Beim Verbrauchsgüter-Kauf ist eine Fristsetzung tatsächlich entbehrlich, da gebe ich Dauerposter vollkommen Recht.
Allerdings handelt es sich hierbei um ein Gebrauchsgut, von daher sollte eine angemessene Fristsetzung erfolgen.
Wird die Frist, wie in meinem Fall nicht direkt erteilt, dann muss diese nur so lange bemessen sein, dass die bereits vorbereiteten und angefangenen Arbeiten nur noch fertigstellt werden müssen. Nicht aber den Zeitraum, den die komplette Bearbeitung erforden würde.