Der allgemeine Schutzgeld.de schnäppchen Beitrag

  • Re: Re: Re: Antwort von Schutzgeld


    Zitat

    Original geschrieben von delli1
    Ist doch völlig egal! Diese Marketing Verkaufsplattform braucht keine Quittung, wäre dass erste was ich höre. Die Zahlen die Rücksendekosten aus, und haben damit, was sie steuerlich brauchen!


    Wenn sie die Ware erhalten haben, dann haben sie auch die Quittung - die aufgeklebte Paketmarke dürfte Nachweis genug sein.
    Wie wäre es denn mal mit einer Meldung / Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale? Die mahnen sowas gerne ab.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Das mit der Quittung ist absolut üblich und nachvollziehbar! Aus steuerlichen Gründne braucht der Händler einen nachweis für den Grund der Auszahlung. Ansonsten könnte der ja fleißig mit regelmäßigen Rückerstattungen seinen zu versteuernden Gewinn minimieren. ;)


    Und das die Portokosten vom Händler zum Kunden nicht erstattet werden, ist auch richtig so.

  • Zitat

    Original geschrieben von BlueSkyX


    Und das die Portokosten vom Händler zum Kunden nicht erstattet werden, ist auch richtig so.


    Wie kommt ihr denn immer darauf das einfach so zu behaupten?? :confused:


    Ich habe ja nun die Gegenmeinung mit einigen Gerichtsurteilen untermauert und ehrlich gesagt keine Urteile gefunden, die die von dir und Netsky vertretene Meinung stützt....
    ....bringt doch mal Nachweise oder zumindest Argumente für solche Aussagen!


    Man kann ja ggf. darüber streiten, aber solche pauschalen Aussagen bringen doch nichts!

  • @Portoproblem


    Macht doch bitte einen eigenen Thread im Geplauder auf und bauscht diesen Thread nicht unnötig auf.


    Wird garantiert noch andere interessieren und die Diskussion sollte vielleicht nicht nur in diesem Thread sondern übergeordnet diskutiert werden.


    :)

  • Zitat

    Original geschrieben von BlueSkyX
    Das mit der Quittung ist absolut üblich und nachvollziehbar! Aus steuerlichen Gründne braucht der Händler einen nachweis für den Grund der Auszahlung.


    Bei Rücksendungen ist die entsprechende Korrespondenz alleine schon ausreichend - wenn man überpingelig ist, dann reisst man noch die Briefmarke oder die Paketmarke ab und archiviert sie. Eine zusätzliche Quittung über das vom Kunden verauslagte Porto ist definitiv nicht nötig - der absolut typische Fall des Einsatzes eines Eigenbeleges ist das.


    (sorry, stimmt ja dass das völlig OT ist, soll damit auch beendet sein)

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • So schlecht der Inhalt des Überraschungsrucksacks auch war und so lange die Lieferung auch gedauert hat - das ist alles nichts im Vergleich zu dem Ärger, den man jetzt beim Zurückschicken hat. Ich darf mit meiner Zusammenfassung nun endgültig nur mehr davor warnen, bei Schutzgeld zu bestellen:


    1.6. - Überraschungsrucksack bestellt, am selben Tag online 26,22 € überwiesen
    5.6. - Zahlungseingang von Schutzgeld bestätigt bekommen
    12.6. - Versandmail erhalten
    13.6. - Rucksack mit minderwertigem CD-Player und 1GB-SD-Karte erhalten
    14.6. - E-Mail an Schutzgeld geschickt, wo ich ankündige, den Rucksack zurückzuschicken -> Murat Icer schreibt mir zurück, dass ich doch bitte nichts mehr bei Schutzgeld bestellen soll, weil sie ihre Zeit lieber in treue und ehrliche Kunden investieren möchten
    14.6. - Rucksack per DHL-Päckchen zurückgeschickt
    24.6. - eine E-Mail von mir an Murat Icer, in der ich schreibe, dass noch kein Geld auf meinem Bankkonto eingegangen ist, bleibt unbeantwortet, es geht auch kein Geld ein
    2.7. - ich fordere nochmals nachdrücklich die Rückerstattung, schicke meine E-Mail diesmal an info@schutzgeld.de
    2.7. - jetzt erst bekomme ich E-Mail von Luigi (so wird die Mail auch unterzeichnet!), wo man ankündigt, 22,22 € zurückzuüberweisen -> die 22,22 € gehen dann auch am 4.7. auf meinem Konto ein
    4.7. - ich verlange auch die Rückerstattung meiner Portokosten (hin und zurück), verweise auch auf Gerichtsurteile - als Beleg für meine entstandenen Portokosten von 3,90 € (!) schicke ich die E-Mail-Erwerbsbestätigung von DHL im Anhang als Textdatei mit, aus der klar der Betrag und über einen integrierten Link auch der Empfänger hervorgeht
    5.7. - Luigi schreibt mir, dass laut gesetzlicher Grundlage ich die Versandkosten zu tragen hätte wegen dem Warenwert unter 40 €
    5.7. - ich schreibe zurück, dass das bei Vertragsabschluss aber anders vereinbart war (hier ist - wie schon bei den vorherigen E-Mails! - die Bestellbestätigung von Schutzgeld angehängt, die die 40€-Grenze ja bekanntlich noch nicht erwähnt hat) und die Firma das doch schon wissen müsste, schließlich werden andere Rücksender sie schon darauf aufmerksam gemacht haben
    6.7. - jetzt schreibt mir wieder Luigi (wenigstens unterzeichnet er mit Volker Schaedel), wo er schreibt, dass die allgemeine Regelung gelte, dass die Rücksendekosten erstattet werden, wenn nicht anders vereinbart (also etwas anderes als er mir gestern noch geschrieben hat!)
    für die Erstattung bräuchte Schutzgeld natürlich eine Quittung (zur Erinnerung: die "Erwerbsbestätigung_fuer_DHL_Portoprodukte,_14.06.2007.TXT" hatte ich ja schonmal mitgeschickt!)
    6.7. - ich schicke nochmals meine E-Mail-Quittung, gespeichert als .txt-Datei (zur Erinnerung: es geht um ein Standard-DHL-Päckchen für 3,90€!)
    6.7. - Luigi schreibt mir, dass eine .txt-Datei leider nicht ausreiche, da sie ja beliebig editierbar sei (obwohl die Datei einen Link zu meinem DHL-Warenkorb mit dem Schutzgeld-Päckchen enthält)
    6.7. - um die Geschichte abzuschließen, schicke ich ihm nochmals die DHL-Onlinefrankierungs-E-Mail-Quittung und einen Screenshot, der meine Paypal-Zahlung belegt
    6.7. - Luigi nervt mich mit einer weiteren E-Mail, in der er mir zu erklären versucht, dass das dem Finanzamt nicht reiche und ich doch bitte vom Paketdienstleister eine Quittung anfordern soll (zur Erinnerung: ich habe ihm bereits DREI MAL die "Erwerbsbestätigung_fuer_DHL_Portoprodukte,_14.06.2007" geschickt und eine andere Form der Quittung gibt es bei der DHL-Onlinefrankierung eben nicht)


    Also muss ich jetzt wohl noch kurz zum Notar und den Kauf der Päckchenmarke für 3,90 € bei der DHL-Onlinefrankierung beglaubigen lassen ;)


    Ich werde die Verbraucherzentrale informieren!

  • Der Thread spricht ja mittlerweile für sich selbst, aber auch wenn es wieder o.t. ist: Wie die sich winden, um nicht die 3,90 Rückporto zu zahlen, ist echt nicht mehr feierlich. Jedesmal ein endgültig verlorener Kunde... :(


    Wenn 500 Kunden die Billigkram zurück geschickt haben, sprechen wir hier von keinen 2000 Euro für die Erstattung des Porto. Sehr kurzfristig gedacht, kann man da nur sagen...


    In deren Forum wird mittlerweile kräftig editiert, nur noch begeisterte Kunden beim Thema Rucksack :p

  • Mein Päckchen ist leider nicht angekommen, obwohl ich voher angefragt habe, ob ich versichert verschicken soll. Nun meint der Pate ich soll einen Nachforschungsauftrag stellen. Nunja - werde entsprechend darauf antworten ... _Versandrisiko ist doch bei schutzgeld und was soll Nachforschung bei Päckchen bringen bzw. geht dies überhaupt bei einem dhl-Päckchen???


    Greg

  • Das geht auch bei Päckchen, nur rauskommen tut dabei nichts... Spar dir die Arbeit. Verlustrisiko liegt in dem Fall bei dir, wenn ich mich richtig erinnere. Rücksendung immer versichert (Hermes 3,85 € reicht aus !)

  • Zitat

    Original geschrieben von digi101
    Verlustrisiko liegt in dem Fall bei dir, wenn ich mich richtig erinnere.


    Das Gesetz sagt aber etwas anderes, § 357 II S. 2: "Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer".


    Wenn der unversicherte Versand vorher mit Schutzgeld abgesprochen war sehe ich auch kein Problem darin, auch wenn man sonst wohl einen versicherten Versand fordern könnte.


    Also: Nachforschungsantrag stellen, Ergbenis abwarten (höchstwahrscheinlich gibts keins) und dann Schutzgeld darauf hinweisen, dass sie das Risiko des Verlustes tragen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!