Fragen zur Haftpflichtverischerung

  • Zitat

    Original geschrieben von clio
    Dafür weiß ich aber, was ein Möbelschlüssel ist ;)


    z. B. so einer hier: http://shop.haberkorn.com/repository/itempopup/00006AE6.jpg


    Den kriegt man aber an jedem Kaugummiautomaten. :D



    Zu der Frage: Mein Bauchgefühl sagt mir auch, daß ein Bankschließfach gleichzeitig ein Tresor darstellt. Anderseits müßte sich aber auch die Bank irgendwie gegen Verlust abgesichert haben -sei es durch die Gebühren fürs Fach oder sonstwie.

  • Bankschließfächer sind klassische Tresore. Damit dürfte auch der Schlüssel dazu als Tresorschlüssel gelten. Ich würd einfach mal die Versicherung anrufen und fragen, glaube aber nicht, dass das automatisch abgedeckt ist.


    Schließfächer in der Bank haben i.d.R. eine Versicherungssumme, die man mit der Schließfachgebühr quasi mitbezahlt. Wenn man mehr als den versicherten Wert hineinlegt, muss / sollte man dann aber eine separate Schließfachversicherung abschließen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Danke erst mal für die Antworten.


    Der Schlüsseverlust ist in der Versicherung des Bankschließfaches nicht enthalten - und scheint auch nicht üblich, wenn ich clio richtig verstanden habe.


    In der Haftplichtversicherung ist er wiederum auch nicht enthalten, da Tresorschlüssel wohl bei keiner "normalen" Schlüsselverlustversicherung inkludiert sind.



    Damit bleibt mir wohl nur, die Bankschließfach-Schlüssel einfach nicht zu verlegen / zu verlieren? ;)




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Zitat

    Original geschrieben von MTT
    Damit bleibt mir wohl nur, die Bankschließfach-Schlüssel einfach nicht zu verlegen / zu verlieren? ;)


    Ja, oder selbst zahlen ;).

  • Aber rein vom Verständnis:
    Den Tresorschlüssel hat doch die Bank. Sonst käme ja jeder Kunde in den Tresor mit den Schließfächern.
    Und für das Schließfach gibts nen Mietvertrag, also ist das ein normal gemietetes Fach (wie ein Container, oder so) und dafür müsste das doch gelten.
    Ein Tresorschlüssel ist in meinen Augen eher was in Richtung "richtiger" Tresor für daheim.

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Kurze Frage an die Versicherungsprofis zum Thema PHV.


    Ich wohne mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung und habe meine PHV gekündigt, da ich mit ihr zusammen in einen Vertrag möchte um Geld zu sparen.


    Wir bekamen heute den Änderungsantrag für ihre PHV zugesandt, damit ich unter dieser PHV mitversichert bin. In dem Antrag heißt es nun folgendes:


    Privathaftpflichtversicherung für Paare ohne Kinder
    Versicherte Personen sind der Versicherungsnehmer, der Ehe- oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft in der Eigenschaft als Privatperson.


    Reicht dieser Satz aus, damit ich ordnungsgemäßen Versicherungsschutz habe? An keiner Stelle verlangt die Versicherung eine Auskunft über meine Person. Ich hätte zumindest erwartet, dass die nach meinen Namen, Geburtsdatum und Adresse fragen. Aber so? Stimmt mich etwas unsicher...


    Freue mich über eure Antworten.


    Vielen Dank

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  • Name usw. ist nicht erforderlich. du solltest aber beim Einwohnermeldeamt entsprechend richtig gemeldet sein.

  • Hundehalterhaftpflicht:


    Ich (Besitzer Eigenheim) hatte unentgeltlich einen Hund einer Bekannten zur Pflege für einige Tage.


    Dieser hat nun dummerweise seine Körperausscheidungen auf meinem Sofa hinterlassen was mit "Hausmittelchen" nicht zu reinigen ist.


    Hundehalter hat eine Halterhaftpflicht:
    https://www.haftpflichtkasse.d…tion=e1s2&showInView=true


    (Ab S.28 wird es wohl interessant).


    Mir ist nur nicht ganz klar, ob es eine Rolle spielt, dass der Hund bei mir in Pflege war?
    (= ich habe die "Aufsichtspflicht?)


    Vielleicht mag mir da mal jemand helfen..

  • Zitat

    Original geschrieben von cogogt


    Mir ist nur nicht ganz klar, ob es eine Rolle spielt, dass der Hund bei mir in Pflege war?
    (= ich habe die "Aufsichtspflicht?)


    Ja, leider ... das ist dann der berühmte Eigenschaden. Du bist als Tierhüter zwar mit versichert, aber nur wenn der Hund unter deiner Aufsicht, jemanden anders schädigt. Wirst du geschädigt, ist das Pech.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Ja, leider ... das ist dann der berühmte Eigenschaden. Du bist als Tierhüter zwar mit versichert, aber nur wenn der Hund unter deiner Aufsicht, jemanden anders schädigt. Wirst du geschädigt, ist das Pech.


    Das sehe ich anders.
    Entscheidend dürfte doch dieser Absatz sein:

    Zitat

    Eingeschlossen sind – abweichend von Ziff. 7.5 (1) AHB – Haftpflichtansprüche der Tierhüter, Reitbeteiligten und der Reittiernutzer gegen den VN.


    Demnach wäre ein Schaden beim Tierhüter ausdrücklich mitversichtert.

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