Der allgemeine Schutzgeld.de schnäppchen Beitrag



  • schließe mich an habe heute genau dasselbe bekommen


    Beschweren kann man sich eigentlich nicht.
    Man wusste im vorhinein das man nicht unbedingt die
    wertvollsten Sachen bekommt ....

    mfg
    Decke

  • hallo, auch ich habe meinen rucksack heute erhalten mit folgenden artikeln:


    - 2 gb usb-stick (samsung speicher, transferraten sind ok)
    - pc-boxen von hp mit strom über usb (was vll für den mobilen einsatz garnicht so schlecht ist)
    - iSmith usb key (kostet bei ebay ca. 20 euro, kann man den pc, dateien, etc... mit sperren)
    - und den dämlichen 8 euro blumengutschein sowie den rucksack.


    ich denke auch das das für den preis ok ist und beschwere mich nicht, nachdem ich höre was andere bekommen haben.

  • Hallo,


    auch meiner kam heute an:


    - Kingston 2 GB SD Karte
    - takeMS FM Transmitter
    - Sansun Maus


    Der Spaß war mir 22 € wert und nachdem ich eh noch eine SD-Karte gebraucht habe, passts schon :top:


    Gruß
    Max

  • Glaubt ihr an der Losbude auch immer sofort an den Hauptgewinn ? :D Macht mal kein Fass auf, wer denkt bei sowas den großen Reibach zu machen ist naiv.


    Hakt das als Erfahrung ab. Zurückschicken kostet auch euch das Porto, also lohnt sich das ganze nur bedingt.

  • FWIW habe ich gestern entdeckt, dass der USB-Stick auch noch die möglichkeit bietet, eine Passwort-geschützte Partition anzulegen, so dass man auch Daten (halbwegs) sicher darauf speichern kann. Das ist ein Feature, dass die ganzen 10+€ USB-Sticks in der Regel nicht haben (und diese Funktion ist Pflicht bei uns im Büro, so dass ich meinen Stick auch da einsetzen kann).


    Viele Grüße - Dirk

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead



    Hakt das als Erfahrung ab. Zurückschicken kostet auch euch das Porto, also lohnt sich das ganze nur bedingt.


    Falsch! Schutzgeld übernimmt die Rücksendekosten.

  • Zitat

    Original geschrieben von delli1
    Falsch! Schutzgeld übernimmt die Rücksendekosten.



    Woher haste die Info? Das müssen die erst ab einem Warenwert von 40 Euro tragen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pepso
    Woher haste die Info? Das müssen die erst ab einem Warenwert von 40 Euro tragen.

    Die 40 Euro-Grenze greift jedoch nur, wenn vertraglich vereinbart, vgl. § 357 Abs. 2 S. 3 BGB.

    ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Pepso
    Woher haste die Info? Das müssen die erst ab einem Warenwert von 40 Euro tragen.


    Das Regel-Ausnahme Verhältnis im BGB ist etwas anders :)
    Nach §357 II S. 3 KANN der Verkäufer die Versandkosten bis zu einem Warenwert von 40€ dem Käufer auferlegen, die Regel ist aber nach § 357 II S. 2 das der Verkäufer diese trägt.


    Und in den Schutzgeld AGB heisst es dazu in § 6 nur

    Zitat


    Paketversandfähige Sachen sind (auf unsere Kosten und Gefahr) zurückzusenden.


    Damit macht schutzgeld von dieser Möglichkeit offensichtlich keinen Gebrauch.


    edit: zu ausführlich -> zu spät :D

  • ne die machen das ganz anders die verweigern einfach die Annahme der Rücksendung durfte eben 12,00 € abdrücken. Mein Hals ist gerade etwas dicker geworden


    Habe schon eine Mail an den "Laden" losgelassen.


    Die AGB´s sagen "Paketversandfähige Sachen sind (auf unsere Kosten und Gefahr) zurückzusenden" also Verkäufer übernimmt die Kosten. :flop:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!