Metro-Konzerne vs. wirklich preiswerte Händler


  • Das OLG München (Beschluss vom 20.12.2006 - Az.: 29 W 2903/06) sieht die Sache nun wieder anders und verneint einen Missbrauch.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Bleibt die Frage, ob man MM nicht auch abmahnen kann, weil sie damit werben "bei uns zahlen Sie keine MwSt".


    Immerhin gibt es zwar 19% Rabatt. Dennoch zahlt man auch bei MM die MwSt. ;)


    Das ist so nicht ganz richtig, weil
    als Endverbraucher zahlst Du per Definition einen Endpreis,
    wie genau sich dieser zusammensetzt, das kann Dir vollkommen egal sein.


    Du könntest höchstens erbsenzählermässig nachrechnen, weil 19% Abzug vom Endpreis sind nicht unbedingt "ohne Wehrmachtssteuer".

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

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