Stromanbieter wechsel

  • Nein, weil ich mich - wie du - selber im Internet schlau gemacht habe! :-)
    Übrigens kann man sich bis zu 6 Wochen NACH dem Umzug/Einzug noch Zeit lassen, um in Ruhe einen Anbieter auszuwählen und einen Vertrag rückwirkend zum Datum des Einzugs abzuschließen - und diese Regelung gilt schon mindestens 3 Jahre.


    Was mir aber mal zu Ohren gekommen ist, ist der Fall eines Umzüglers, der es entgegen dem - guten & richtigen - Rat eines Hausmeisters ganz unterlassen hat, einen Stromvertrag abzuschließen; nach knapp einem Jahr ist es dem Netzbetreiber bei der alljährlichen Zählerablesung aufgefallen, was zu einer Kontrollmitteilung an den Vermieter und dann an den Hausmeister führte, saftige Nachzahlung im Grundversorger-Tarif durch den neuen Mieter inklusive..

  • Wobei man es unterlassen sollte, sich beim Grundversorger "anzumelden". Der liefert den Strom ganz automatisch und ohne Anmeldung. Bei einer "Anmeldung" hat man in der Tat ganz schnell einen Stromliefervertrag am Bein, aus dem man dann nicht so schnell rauskommt.

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