Auto von Behinderten abgeschleppen - erlaubt?

  • Hallo!


    Ein Kumpel von mir, körperbehindert, hat letztens falsch geparkt.


    Er war on tour in der City und hatte nicht gesehen, dass es ein absolutes Halteverbot war. Sie haben ihn, obwohl er seinen Behindertenausweiß deutlich sichtbar fest an der Innenseite der Frontscheibe geklebt hat (der klebt da immer!), abgeschleppt.


    Ich meine, dass kann doch nicht sein...
    Den Aufwand den er hatte (ein entsprechendes Taxi zu bekommen für seine Art der Behinderung) war echt extrem!
    Es war auch keine besondere Stelle, wo jetzt die Feuerwehr evtl. durch müsste oder so.


    Was soll sowas?
    Als wenn er es nicht so schon schwer genug hätte!!
    Wollte das nur mal loswerden..


    Ciao
    Mike D

  • Wenn ein Auto falsch parkt, ist es egal, ob behindert oder nicht.
    Stell Dir vor er blockiert eine Feuerwehrzufahrt, dort fängt es an zu brennen und in den Flammen sterben Menschen. Dann hatte zumindest der arme Behinderte eine tollen Parkplatz.


    Und selbst wenn es keine Feuerwehrzufahrt gewesen sein sollte: Es gibt Ecken da ist aus gutem Grund Halteverbot.


    Du scheinst bei TT nur schwachsinnige Threads zu starten...!



    -Andi-

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  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Du scheinst bei TT nur schwachsinnige Threads zu starten...!


    Und deine Signatur sieht extrem nach Affiliate aus!! :p


    adios
    Mike D

  • Zitat

    Original geschrieben von Mike D
    Und deine Signatur sieht extrem nach Affiliate aus!! :p


    adios
    Mike D


    Hast du überhaupt ne Ahnung was "Affiliate" bedeutet? :rolleyes:

  • Kinerkarten ist wieder angesat was :D



    Wer falsch parkt wird abgeschleppt. Oder hat man etwas ne Ferikarte, weil man ein Behinderung hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gibbs
    Oder hat man etwas ne Ferikarte, weil man ein Behinderung hat.


    Sicher nicht!
    Aber wenn kein unmittelbarer Handlungsbedarf seitens der Polizei besteht, kann man in einem solchen Fall auch mal Gnade vor Recht ergehen lassen (finde ich zumindest).
    Schliesslich wird auch nicht jeder der 61 km/h in der Stadt fährt zur Kasse gebeten!


    cu
    Mike D

  • Denk da schon das es eine wichtige Stelle war sonst haetten die doch nicht abgeschleppt sondern einen Strafzettel geschrieben


    Und wen das so eine Stelle ist dan muss man auch Behinderte abschleppen, wen er wo arg zu schnell gefahren waere haette es ja auch ein Fahrverbot geben muessen, und wen es dan ihn als Behinderten nach haerter trifft

  • Zitat

    Original geschrieben von Mike D
    Sicher nicht!
    Aber wenn kein unmittelbarer Handlungsbedarf seitens der Polizei besteht, kann man in einem solchen Fall auch mal Gnade vor Recht ergehen lassen (finde ich zumindest).
    Schliesslich wird auch nicht jeder der 61 km/h in der Stadt fährt zur Kasse gebeten!


    cu
    Mike D


    Gnade vor Recht? Kenne ich nicht. Und nur weil einer ein Holzbein hat, kann er parken wo will? Ich setz mir 'ne Augenklappe auf und mache mir 'nen Haken an den Arm. Ist ja bald Halloween. Nix für ungut, aber nur weil ich Behindert bin, kann ich mir längst nicht alles raus nehmen.

    "To be continued..."

  • Meine Frau ist selbst Schwerbehindert und hat auch so ein blaues Kärtchen (Parkausweis halt). Bei Aushändigung des Parkausweises gibts ein FETTES Merkblatt dazu, wo draufsteht was man darf und was ned. Sehr ausführlich.
    z.B. darf man, wenn kein anderer adäquater Parkplatz in Reichweite ist, bis zu xx Stunden (mit Parkscheibe UND Ausweis) im Parkverbot parken, kein Problem.
    Parken im Halteverbot hingegen ist eigentlich unter so ziemlich keinen Umständen gestattet.
    In aller Regel hat so ein Halteverbot nämlich schon seinen Sinn...


    Wer allerdings trotz dieses Merkblattes die Vorschriften, die eigentlich sehr eindeutig gefasst sind, mißachtet, hat halt verloren. IMHO auch zurecht. Jeder, der z.B. schon mal mit nem LKW in einer unrechtmäßig zugeparkten Kurve stecken geblieben ist, sich dann dem 15Minütigen Zorn ALLER aussetzen musste, und das nur weil das Mädel, das quer im Halteverbot stand keine 50 Meter weiter laufen wollte, weiss von was ich rede...


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Es weden auch Leichenwagen mit Leiche abgeschleppt wenn es sein muss.


    Meinst du jeder hat nen Freifahrtsschein wegen irgendwelcher persönlichen Belange ?



    Wenn das okay wäre- würde sich jeder typ á la Braindead, der sich ja gern aufspielt, gleich morgen nen Behindertenausweis holen ;)


    Das ist dann auch nicht sinn und zweck der ganzen Sache ;)



    Es soll einfach unseren behinderten Mitbürgern das Leben erleichtern - diese sollten diese Privilegien aber auch nicht ausnutzen :)


    Kaan

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