Erfahrungen mit talkthisway.de / User: DaRappa / Ebay: mastershessen

  • Besonders gefällt mir die Überheblichkeit von Usern, die mit dem Fall gar nichts zu tun haben.

    "a killer key change is all you'll ever need"

  • Überheblichkeit würde ich das nicht unbedingt nennen. Aber, dass man einen Händler abqualifiziert, bevor er sich zu dem Thema geäußert hat und man sich ein Urteil aufgrund eines einzigen Postings des betroffenen Users bildet, finde ich eher bedenklich...

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • Ich hatte vorhin ein freundliches Telefonat mit DaRappa.


    Er war bemüht und offen für eine Lösung in dieser Sache. Diese Lösung haben wir gefunden. Spätestens wenn dieses Geschäft komplett abgewickelt wurde, werde ich nochmal abschließend berichten.


    Aus derzeitiger Sicht meine ich aber beurteilen zu können, dass es sich bei dieser "Eskalation" wirklich um einen Einzelfall infolge des oben erläuterten Mißverständnisses gehandelt hat.


    Ich habe die etwas reißerische Einleitung meiner Beschwerde auf Seite 3 editiert, da sie mir nachträglich nicht mehr gerechtfertigt erscheint. Ansonsten bleiben meine Beiträge unverändert.


    Und nein, ich wurde von ihm weder aufgefordert, hier etwas "positives" zu schreiben, noch habe ich diese Option als Druckmittel eingesetzt. Das mache ich aus freien Stücken.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zu diskuttieren wäre, ob dieses Knarzen tatäschlich ein Mangel ist, denn leider tritt dieses Knarzen bei vielen neuen Handys auf - it' s not a bug, it' s a feature.


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Genau - da gehts schon los. Was meinst Du, wieviele Händler glauben, dass sie dieses Recht wirklich hätten? ;)


    Der Händler hat kein Recht zur Wahl, das hat nach § 439 I BGB der Käufer. ABER der Verkäufer kann nach §439 III S. 2 BGB die Wahl des Käufers verweigern, dabei sind "der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand", "Bedeutung des Mangels" und die Frage ob die Mangelbeseitigung keine erheblichen Nachteile für den Käufer mit sich bringt zu berücksichtigen.


    Hier liegt ein Knarzen und ein Problem mit einer Taste (möglicherweise sogar Software bedingt ???) vor.


    Der Verkäufer kann nach § 439 III S. 3 also nach erfüllen und muss nicht neu liefern.


    Alles klar?


    Ich habe übrigens auch schon einige mal etwas bei DaRappa über eBay gekauft und alles lief problemlos ab.

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    Zu diskuttieren wäre, ob dieses Knarzen tatäschlich ein Mangel ist, denn leider tritt dieses Knarzen bei vielen neuen Handys auf - it' s not a bug, it' s a feature.


    Das beschriebene Verhalten dieses speziellen E65 geht recht eindeutig über "it's a feature" hinaus... ;)

    Zitat

    Der Händler hat kein Recht zur Wahl, das hat nach § 439 I BGB der Käufer. ABER der Verkäufer kann nach §439 III S. 2 BGB die Wahl des Käufers verweigern, dabei sind "der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand", "Bedeutung des Mangels" und die Frage ob die Mangelbeseitigung keine erheblichen Nachteile für den Käufer mit sich bringt zu berücksichtigen.


    Richtig. Wenn aber ein gerade erst geliefertes Gerät bereits Fehler aufweist und es sich hierbei um Geräte handelt, die der Händler haufenweise verkauft und somit problemlos am Lager haben sollte, so bedeutet der Tausch für den Händler keinen übergroßen Aufwand. Umgekehrt würde es für den Käufer durchaus einen kaum zumutbaren Nachteil darstellen, wenn er das gerade erst gekaufte Gerät für x Wochen zur Reparatur einschicken müsste.

    Zitat

    Hier liegt ein Knarzen und ein Problem mit einer Taste (möglicherweise sogar Software bedingt ???) vor.


    Der Verkäufer kann nach § 439 III S. 3 also nach erfüllen und muss nicht neu liefern.


    Alles klar?


    Hier ja, aber bei Dir scheinbar nicht... :D Natürlich muss er nacherfüllen, aber Nacherfüllung bedeutet ja gerade eben Nachbesserung (Reparatur) ODER Nachlieferung eines fehlerfreien Ware - i.A. NACH WAHL DES KUNDEN!


    Alles klar? ;)


    Davon abgesehen: Falls sich die Sache wie von booner weiter oben gesagt auflöst, so nehme ich meine Äußerungen natürlich auch gerne zurück, wobei sich DaRappa dann allerdings trotzdem immernoch den Vorwurf gefallen lassen muss (von mir jedenfalls), dass sein problem management, welches er hier an den Tag gelegt hat, eher der südländischen Art ;) entspricht. Denn die geposteten Antworten gingen ja nun ganz offenkundig nicht konform mit dem von booner geposteten geführten Mail- und Schriftverkehr.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Mir fällt dazu nur ein, dass es vollkommen normal ist, wenn der Käufer auch hier im Forum den letzten Euro feilscht. Warum soll dann nicht auch der Verkäufer im Fall eines Mangels zunächst die für ihn angenehmste Lösung vorschlagen? Was er leisten muss (und in dem Fall liegt mannesmann schon ziemlich richtig), wird wohl jeder gewerbliche Verkäufer wissen, so schwer ist das deutsche Gewährleistungsrecht nun wirklich nicht. Ob man nun eine Mail (mit Lesebestätigung übrigens ein deutlich sichereres Medium als ein einfacher Brief, und dazu noch viel schneller) mehr oder weniger schreibt, bis man sich dann geeinigt hat, sollte da letztlich egal sein.


    Und nun hört mal auf, auf den armen Jurastudis rumzuhacken - ich hab jeden Tag ein paar ganz nette in der Uni neben mir sitzen ;-)...


    J-P

  • man man man - habt ihr langeweile oder sonst nichts zu tun..? *kopfschüttel


    wenn ich mich über jede kleinigkeit dermaßen aufregen würde, hätt ich schon hunderte von herzinfarkten..!


    wie lange wollt ihr denn das thema noch auslutschen..?

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Hier ja, aber bei Dir scheinbar nicht... :D Natürlich muss er nacherfüllen, aber Nacherfüllung bedeutet ja gerade eben Nachbesserung (Reparatur) ODER Nachlieferung eines fehlerfreien Ware - i.A. NACH WAHL DES KUNDEN!


    Ich habe mich nicht richtig ausgedrückt, er muss nacherfüllen. RICHTIG, ABER wenn der Mangel "nicht erheblich" ist bzw. die Neulieferung unzumutbar ist usw., dann geht das Wahlrecht des Käufers unter!


    Der Verkäufer kann dann "wählen", also er kann genau das Gegenteil machen von dem was der Käufer wollte. Mit anderen Woerten der Verkäufer wählt die Nachbesserung = Reparartur.


    Also es geht hier nicht darum ob dem Käufer ein Wahlrecht zusteht, das ist wie geschrieben gesetzlich geregelt!


    Wichtig ist, ob der Mangel nicht "unwesentlich" ist, d.h. ob er wirklich "so schlimm" ist. Es ist also ein Interessensabwägung zwischen Käufer und Verkäufer vorzunehmen. Wenn der Mangel in keinem Verhältnis zum Wert des Gerätes steht (einfach ein Witz ist), dann kann der Verkäufer die Wahl der Neulieferung verweigern und statt dessen reparieren!


    Und dieses Knarzen ist in meinen Augen einfach ein Witz. Ob es jetzt mehr oder weniger knarzt. Das berechtigt meiner Ansicht nach nicht zu einer Neulieferung. Du bist da sicher anderer Ansicht. ;)


    Naja ich hoffe, ihr könnt euch trotzdem einigen!


    P.S. Wenn dich der Mangel so sehr stört, besteht noch die Möglichkeit eines Widerrufes (Frist)?


  • Deine/ eure juristischen Bemühungen in Ehren, aber ich denke hier wurde nun wirklich alles relevante gesagt.


    Wir befinden uns hier juristisch gesehen auch schon auf einer anderen Ebene. Stichwort fruchlos abgelaufene, angemessene Nachrfrist für die Nacherfüllung als solche insgesamt.


    Und ja: Widerrufen könnte ich immernoch, da nicht belehrt. Da würde ich DaRappa auch empfehlen, dran zu arbeiten. Aber das ist sein Privatvergnügen und gehört hier eigentlich nicht rein.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner


    Wir befinden uns hier juristisch gesehen auch schon auf einer anderen Ebene. Stichwort fruchlos abgelaufene, angemessene Nachrfrist für die Nacherfüllung als solche insgesamt.


    Und ja: Widerrufen könnte ich immernoch, da nicht belehrt. Da würde ich DaRappa auch empfehlen, dran zu arbeiten. Aber das ist sein Privatvergnügen und gehört hier eigentlich nicht rein.


    Schade, dass man hier wieder ein Beispiel findet, wo ein Händler individuell (ohne Internetseite und dementsprechend automatische Widerrufsbelehrung etc.) gute Angebote macht und später komplett dafür zerrissen wird. Bei TT sollte man mittlerweile echt nen Juristen die Angebote schreiben lassen. :gpaul:


    Ein Anruf anfangs hätte sicherlich den ganzen Schreibkram und damit die Hetze hier gespart. Echt das letzte was hier läuft!


    :flop:

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