wie gut das ich 7std vor der versandmail widerrufen hab und die pakete nicht annehme..!!! das war das letzte mal das ich was da bestellt hab...
Der allgemeine Schutzgeld.de schnäppchen Beitrag
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Zitat
Original geschrieben von Pappe
Die AGB´s sagen "Paketversandfähige Sachen sind (auf unsere Kosten und Gefahr) zurückzusenden" also Verkäufer übernimmt die Kosten. :flop:Hast du etwa unfrei zurückgeschickt?
Dann bist Du selbst schuld, denn unfreie Sendungen nimmt niemand an, jedenfalls kein Händler den ich kenne oder von dem ich je gehört hätte.
Das läuft ausnahmslos so, dass Du entweder vorab einen Retourenschein (=Paketmarke) bekommst, oder das Rückporto erst verauslagst und dann wiederbekommst.
Da unfreie Sendungen deutlich teurer sind als freigemachte, ist das auch völlig legitim so, denn auch Du als Kunde mit Rückgabe- / Widerrufsrecht hast die Pflicht zur Vermeidung unnötiger Kosten. -
Gestern kam diese email von Schutzgeld.de bei mir an:
ZitatLiebe Gang-Mitglieder und Ü-Paket-Käufer,
wir haben mittlerweile über 700 Ü-Pakete verschickt, aber Deins war noch
nicht dabei. Sorry erst mal dafür, dass es denn doch bisschen was
gedauert hat.Jetzt hat gerade der Rucksack-Lieferant für diese Woche die Flügel
gestreckt, er kann uns erst wieder zu Anfang der nächsten Woche mit den
noch fehlenden Rucksäcken bestücken.Das heißt, dass Du leider leider noch etwas Geduld mit uns haben musst.
Aber sei sicher, dass wir tun, was wir können. Luigi, Mario, Ali, der
Beschützer - alle geben ihr letztes hier.Und weil Ihr dann länger warten musstet, als andere, wird sich der Pate
bei Euren Paketen nicht lumpen lassen - isch schwööörWir informieren Euch in unserem Forum immer, wie der Stand der Dinge ist:
http://www.schutzgeld.de/index.php?id=49Mit freundlichen Gruessen
Vielleicht habe ich ja Glück und bekomme etwas Tolles
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Zitat
Original geschrieben von TM1
Hast du etwa unfrei zurückgeschickt?
Dann bist Du selbst schuld, denn unfreie Sendungen nimmt niemand an, jedenfalls kein Händler den ich kenne oder von dem ich je gehört hätte.
Das läuft ausnahmslos so, dass Du entweder vorab einen Retourenschein (=Paketmarke) bekommst, oder das Rückporto erst verauslagst und dann wiederbekommst.
Da unfreie Sendungen deutlich teurer sind als freigemachte, ist das auch völlig legitim so, denn auch Du als Kunde mit Rückgabe- / Widerrufsrecht hast die Pflicht zur Vermeidung unnötiger Kosten.Absoluter Schwachsinn!!!Habe schon bei vielen Versandhändler Waren unfrei zurückgeschickt,nie gab es Probleme.In den AGB steht auch nichts genaueres,ein Retourschein gab es auch nicht,einmal und nie wieder,bestelle ich dort.Ein Frechheit was die machen.Gegen diesen Schuppen müsste man gerichtlich vorgehen!!!Kann man die 12 Euro von der Post verweigern?Sollen die den Mist behalten!Sorry diese Ausdrucksweise aber dieser Verein kann einen auf die Palme bringen. :mad:
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Zitat
Original geschrieben von delli1
Falsch! Schutzgeld übernimmt die Rücksendekosten.So kommt das im ersten Post auf dieser Seite
aber nicht rüber.Mag sein das man bei einer hoeflichen Anfrage mit Kulanz rechnen kann.
Gruss
Wolfgang -
Zitat
Original geschrieben von Pappe
Habe schon eine Mail an den "Laden" losgelassen.
Bin mal gespannt ob du eine Antwort bekommst. Auf meine Reklamationsmail den bei mir im Paket befindlichen defekten MP3 Player betreffend habe ich nach über einer Woche noch keine Antwort bekommen
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Zitat
Original geschrieben von stuessymen82
Absoluter Schwachsinn!!!Na wenn du hochkompetenter, erfahrener User das meinst - mit drei Ausrufezeichen stimmt das ja nun ganz bestimmt...
Im wirklichen Leben stimmt das nunmal aber - wobei es sicher auch ganz vereinzelte Ausnahmen geben mag in denen auch unfreie Sendungen nach vorheriger Absprache akzeptiert werden mögen. Aber wenn überhaupt, dann sowieso nur nach ausdrücklicher Absprache - kein gewerblicher Händler der noch ganz bei Trost ist, nimmt wahllos unfreie Sendungen an - daran ändern auch noch soviele Ausrufezeichen nichts. -
Zitat
Original geschrieben von blackspion
So kommt das im ersten Post auf dieser Seite
aber nicht rüber.Mag sein das man bei einer hoeflichen Anfrage mit Kulanz rechnen kann.
Kulanz?
Wirksam einbezogen sind natürlich nur die Vereinbarungen, die bei Vertragsschluß getroffen wurden.
Daß in dem Forum steht:ZitatErgänzend ist zu bemerken, dass das Gesetz vorschreibt, wenn der Warenwert unter 40€ lag, dass der Kunde das Rückporto bezahlt, d.h. die Sendung freimacht.
ist erstens falsch, denn das BGB schreibt dies wie aus § 357 Abs. 2 S. 3 BGB ersichtlich nicht zwingend vor, sondern eröffnet dem Unternehmer lediglich die Möglichkeit, eine solche Vereinbarung zu treffen, und das natürlich nicht im Nachhinein, sondern bei Vertragsschluß. Zweitens wurde diese Vereinbarung vorliegend jedoch nicht getroffen (ich habe nicht bestellt, deshalb kann ich nur etwas zu den AGB auf der Homepage sagen, möglicherweise werden beim Bestellvorgang andere AGB einbezogen, das müßte mit einem Screenshot zu klären sein).
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Zitat
Original geschrieben von blackspion
So kommt das im ersten Post auf dieser Seite
aber nicht rüber.Mag sein das man bei einer hoeflichen Anfrage mit Kulanz rechnen kann.
Gruss
WolfgangKulanz? Was interessiert das Geschafel im Forum, dass einzig bindende sind die AGB! Und was da zum Widerruf drin steht wurde hier ja schon zitiert.
Wichtig ist allerdings das Paket frei zu machen!
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Zitat
Original geschrieben von allesanbieter18 schaut mal ins schutzgeld forum, da hat einer einen thread aufgemacht und auch die von euch schon festgestellten tatsachen schutzgeld vorgeworfen!
Welchen Thread meinst du genau? Ich finde da keine konkreten Vorwürfe und auch keine sinnvollen Antworten - nichtmal dumme Antworten
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