Garantiefall: Ware verloren gegangen

  • Hallo!


    Ich habe im Mai diesen Jahres eine Digicam bei einem Onlineshop gekauft.
    (Frage an Moderator): Darf ich den Namen des Shops nennen?


    Nun ist diese Cam leider defekt (lässt sich nicht mehr einschalten).
    Ich habe daraufhin den Händler angeschrieben.
    Er sagte mir, ich solle die Ware direkt dem Hersteller (Sony) zusenden und teilte mir die Anschrift der Reparaturabteilung mit.


    Ich stellte die Rückfrage bzgl. Portokosten ( da ja der Verkäufer für Portokosten in Garantiefällen aufzukommen hat).
    Die meinten, ich solle das als normales Päckchen bei der Post versenden und denen den Beleg zusenden - sie überweisen mir das dann.


    Das habe ich dann auch gemacht.
    Nur behauptet SONY Deutschland


    Sony Service
    Hugo-Eckener-Str. 20
    50829 Köln


    nie etwas erhalten zu haben.


    Was nun?
    Der Verkäufer haftet schliesslich für verloren gegangende Retourware.
    Dieser stellt sich aber dumm. Weil die Ware nicht an ihn adressiert wurde.
    Was kann ich denn jetzt machen?


    LG
    Mike D

  • Zitat

    Original geschrieben von Gibbs
    Päckchen ist unversichert, von dahher haftet DHL nicht,


    Ist mir schon klar, aber der Verkäufer muss doch haften (laut Gesetz), bei Rücksendungen im Garantiefall. Oder nicht?

  • Zitat

    Original geschrieben von Mike D
    Ist mir schon klar, aber der Verkäufer muss doch haften (laut Gesetz), bei Rücksendungen im Garantiefall. Oder nicht?


    Was hat der Händler mit der Garantieabwicklung zwischen Dir uns Sony zu tun bzw. mit der Tatsache, dass Du Ware an Sony unversichert verschickst?


    Meiner Meinung nach hast Du so gut wie keine Chancen, die Cam bzw. Ersatz für diese von Sony oder dem Händler zu sehen!
    Deswegen: Retourware oder überhaupt wertvolle Gegenstände ausschließlich versichert verschicken.


    Grüße


    Julian

  • So wie ich das sehe, sieht es schlecht aus. Du hast ja bewusst den Garantieweg direkt an Sony gewählt, statt es über die Gewährleistung über den Händler abzuwickeln.


    Hast du bei Sony vor dem verschicken angerufen? Viele größere Firmen nehmen "einfach hingeschickte" Ware nicht unbedingt an, da sie es meist nicht einfach zuordnen können. Normalerweise bekommt man von denen im Garantiefall eine e-mail mit den RMA Instructionen und ggf. einem Paketaufkleber. Bin mir jetzt nicht sicher wie das bei Sony ist.


    So oder so hilft dir das jetzt alles nicht weiter und diese "monday morning quarterbacking" bzw. "backseat driving" hilft dir jetzt natürlich auch nicht weiter.


    Ansprechpartner ist für dich im Moment ausschließlich DHL.

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Die anderen haben's ja schon erklärt, aber um das nochmal genauer aufzuschlüsseln: Verkäufer "verarschen" Kunden gerne indem sie einen direkt an den Hersteller verweisen. Für den Händler ist das natürlich am einfachsten, denn er muß sich nicht mit Dir und der Reklamation herumschlagen.


    Genau genommen ist aber der Händler Dein Handelspartner und derjenige, der Dir gegenüber in der Pflicht steht - sich also auch um die Reklamation kümmern muß.


    Wenn Du das Produkt jetzt direkt an den Hersteller schickst nimmst Du dessen Service in Anspruch (weil der natürlich auch für seine Produkte gerade stehen muß) und der Händler hat mit dem Vorgang nichts zu tun.


    Insofern werden sich jetzt alle rausreden: der Händler weil Du die Kamera nicht an ihn geschickt hast (was kann der Händler dafür daß Du dich direkt an Sony wendest...) und Sony weil ja der Händler Dein Ansprechpartner wäre (was kann Sony dafür daß Du ungefragt eine Kamera einschickst, die Du bei Deinem Handelspartner hättest reklamieren müssen).


    Dazu kommt daß es ganz ungeschickt ist Waren ohne Authorisierung "einfach so" einzuschicken - da mußt Du erstmal anrufen und bekomst eine sog. RMA-Nummer, ohne die keine Firma eine Reklamation entgegennimmt, und die RMA-Nr. muß sichtbar auf dem Paket stehen damit der Adressat weiß daß das eine erwartete Sendung ist.


    Unversichert würde ich teure Gegenstände auch niemals verschicken, egal was irgendwer erzählt...


    Blöde Sache jetzt. Du kannst Dich jetzt nur an die Post / DHL wenden und den Verbleib Deines Päckchens zu klären versuchen, aber wenn Du Pech hast ist es einfach weg und man wird es Dir nicht ersetzen weil Päckchen nicht versichert sind. Gerade bei Sendungen an Elektronikfirmen kann sich jeder, der 1+1 zusammenzählen kann, ausrechnen daß Elektronik im Paket steckt und dann geraten solche Sendungen besonders gerne weg. :mad:


    Wenn sich die Post also darauf herausredet daß sie für ein unversichertes Päckchen nicht haften sieht es schlecht aus für Dich. Stelle trotzdem einen Nachforschungsantrag, aber versprich Dir nicht zuviel davon.
    Und für die Zukunft merkst Du Dir: Hochwertige Sachen NIEMALS unversichert verschicken, auch wenn ein Paket teurer ist als ein Päckchen!


    Und: genau überlegen an wen Du defekte Ware schickst: Dein erster Ansprechpartner ist der Händler! Der soll sich um die Reklamation kümmern... Der wird es zwar auch nur zum Hersteller einschicken (und deswegen dauert der Weg länger als wenn man es direkt selber hinschickt) aber rechtlich hat er Dir die Ware verkauft und muß deswegen auch für Defekte haften.


    Du kannst die Waren zwar schon auch direkt zum Hersteller senden, aber sei Dir eben darüber im Klaren daß Du keine Ansprüche gegen den Hersteller richten kannst, denn der hat Dir das Gerät ja nicht direkt verkauft... Deine Rechtsansprüche können immer nur gegen den Händler gehen, weshalb es klüger sein kann den die Reklamation abwickeln zu lassen. Scheitern nämlich mehrere Reparaturversuche hast Du gegen den Händler Ansprüche - gegen den Hersteller nicht (jedenfalls nicht so einfach, weil das nicht Dein Verkäufer war).


    Wenn Du aber 2, 3 Mal beim Hersteller reklamiert hast anstatt beim Händler "weiß" der ja nichts von den Reklamationen und wird sagen daß er bisher nicht involviert ist, also auch erst jetzt Kenntnis hat...


    Wenn Du dich jetzt beim Händler beschwerst kann sich "natürlich" niemand erinnern Dir irgend einen Tip gegeben zu haben von wegen "als Päckchen versenden blablabla"... Wie willst Du beweisen daß sie es Dir gesagt haben - auch wenn's so war? Du bist da einfach in einer sehr blöden Lage.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

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