Helas.
Ich poste diese Sache hier, weil TT m.E. das einzige Forum ist, wo über sowas auf einem akzeptablen Niveau gesprochen werden kann. Es gibt sicherlich Bike-Boards, wo sowas eher hingehören würde, aber inzwischen wird man dort teilweise für seine Fragen dermaßen grob angegriffen, dass es keinen Spaß mehr macht.
Kommen wir zum Thema:
Fall 1:
Currently bin ich mit der in -diesem- Thread bzw. Posting genannten Ausrüstung unterwegs. Da ich jedoch auch im Winter nicht aufs Biken verzichten möchte, habe ich mir kürzlich eine Thermo-BikeHose zugelegt und überlege jetzt, auch noch eine Sturmhaube (durchgehender Schlitz, wie z.B. -hier- gezeigt) zuzulegen (und diese ggf. etwas zu kürzen), weil mein Helm mit einer "herkömmlichen" Mütze einen Mangel i.S. Sicherheit hätte und darüber hinaus (aber das nur am Rande) sicherlich auch entsprechend bescheuert aussehen würde.
Frage nun: ist es erlaubt, beim radeln eine Sturmhaube aufzuziehen? Motorradfahrer tun es ja schließlich auch, warum sollte ich es nicht dürfen?
Fall 2:
Wie -hier- (ab Punkt "Zuletzt noch etwas zu der Fahrrad-Sache:") beschrieben, habe ich inwzischen eine leicht agressive Fahrweise. Frage nun: kann mir die Polizei, Ordnungsamt etc. bei einer vorübergehenden Entfernung aus dem Straßenverkehr (ich meine das "Herauswinken" bzw. "Abfangen", konnte es nur nicht so gut beschreiben) das Tragen einer Sturmhaube als "Strafe" oder sonst irgendwie verbieten?
Fall 3:
Ich würde mir gern für das kommende Jahr ein T-Shirt (schwarz) mit dem "GhostRider"-Aufdruck fertigen lassen. Muss ich hierbei etwas i.S. Urheberrechtsverletzungen beachten?
Fall 4:
Für den Winter würde ich gern Reifen mit Spikes montieren. Ist sowas in Deutschland erlaubt?
Danke & Gruß
zufaul