Der Reparaturbetrieb ist nun dein Ansprech- bzw. Vertragspartner und nicht mehr DaRappa.
Viel Spaß bei solchem juristischen Halbwissen :confused:
Erfahrungen mit talkthisway.de / User: DaRappa / Ebay: mastershessen
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Nein Talkthisway.de ist mein Verkäufer und somit auch mein Ansprechpartner.
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Zitat
Original geschrieben von larrelt
Nein Talkthisway.de ist mein Verkäufer und somit auch mein Ansprechpartner.Aber nur wenn du über ihn das Gerät zur Reparatur einschickst. Wieso hast du im DOA Fall das Gerät nicht direkt zu DaRappa geschickt? Du hättest auf jeden Fall ein Neugerät erhalten und das Ganze wäre schneller von statten gegangen.
Die Frist zur Nachbesserung hast du an den reparierenden Betrieb zu richten. DaRappa hat auf die Arbeitsweise dort ja keinen Einfluss...Edit: Soso - da hat jemand also die Paragraphen rauseditiert weil er sich scheinbar selbst nicht sicher ist.
Du kannst den Vetrag nicht wegen "mangelhafter Lieferung" ungültig machen, da du das Gerät ausgepackt hast und nicht an den Händler, sondern an einen Reparaturbetrieb geschickt hast. Das sind zwei paar Schuhe.
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Wenn du einen Samsung Monitor bei amazon kaufst, diesen bei Defekt zu Samsung schickst, prangerst du dann auch amazon an, wenn Samsung für die Reparatur länger braucht als erwartet/versprochen?!
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Nur kurz zur Info. Ich habe das Handy nach ausdrücklichen Empfehlung von Talkthisway.de an den ReparaturService des Vertrauen geschickt. Und nicht an SE o.A.
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Ich glaube aber kaum, dass DaRappa dir empfohlen hat, das Gerät falls du DOA in Anspruch nehmen willst, zum Reparaturservice zu schicken. Das hat er oben ja auch erwähnt. Bei DOA klärt der Händler den Fall mit dem Hersteller, sobald das klar geht wird das Gerät an den Händler geschickt.
Wenn du natürlich darauf bestehst das Handy NICHT austauschen zu lassen, sondern es zur Reparatur schickst, musst du damit rechnen, dass es eben seine Zeit dauert. Da talkthisway auf die Leistungen des Reparaturcenters keinen Einfluss hat, musst du dich mit deinem Anliegen an den reparierenden Betrieb richten. -
Die Rücksendung an den Reparaturbetrieb ist DaRappa ohne Weiteres zuzurechnen, da jeder Lieferung ein entsprechendes Infoblatt beiliegt, wie man sich im Mangelfalle zu verhalten hat. Dieses Infoblatt bezog sich zumindestens früher nicht explizit auf eine etwaige Herstellergarantie.
Wenn der Käufer, der sich so verhält, sein Handy nach einer angemessenen Dauer nicht zurückerhält, kann er vom Vertrag zurücktreten. Einer Fristsetzung bedarf es beim Verbrauchsgüterkauf nicht.
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Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Einer Fristsetzung bedarf es beim Verbrauchsgüterkauf nicht.Ich stimme dir voll und ganz zu, nur warum sollte eine Fristsetzung beim Verbrauchsgüterkauf entbehrlich sein?
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Weil der Verbrauchsgüterkauf-RL eine solche Mitwirkungshandlung des Käufer fremd ist und daher die deutsche Regelung der Nachfristsetzung nach § 323 I BGB im Wege richtlinienkonformer Auslegeung zurücktreten muss. Nach der RL reicht der Ablauf einer angemessenen Zeitspanne aus für den Rücktritt. Der Käufer muss also nur warten, aber keine Frist setzen.
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Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Weil der Verbrauchsgüterkauf-RL eine solche Mitwirkungshandlung des Käufer fremd ist und daher die deutsche Regelung der Nachfristsetzung nach § 323 I BGB im Wege richtlinienkonformer Auslegeung zurücktreten muss.Auch wenn du Recht hast, aber viel Spaß mit der Argumentation vor dem Amtsgericht.
Einfach eine Frist setzen und fertig!
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