Fragen zur Haftpflichtverischerung

  • Moin liebe Leute,


    seit geraumer Zeit bin ich auf der Sucher nach einer Haftpflichtversicherung. Allerdings bringt mich schon immer die Frage eins der Formulare vom Abschluss ab,da ich nicht weiss, welche Deckungssumme nun nötig ist. Reichen schon 3millionen, oder sind 50Millionen logischer? Nach welchen Kriterien habt Ihr das beurteilt? Was sind Vermögensschäden? Gelten da auch Immobilien der Vermieter dazu(Beispiel: Während meiner Abwesenheit entzündet sich mein betagter Fernseher und das Stadtviertel verwandelt sich in Asche?). Kennt jemand zufällig gute Vergleichsrechner?



    greetz
    caoz

  • Hi,
    ich werde hier keine Empfehlung für bestimmte Unternehmen abgeben, weil ich nicht objektiv wäre (ich arbeite für eine Versicherung).
    Aber generell kann ich sagen, dass 3 Mio zwar auf den ersten Blick sehr viel erscheinen, aber im worst case evtl. nicht reichen werden (Du verursachst z.B. einen schweren Unfall mit Sach- und Personenschaden, weswegen der Ernährer einer Familie nicht mehr arbeiten kann und dessen Haus behindertengrecht umgebaut werden muss).
    Ein Vermögensschaden tritt sehr selten ein. Ein konstruierter Fall wäre z.B. dass jemand durch Dein Verschulden einen Termin nicht wahrnehmen kann und deswegen einen finaziellen Schaden erleidet. Ist aber wirklich extrem selten.
    Die Geschichte mit deinem Fernseher wäre wenn überhaupt ein Sachschaden. Wenn Dein Fernseher allerdings aus eigener Kraft in Flammen aufgeht, wäre das eh' kein Haftpflichtschaden, so lange Du nicht schuldhaft gehandelt hast. Das ist dann eher Thema für Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Anders wäre es, wenn Du Deinen Backofen vergisst auszuschalten und deswegen das halbe Viertel abfackelt. Allerdings wäre das wahrscheinlich grob fahrlässig und die Versicherung würde wieder nicht zahlen.
    Insgesamt ist es sehr schwierig verschiedene Versicherungen miteinander zu vergleichen, weil jede Gesellschaft andere Dinge mitversichert. Da gibt es z.B. das Hüten fremder Hunde, Schlüsselverlust, Modellfahrzeuge, Wassersportfahrzeuge usw.


    CU, Cheesy

  • Zitat

    Original geschrieben von Cheesy
    Allerdings wäre das wahrscheinlich grob fahrlässig und die Versicherung würde wieder nicht zahlen.


    Es ist doch gerade das Wesen der Haftpflichtversicherung, auch bei fahrlässig herbeigeführten Schäden zu leisten, oder? Ansonsten bräuchte ich ja keine. Oder habe ich da jetzt einen :gpaul: ?

  • Moin,


    vielen Dank für Deinen Beitrag :top: . In Bezug auf das Beispiel mit dem Fernseher ist die "normale" Haftpflichtversicherung also gar nicht zuständig?
    Man liesst ja nun schon des öfteren, dass defekte Elektrogeräte einen Brandschaden verursachen. Ich möchte mich dementsprechend halt absichern. Mir geht es allerdings nicht darum,dass meine Wertgegenstände abgesichert sind(das währe natürlich auch schön,aber ich muss leider ganz arg auf die Kosten achten), sondern eben die dritter. Denn bei so nem Schaden koennt ich wahrscheinlich sonst gleich "die Finger heben".


    greetz

  • caoz:
    50 Millionen klingen natürlich besser, als 5 oder 3 Millionen. Du müsstest dir dazu dann immer noch die AGB anschauen, ob z.B. der 50 Millionen-Wert nicht irgendwo wieder eingeschränkt wird.


    Dann spielt natürlich auch noch die Zahlungsmoral eine wichtige Rolle, denn was nützen dir 50 Millionen Deckung, wenn du selbst einen Bagatellschaden einklagen musst.


    Von daher ist also auch in diesem Falle nicht alles Gold, was glänzt ;) ...


    Zitat

    Original geschrieben von caoz
    Man liesst ja nun schon des öfteren, dass defekte Elektrogeräte einen Brandschaden verursachen. Ich möchte mich dementsprechend halt absichern. Mir geht es allerdings nicht darum,dass meine Wertgegenstände abgesichert sind(das währe natürlich auch schön,aber ich muss leider ganz arg auf die Kosten achten), sondern eben die dritter.


    Deine Wertgegenstände, bzw. alles, was in deiner Wohnung steht, das sichert die Hausratversicherung ab, Ansprüche Dritter gehen an die private Haftpflichtversicherung.


    Für 10-15€/Monat bekommst du, auch bei den namhaften Gesellschaften, beides.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Das Grundproblem jeder Versicherung. :rolleyes:


    und genau darüber gibts ja Kundenzufriedenheitsbefragungen...unzufriedene gibts immer, bei den einen mehr, bei den anderen weniger. Auch das würde ich neben dem Preis in eine Entscheidungsfindung einbeziehen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Es ist doch gerade das Wesen der Haftpflichtversicherung, auch bei fahrlässig herbeigeführten Schäden zu leisten, oder? Ansonsten bräuchte ich ja keine. Oder habe ich da jetzt einen :gpaul: ?


    Natürlich. Du bist einem anderen regelmäßig nur zum Ersatz des ihm zugefügten Schadens verpflichtet, wenn du die Schädigung zu vertreten hast, dich also zumindest leichte Fahrlässigkeit trifft.


    Die verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftungstatbestände sind im deutschen Recht sehr spärlich gesät. In der Praxis dürften da die Gefährdungshaftung des StVG (und dafür hat man ja die Pflichthaftpflicht) und die Tierhalterhaftung des BGB vorne liegen.


    Sollte aber der Verschuldensvorwurf die Grenze zur groben Fahrlässigkeit überschreiten, steht dem Versicherer regelmäßig die Einrede der groben Fahrlässigkeit zu, d.h. nix gibts. Bei "Premium-Verträgen" verzichten manche Versicherer aber darauf, diese im Ernstfall zu erheben (kenn ich persönlich aber nur von Kfz-HP, ob es das bei Privat-HP auch gibt, keine Ahnung).

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Natürlich. Du bist einem anderen regelmäßig nur zum Ersatz des ihm zugefügten Schadens verpflichtet, wenn du die Schädigung zu vertreten hast, dich also zumindest leichte Fahrlässigkeit trifft.


    Deswegen ja. Allerdings war ich immer davon ausgegangen, daß Haftpflichtversicherungen auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen.


    Zitat

    Im Gegensatz zur Sachversicherung bedeutet die grob fahrlässige Schadenverursachung in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht die Versagung des Versicherungsschutzes. Nur die vorsätzliche Herbeiführung eines Schadens führt zur Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers.


    http://www.versicherungsnetz.d…ssigkeit_Haftpflicht.html


    Ist das individuell unterschiedlich, oder kann man eine so pauschale Aussage treffen? Oder ist die Privathaftpflicht eh nochmal eine andere Baustelle?

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