Ärger mit Mietwagenverleih - wie vorgehen/ verhalten usw.

  • Moin,


    meine Freundin hat sich vor 4 Wochen bei einem bekannten Mietwagenverleih für einen Tag einen Fiat Punto ausgeliehen. Samstag Morgens geholt und abends nach den Geschäftszeiten durch Schlüsseleinwurf wieder abgegeben.


    Sie hat damals per EC gezahlt und damit auch die erforderliche Kaution in Höhe von 350€ entrichtet.


    Nachdem jetzt nach 4 Wochen die Kaution immer noch nicht zurückgekommen ist, hat sie dort angerufen und sich erkundigt, wann denn mit der Rückzahlung zu rechnen ist.


    Daraufhin wurde ihr gesagt, dass die Kaution wegen eines Schdans am Auto einbehalten wurde. Dieser Schaden war eine defekte Felge mit Reifen.
    Da sich meine Liebe keinerlei Schuld bewusst ist und keinen Unfall oder sonstiges mit dem Wagen hatte, ist sie jetzt natürlich ziemlich erregt, das sie ihr Geld nicht so einfach wiederbekommt.


    Auf Nachfrage erhielt sie vorhin per mail zwei Bilder vom Schaden zugesandt:




    Der Schaden soll wie gesagt 350€ betragen....
    Weiterhin behauptet der Vermiter, mehrfach versucht zu haben meine Freundin telefonisch zu erreichen und ihr die Rechnung per Post zu schicken.
    Alles ist definitiv nicht geschehen.


    Wie sollen wir uns jetzt am Besten verhalten?
    Meiner Meinung nach ist bis jetzt nicht bewiesen, dass der Schaden a) vom dem gemieteten Wagen ist (habe nur ein Bild vom Nummernschild und eins von einem Rad), b) von wann die Bilder sind (keine Datumsangabe usw.), c) habe ich keine Rechnung und d) ist ein defektes Rad keine 350€ wert, selbst wenn man einen zweiten Reifen zusätzlich zahlen muss - vor allem nicht bei Stahlfelgen an einem Punto...


    Meiner Meinung nach ist hier ordentlich was im Argen...
    Wie verhalte ich mich bzw. meine Freundin im weiteren? Rechtsschutz ist leider nicht vorhanden... :flop:


    Greetz

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • für mich sieht das nach einer defekten Radkappe aus und die dürfte max 1/10 der oben genannten Kaution kosten...

  • Sorry, aber das ist bei Buchbinder irgendwie üblich.


    Ein Mitarbeiter macht einen Schaden und der letzte Kunde wird dafür belangt.



    Anwalt einschalten und fertig.
    Nicht selbst die Zeit für diesen Schwachfug investieren.

  • Ich würde mich mit dem Chef der Zweigstelle in Verbindung setzen und um einen persönlichen Termin bitten. Denn das bringt mehr als alle Emails und Schreiben, ist meine traurige Erfahrung.


    Zitat


    Sorry, aber das ist bei Buchbinder irgendwie üblich.


    Da deine Aussage rechtlich verwehrtet werden kann, mal eine Frage: Woher nimmst du die Erkenntnis? Persönliche Erfahrung?

  • Hm, ist natürlich blöd, dass ihr keine RS Versicherung habt, aber bevor dur hier nur wieder zig verschiedene Meinungen zu hören kriegst, wird es wohl unerläßlich sein einen Anwalt aufzusuchen und bei einem Streitwert von 350 € sind die Gebühren ja auch nicht so wahnsinnig hoch.

  • Leider ist bei obiger Abgabepraxis Ärger vorprogrammiert. Speziell, wenn dann schonmal 4 Wochen ins Land gegangen sind.


    Die werden's sicher irgendwie nachvollziehbar dokumentiert haben. Und es wird bestimmt keiner von den Mitarbeitern ankommen. "Oh Chef, der Kunde hat Recht! Ich habe den Wagen auf dem Weg in die Waschanlage an den Randstein gefahren."


    Komisch irgendwie aber, daß der Schaden "zufällig" genauso hoch, wie die Kaution ist.


    Also ein freundliches Einschreiben schicken und die Schadensdokumentation und die Schadensrechnungen anfordern, da man sich sonst genötigt sehe, den Rechtsweg zu bestreiten.


    Wenn alles mit Rechten Dingen zuging, schicken sie Papier. Andernfalls vielleicht 350 Euro.


    Auf alle Fälle, wenn man mal was auf Papier hat, und das dann noch immer "merkwürdig" aussieht, könnte man mal prüfen lassen, ob hier vielleicht das Wort mit dem "B" vorliegt.

  • Die Idee mit der Anforderung genauerer Informationen über den angeblichen Schadensumfang etc halte ich ebenfalls für gut. Allerdings würde ich dazuschreiben, daß dies ohne Anerkenntnis einer Schuld o.ä., sondern lediglich zur Inaugenscheinnahme der angeblichen Schadensverursachung durch Deine Freundin geschieht.


    Gleichzeitig würde ich explizit eine Bestätigung darüber anfordern, daß der behauptete Schaden bei der Rückgabe des Fahrzeuges durch den Vor-Mieter Deiner Freundin noch nicht bestanden hat. Dies kann zB durch die vorherigen Rückgabeprotokolle und die Kleinschadenkarte nachgewiesen werden - oder eben nicht... ;)


    Fazit: Einfach mal sachlich die situations-analytischen Gegengeschütze auffahren, dann merkt der Autovermieter auch, daß auf der anderen Seite jemand mit Ahnung und klarem Verstand sitzt. ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Re: Ärger mit Mietwagenverleih - wie vorgehen/ verhalten usw.


    Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Meiner Meinung nach ist bis jetzt nicht bewiesen, dass der Schaden a) vom dem gemieteten Wagen ist (habe nur ein Bild vom Nummernschild und eins von einem Rad)


    Wenn man den Bodenbelag (Aspalt und Pflastersteine sowie das weiße Fragment am Rand der Pflastersteine) vergleicht scheinen die Pics nacheinander vom selben Wagen gemacht worden zu sein, also daß die Radkappe auch tatsächlich zu dem Wagen mit dem Nummernschild gehört. Kann sich Deine Freundin erinnern daß sie dieses Auto gefahren ist?


    An Digitalphoto-Freaks: Kann man nicht aus den Bilddaten herauslesen wann die Pics gemacht wurden - oder bekommt man da nur die Info wann die Bilder zuletzt verarbeitet wurden?


    Wobei das beides trotzdem völlig belanglos ist, denn der Zusammenhang des Schadens mit Deiner Freundin ist überhaupt nicht bewiesen.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...


  • Zumindest ist das Foto Sonntag vor vier Wochen aufgenommen, wenn die Uhr gestimmt hat! Aber man sollte mal überprüfen, ob es nachts bei denen so hell ist. ;)


    1/40 Sekunde, F1/2.8 und ISO 50. Da muß der Parkplatz schon eine ganz ordentliche Beleuchtung haben.

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