Metro-Konzerne vs. wirklich preiswerte Händler

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Deine These würde ja voraussetzen, dass MM JEDEN Anbieter wegen JEDES Verstoßes abmahnen würde.


    Zitat

    Seit einiger Zeit werden mittelständische Händler mit einer Welle von Abmahnungen überhäuft. Der Jurist Joachim Steinhövel arbeitet im Auftrag der Media-Saturn-Holding, und seine Kanzlei verfolgt selbst die kleinsten Verstöße: Ein falsches Foto, eine fehlende Versandkostenangabe - schon hat der Händler gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und einen hohen Streitwert am Hals.


    JEDEN, den sie kriegen können?


    Natürlich ist man bei derlei Streitigkeiten für den Underdog und auch meine Sympathien gehören den kleinen Händlern, ist doch ganz klar.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Heute morgen hatte ich es schonmal so formuliert:


    Ich frage mich, wie lange die Regierung dieser Abmahnscheiße noch zugucken will. Vermutlich noch eine ganze Weile, denn schließlich sollen die Anwälte ja nicht arbeitslos werden. Und lieber werden die Abmahnopfer und deren Angestellte arbeitslos als ein Vertreter des selben Standes - schließlich machen Juristen die Gesetze und Juristen verdienen Geld mit den Gesetzen. Da kann die Justizministerin noch so viel daherblubbern. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...



    Natürlich gilt das Wettbewerbsrecht.


    Tatsache ist aber heutzutage, dass große Firmen fast gar keine Produkte mehr verkaufen oder herstellen brauchen, sondern nur eine große Rechtsabteilung unterhalten müssen, um sich rund um die Welt in eine schöne Gewinnzone zu klagen. Man braucht eben nur genügend Startkapital und irgendeinen Furz der dann zum Anlass der Abmahn- oder sonstigen Klage herhalten muss.


    Früher nannte man sowas Wegelagerei bzw. ist hergegangen und hat dem Konkurrenten ein Messer zwischen die Rippen gejagt bzw. jagen lassen. Heute sind wir zivilisiert, wir schicken einen Hampelmann mit Staatsexamen und nennen das alles Gesetz und Recht. Das Ergebnis ist aber früher wie heute das selbe: der Konkurrent ist ausgeschaltet und in den Ruin getrieben.

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Das ist ja nun kein rechtswidriges Verhalten.


    Zumindestens das LG München hielt die Anträge der Media-Saturn Holding in sechs Fällen für rechtsmißbräuchlich.


    Bspw. wurden da geschickt Anträge abwechselnd sowohl an Handels- auch an Zivilkammern adressiert, um die Gesamtzahl der Anträge nicht so hoch erscheinen zu lassen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: RBB-Abendschau: Elektroriese treibt Firmen in den Ruin


    Zitat

    Original geschrieben von HolgerBln
    Gerichtsgebühren und Anwaltskosten ergeben dann Summen, die manchem das Genick brechen.


    Ich frage mich, hat von denen keiner eine rechtsschutzversicherung?

    !ND - E71

  • Re: Re: RBB-Abendschau: Elektroriese treibt Firmen in den Ruin


    Zitat

    Original geschrieben von !ND
    Ich frage mich, hat von denen keiner eine rechtsschutzversicherung?


    Und ich frage mich wieso lässt die Berliner Internet-Elektro-Klitsche nicht einen Anwalt ihre Seite, Impressum, AGB, etc. pp. durchschauen? :confused:
    Könnten sie sich viel Ärger und warsch noch mehr Kohle sparen!?
    Also manchmal... :rolleyes:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Zumindestens das LG München hielt die Anträge der Media-Saturn Holding in sechs Fällen für rechtsmißbräuchlich.


    Bspw. wurden da geschickt Anträge abwechselnd sowohl an Handels- auch an Zivilkammern adressiert, um die Gesamtzahl der Anträge nicht so hoch erscheinen zu lassen.

    Wie lautet denn die Begründung des LG München?


    Die MSH GmbH/Mediamarktgeschichte ist ja so gegliedert, dass jeder einzelne Markt eine rechtlich selbständige GmbH ist. Der Anwalt ist zwar immer Steinhöfel, aber die Antragsteller sind verschiedene. Wenn da nun jede einzelne berechtigte GmbH einen Antrag einreicht, ist das zwar hinterfotzig, aber doch nicht rechtsmissbräuchlich oder verboten?!? :confused:

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Re: Re: RBB-Abendschau: Elektroriese treibt Firmen in den Ruin


    Zitat

    Original geschrieben von !ND
    Ich frage mich, hat von denen keiner eine rechtsschutzversicherung?


    Unternehmerisches Risiko läßt sich in der Regel nicht versichern!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Wie lautet denn die Begründung des LG München?


    Das Vorgehen der Kette sei bei einer Gesamtwürdigung der Umstände und Zusammenschau verschiedener Gesichtspunkte wie


    • Anzahl der eingegangenen Anträge
    • Alternativadressierung der Anträge an verschiedene Kammern
    • Höhe der Streitwerte
    • Textbausteinartiger Aufbau der Antragsschriften
    • Wortgleichheit der Anträge über weite Strecken
    • der Tatsache, dass die Antragstellerin in mehreren Fällen noch vor Ende des einstw. Vefügungsverfahrens das Hauptsacheverfahren eingeleitet hat


    als rechtsmißbräuchlich einzustufen, da das Gebührenerzielungsinteresse dominiere. Auch die Tatsache, dass auf Seiten der Media-Saturn Holding mehrer rechtlich selbständige Märkte als Antragsteller auftreten, ändere nichts an dieser Einschätzung. Vielmehr spreche diese "Taktik" eher für die Mißbrauchsabsicht, da alle Abmahnungen zentral von der selben Kanzlei aus versandt würden, und die Verwendung verschiedener Antragsstellerinnen erkennbar dazu diene, mit rein formalistischen Mitteln dem Vorwurf der Rechtsmissbräuchlichkeit entgegenzuwirken.



    So sieht es die 33. Zivilkammer des LG München I. Die Kammern für Handelssachen am LG München I dagegen halten die Abmahntätigkeit nicht für rechtsmißbräuchlich, da aufgrund der Größe und Umsatzstärke der Antragsstellerin(nen) die vorliegende Abmahntätigkeit von völlig untergeordneter Bedeutung sei.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Re: Re: RBB-Abendschau: Elektroriese treibt Firmen in den Ruin


    Zitat

    Original geschrieben von !ND
    Ich frage mich, hat von denen keiner eine rechtsschutzversicherung?


    Weil RS für Selbständige mir Jahresumsatz >10.000€ horrende Summe kostet, wenn das Risiko überhaupt verischerbar ist?



    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Und ich frage mich wieso lässt die Berliner Internet-Elektro-Klitsche nicht einen Anwalt ihre Seite, Impressum, AGB, etc. pp. durchschauen? :confused:
    Könnten sie sich viel Ärger und warsch noch mehr Kohle sparen!?
    Also manchmal... :rolleyes:


    Es geht hier nicht um Todsünden wie fehlende Anbieterkennezeichnung/Impressum/Widerrufsbelehrung.


    MSH mahnt z.T. Sachen ab wie etwa irrenführende Versandkostenangaben auf Hinweisseiten wie günstiger.de (ein Fall: Es wurde dort nicht erwähnt, dass sich bei mehrenren bzw. schwereren Artikeln die Versandkosten erhöhen können), irreführenden Lieferterimen, Angabe falsche Enregieeffizienzklassen bei Elektrogeräten, irreführender Angabe von Testberichtsergebnissen (z.B. die genaue Ausgabe der den Test enthaltenden Zeitschrift ist nicht mitangegegeben)...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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