http://www.steinhoefel.de/pdf/anprinz.pdf
Draufklicken und Lesen
Ich bin ja wirklich ein Freund von Ironie und Sarkasmus - aber nachdem ich das gelesen habe, wundert mich bezüglich des Verhaltens des bekannten MM-Anwaltes nichts mehr ...
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Ich bin ja wirklich ein Freund von Ironie und Sarkasmus - aber nachdem ich das gelesen habe, wundert mich bezüglich des Verhaltens des bekannten MM-Anwaltes nichts mehr ...
ZitatOriginal geschrieben von crooks
Deine These würde ja voraussetzen, dass MM JEDEN Anbieter wegen JEDES Verstoßes abmahnen würde.
ZitatSeit einiger Zeit werden mittelständische Händler mit einer Welle von Abmahnungen überhäuft. Der Jurist Joachim Steinhövel arbeitet im Auftrag der Media-Saturn-Holding, und seine Kanzlei verfolgt selbst die kleinsten Verstöße: Ein falsches Foto, eine fehlende Versandkostenangabe - schon hat der Händler gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und einen hohen Streitwert am Hals.
JEDEN, den sie kriegen können?
Natürlich ist man bei derlei Streitigkeiten für den Underdog und auch meine Sympathien gehören den kleinen Händlern, ist doch ganz klar.
Heute morgen hatte ich es schonmal so formuliert:
Ich frage mich, wie lange die Regierung dieser Abmahnscheiße noch zugucken will. Vermutlich noch eine ganze Weile, denn schließlich sollen die Anwälte ja nicht arbeitslos werden. Und lieber werden die Abmahnopfer und deren Angestellte arbeitslos als ein Vertreter des selben Standes - schließlich machen Juristen die Gesetze und Juristen verdienen Geld mit den Gesetzen. Da kann die Justizministerin noch so viel daherblubbern. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
Natürlich gilt das Wettbewerbsrecht.
Tatsache ist aber heutzutage, dass große Firmen fast gar keine Produkte mehr verkaufen oder herstellen brauchen, sondern nur eine große Rechtsabteilung unterhalten müssen, um sich rund um die Welt in eine schöne Gewinnzone zu klagen. Man braucht eben nur genügend Startkapital und irgendeinen Furz der dann zum Anlass der Abmahn- oder sonstigen Klage herhalten muss.
Früher nannte man sowas Wegelagerei bzw. ist hergegangen und hat dem Konkurrenten ein Messer zwischen die Rippen gejagt bzw. jagen lassen. Heute sind wir zivilisiert, wir schicken einen Hampelmann mit Staatsexamen und nennen das alles Gesetz und Recht. Das Ergebnis ist aber früher wie heute das selbe: der Konkurrent ist ausgeschaltet und in den Ruin getrieben.
ZitatOriginal geschrieben von crooks
Das ist ja nun kein rechtswidriges Verhalten.
Zumindestens das LG München hielt die Anträge der Media-Saturn Holding in sechs Fällen für rechtsmißbräuchlich.
Bspw. wurden da geschickt Anträge abwechselnd sowohl an Handels- auch an Zivilkammern adressiert, um die Gesamtzahl der Anträge nicht so hoch erscheinen zu lassen.
Re: RBB-Abendschau: Elektroriese treibt Firmen in den Ruin
ZitatOriginal geschrieben von HolgerBln
Gerichtsgebühren und Anwaltskosten ergeben dann Summen, die manchem das Genick brechen.
Ich frage mich, hat von denen keiner eine rechtsschutzversicherung?
Re: Re: RBB-Abendschau: Elektroriese treibt Firmen in den Ruin
ZitatOriginal geschrieben von !ND
Ich frage mich, hat von denen keiner eine rechtsschutzversicherung?
Und ich frage mich wieso lässt die Berliner Internet-Elektro-Klitsche nicht einen Anwalt ihre Seite, Impressum, AGB, etc. pp. durchschauen? :confused:
Könnten sie sich viel Ärger und warsch noch mehr Kohle sparen!?
Also manchmal...
ZitatOriginal geschrieben von booner
Zumindestens das LG München hielt die Anträge der Media-Saturn Holding in sechs Fällen für rechtsmißbräuchlich.
Bspw. wurden da geschickt Anträge abwechselnd sowohl an Handels- auch an Zivilkammern adressiert, um die Gesamtzahl der Anträge nicht so hoch erscheinen zu lassen.
Wie lautet denn die Begründung des LG München?
Die MSH GmbH/Mediamarktgeschichte ist ja so gegliedert, dass jeder einzelne Markt eine rechtlich selbständige GmbH ist. Der Anwalt ist zwar immer Steinhöfel, aber die Antragsteller sind verschiedene. Wenn da nun jede einzelne berechtigte GmbH einen Antrag einreicht, ist das zwar hinterfotzig, aber doch nicht rechtsmissbräuchlich oder verboten?!? :confused:
Re: Re: RBB-Abendschau: Elektroriese treibt Firmen in den Ruin
ZitatOriginal geschrieben von !ND
Ich frage mich, hat von denen keiner eine rechtsschutzversicherung?
Unternehmerisches Risiko läßt sich in der Regel nicht versichern!
ZitatOriginal geschrieben von bambi05
Wie lautet denn die Begründung des LG München?
Das Vorgehen der Kette sei bei einer Gesamtwürdigung der Umstände und Zusammenschau verschiedener Gesichtspunkte wie
als rechtsmißbräuchlich einzustufen, da das Gebührenerzielungsinteresse dominiere. Auch die Tatsache, dass auf Seiten der Media-Saturn Holding mehrer rechtlich selbständige Märkte als Antragsteller auftreten, ändere nichts an dieser Einschätzung. Vielmehr spreche diese "Taktik" eher für die Mißbrauchsabsicht, da alle Abmahnungen zentral von der selben Kanzlei aus versandt würden, und die Verwendung verschiedener Antragsstellerinnen erkennbar dazu diene, mit rein formalistischen Mitteln dem Vorwurf der Rechtsmissbräuchlichkeit entgegenzuwirken.
So sieht es die 33. Zivilkammer des LG München I. Die Kammern für Handelssachen am LG München I dagegen halten die Abmahntätigkeit nicht für rechtsmißbräuchlich, da aufgrund der Größe und Umsatzstärke der Antragsstellerin(nen) die vorliegende Abmahntätigkeit von völlig untergeordneter Bedeutung sei.
Re: Re: Re: RBB-Abendschau: Elektroriese treibt Firmen in den Ruin
ZitatOriginal geschrieben von !ND
Ich frage mich, hat von denen keiner eine rechtsschutzversicherung?
Weil RS für Selbständige mir Jahresumsatz >10.000€ horrende Summe kostet, wenn das Risiko überhaupt verischerbar ist?
ZitatOriginal geschrieben von eisi
Und ich frage mich wieso lässt die Berliner Internet-Elektro-Klitsche nicht einen Anwalt ihre Seite, Impressum, AGB, etc. pp. durchschauen? :confused:
Könnten sie sich viel Ärger und warsch noch mehr Kohle sparen!?
Also manchmal...
Es geht hier nicht um Todsünden wie fehlende Anbieterkennezeichnung/Impressum/Widerrufsbelehrung.
MSH mahnt z.T. Sachen ab wie etwa irrenführende Versandkostenangaben auf Hinweisseiten wie günstiger.de (ein Fall: Es wurde dort nicht erwähnt, dass sich bei mehrenren bzw. schwereren Artikeln die Versandkosten erhöhen können), irreführenden Lieferterimen, Angabe falsche Enregieeffizienzklassen bei Elektrogeräten, irreführender Angabe von Testberichtsergebnissen (z.B. die genaue Ausgabe der den Test enthaltenden Zeitschrift ist nicht mitangegegeben)...
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