ZitatOriginal geschrieben von Andreas24
also ein Stromlastprofil hat für den Haushaltskunden 0 relevanz.
Der Normalverbraucher bekommt seinen Stromverbrauch so abgerechnet, wie er auf dem Zähler anfällt. Dies kann natürlich von Jahreszeit zu Jahreszeit varieren. (Winter früher dunkel, also eher Licht an etc.)
...
Aber wie gesagt, der Haushaltskunde kann mit diesem Profil gar nix anfangen ...
Danke für Deine Erläuterung. Genau so würde ich das auch erwarten, bloß warum schreibt dann z.B. Flexstrom in seinen AGB:
Zitat2.6. Wird der Vertrag vor Ablauf der vertragsgemäßen Laufzeit nach Ziffer 2.3, also ?unterjährig? beendet, etwa durch einvernehmliche Vertragsaufhebung oder fristlose Kündigung, so wird Ihr Verbrauch zeitanteilig unter Anwendung der allgemeinen Erfahrungswerte der Elektrizitätswirtschaft (des sog. Standardlastprofils des VDEW) abgerechnet.
Wenn ich Z.B. mein 1200 kWh/Jahr Paket nach 3 Monaten kündige, in diesem Zeitraum 300kWh verbraucht habe, müssten doch eigentlich auch genau diese 300 kWh (und zwar zum kWh-Preis innerhalb des Pakets) abgerechnet werden, oder nicht? Warum dann diese Bemerkungen bzgl. "Standardlastprofil" in den AGB? Verhsteh ich nicht... :confused: