ZitatOriginal geschrieben von Charlie_D
Meine Frau ist selbst Schwerbehindert und hat auch so ein blaues Kärtchen (Parkausweis halt). Bei Aushändigung des Parkausweises gibts ein FETTES Merkblatt dazu, wo draufsteht was man darf und was ned. Sehr ausführlich.
z.B. darf man, wenn kein anderer adäquater Parkplatz in Reichweite ist, bis zu xx Stunden (mit Parkscheibe UND Ausweis) im Parkverbot parken, kein Problem.
Parken im Halteverbot hingegen ist eigentlich unter so ziemlich keinen Umständen gestattet.
In aller Regel hat so ein Halteverbot nämlich schon seinen Sinn...
hm.. soweit ich weiß, ist das Halteverbot dem Parkverbot untergeordnet oder..?
:cool: -Andi-