ZitatWenn man z.B. ein Auto beim Händler kauft, mit vom Händler zugesagten Extras, und nach Lieferung des Autos stellt der Käufer fest, daß die Extras vom Hersteller nicht mehr angeboten werden, kann der Käufer den Händler dafür sehr wohl haftbar machen, denn genau diese Extras waren ja Bestandteil des Kaufvertrages beim Händler.
Stimmt nicht ganz, der Haupthaftende ist der Hersteller der Ware oder in dem Fall das Auto, und nicht der Anbieter. (nennt sich "durchgreifende Haftung" oder so ähnlich)
Ich schließe aus daß Karlokru hier eine Schuld trifft deshalb wäre es mehr als fair das Problem nicht auf Ihn abzuwälzen. Jeder hat freiwillig gekauft, die Preiserhöhung war nicht abzusehen und, ich nehme es an, Karlokru hatte selbst, seiner Darstellung nach, keine Informationen über eine bevorstehende Preiserhöhung, somit schließt sich Täuschung auch aus. Die Preisgestaltung bleibt dem Verkäufer überlassen, auch wenn dieser ein Monopolstellung hat war keiner der Käufer gezwungen das Angebot anzunehmen da jeder noch die Möglichkeit hatte auf z.B. Vodafone zurück zu greifen.