Ein wie ich finde wichtiger Schritt im Sinne des Datenschutzes in Deutschland. Der Spruch des BGH gilt zwar für sich genommen zunächst nur für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kläger und T-Online. Allerdings kann natürlich nun jeder, der eine Flatrate hat, seinen Provider unter Verweis auf dieses Urteil dazu auffordern, ihm zuzusichern, dass seine IP-Adresse nach Ende jeder Verbindung gelöscht wird.
Die Tragweite dieses Urteils ist vielfältig. Klagen der MI gegen Filesharer z.B. dürften in Zukunft hierzulande nahezu unmöglich sein. Nicht, dass ich illegale Filesharer in Schutz nehmen will, aber die größeren Gauner sitzen m.E. dann doch auf der anderen Seite...
Andererseits werden Dinge wie etwa diese FONERO-Geschichte für die, die da mitmachen wollen, in Zukunft mit deutlich geringeren Risiken möglich sein.
Dann werde ich morgen gleich mal ein Schreiben an Congster fertig machen...