Nein, weil ich mich - wie du - selber im Internet schlau gemacht habe!
Übrigens kann man sich bis zu 6 Wochen NACH dem Umzug/Einzug noch Zeit lassen, um in Ruhe einen Anbieter auszuwählen und einen Vertrag rückwirkend zum Datum des Einzugs abzuschließen - und diese Regelung gilt schon mindestens 3 Jahre.
Was mir aber mal zu Ohren gekommen ist, ist der Fall eines Umzüglers, der es entgegen dem - guten & richtigen - Rat eines Hausmeisters ganz unterlassen hat, einen Stromvertrag abzuschließen; nach knapp einem Jahr ist es dem Netzbetreiber bei der alljährlichen Zählerablesung aufgefallen, was zu einer Kontrollmitteilung an den Vermieter und dann an den Hausmeister führte, saftige Nachzahlung im Grundversorger-Tarif durch den neuen Mieter inklusive..