reloading.


    (Can't contact the database server: Too many connections (localhost))


    :top: Bald wird das AG Darmstadt und die Rechtsabteilung der DTAG ordentlich Arbeit bekommen! :p

  • GEIL! Anonymes Internet! Dass ich sowas nochmal erleben darf! :)


    Ich wart noch bis meine 16000er Leitung freigeschaltet ist übermorgen und dann geht mein Schreiben auch raus.


    LG

  • Hier die Textvorlage für ein Schreiben an den Provider (von der oben verlinkten Seite entnommen und minimal modifiziert):


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit verlange ich Auskunft darüber, welche Daten (dynamisch zugewiesene IP-Adresse, übertragenes Datenvolumen usw.) im Zusammenhang mit der Nutzung meines Flatrate-Tarifs in Ihrem Haus für welche Zeiträume gespeichert und an welche externen Unternehmen weitergegeben werden. Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz zu dieser Auskunfterteilung verpflichtet sind.


    Ich darf Sie bitten, die verlangte Auskunft bis spätestens xx.xx.xxxx zu erteilen. Wird die Auskunft nicht fristgerecht erteilt, werde ich die zuständige Aufsichtsbehörde einschalten.


    (Ich habe an dieser Stelle noch ein und den Vertrag gemäß Ihren AGBs Punkt 13.3 außerordentlich und mit sofortiger Wirkung kündigen eingefügt. ;) ).



    Mit freundlichen Grüßen
    xxx

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Im Falle Congster o.ä. sollte das gleiche Schreiben auch noch an den DSL-Anschluss-Provider. Congster selbst bspw. speichert seit einigen Wochen keine Verbindungsdaten mehr. Aber wozu auch den Tarif loggen? Mutti DTAG macht dies ja beim DSL-Anschluss in aller Ausführlichkeit.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Ist das bei allen Resellern so? Oder nur auf die Mutter-Tochter Beziehung bei Congster zurück zu führen?


    Au revoir...

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  • Wenn wir mal davon ausgehen, dass DTAG fröhlich loggt, was zu kriegen ist, und weiterhin davon ausgehen, dass die meisten Reseller ihre DSL-Anschlüsse über DTAG realisieren... dann würde ich sagen Ersteres. Zumindest lässt sich damit herausfinden, über welche Tel.nr., also welchen Anschluss, ein Verstoß begangen wurde.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

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