ZitatOriginal geschrieben von booner
Das stimmt so einfach nicht. Wozu gibt es HPV mit Einschluss von Mietsachschäden?
Wenn du im gemietetem Hotelzimmer das Fenster einwirfst, dann ist die Haftpflicht mit dem Mietsachschaden dran, da du dich gegen *diesen* Glasbruch nicht versichern konntest. In deiner Wohnung allerdings nicht, denn dafür gäbe es die Glasversicherung.