Auto von Behinderten abgeschleppen - erlaubt?

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Meine Frau ist selbst Schwerbehindert und hat auch so ein blaues Kärtchen (Parkausweis halt). Bei Aushändigung des Parkausweises gibts ein FETTES Merkblatt dazu, wo draufsteht was man darf und was ned. Sehr ausführlich.
    z.B. darf man, wenn kein anderer adäquater Parkplatz in Reichweite ist, bis zu xx Stunden (mit Parkscheibe UND Ausweis) im Parkverbot parken, kein Problem.
    Parken im Halteverbot hingegen ist eigentlich unter so ziemlich keinen Umständen gestattet.
    In aller Regel hat so ein Halteverbot nämlich schon seinen Sinn...


    hm.. soweit ich weiß, ist das Halteverbot dem Parkverbot untergeordnet oder..?



    :cool: -Andi-

    Zitat

    Original geschrieben von cyrus69
    Im Prinzip geht es nicht darum, nur ihm mit Respekt zu begegnen, sondern auch dem Typen mit der großen Nase oder dem Mädchen mit der Glatze.

  • Zitat

    Original geschrieben von ad89
    hm.. soweit ich weiß, ist das Halteverbot dem Parkverbot untergeordnet oder..?



    :cool: -Andi-


    Vielleicht sollte man erstmal klären was mit Parkverbot gemeint ist. So weit ich weiß, gibts nur Haltverbot und eingeschränktes Haltverbot...

  • Es gibt ein Halteverbot (2 Striche), und ein Parkverbot (1 Strich).


    Bei einem Parkverbot darf man halten (also bis 3min), aber nicht parken.


    Bei einem Halteverbot darf man weder parken noch halten.

  • Zitat

    Original geschrieben von flob
    Es gibt ein Halteverbot (2 Striche), und ein Parkverbot (1 Strich).


    Bei einem Parkverbot darf man halten (also bis 3min), aber nicht parken.


    Bei einem Halteverbot darf man weder parken noch halten.


    Interessante Erklärung :D


    Nichtsdestotrotz haut das verkehrsrechtlich nicht hin.


    Ein Parkverbot ist, wie viele es nennen, verkehrsrechtlich ein eingeschränktes Haltverbot (wichtig, mit nur einem "e" ;)). Halten erlaubt.


    Die "verschärfte" Variante davon ist das Haltverbot. Hier darf nicht gehalten werden. Absolutes Halt(e)verbot gibt es nicht...

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