Zu schnell gefahren - was jetzt?


  • Keine Ahnung in welchem Gasthaus die sich treffen ;) Aber Schwarzarbeit, organiserter Autoklau, Einbruch und Waffen-/Autoschiebereien waren alles schon da. Wenn da mal dein Auto darunter ist, dann findest du das bestimmt auch halb so witzig.
    Fakt ist für mich und nur das wollte ich eigentlich zum Ausdruck bringen, dass mal wieder eine untere Minderheit (und dazu zähle ich Herrn Kaan) das Image der gesamten Organisation prägt.


    Das mit dem "Bullen" wusste ich nicht. Dachte das sei als Ausdruck für die Polizei mitlerweile geduldet. Meine da mal irgendwas gelesen zu haben. Aber man lernt ja nie aus. Kommt aber wohl doch eher auf die Situation an in der man das sagt. Immerhin gibt es ja auch den Bullen von Tölz. ;)

    Gruss HK


    Manche mögens Heinz...


  • 15 und 16 jaehrige beifahrerinnen, 18 jaehriger fahrer.... der haette sich mal ein anderes phallussymbol zum protzen suchen sollen, anstatt das gaspedal!


    viele spass noch beim kotzen...
    :confused:

    Riccardo Ricco`s Vater Rubhino
    "Einmal habe ich zu ihn gesagt:"Du bist mein Sohn, aber ich habe noch nie jemand mit so einem abstoßenden Charakter gesehen."Er hat keine Antwort gegeben."

  • Zitat

    Original geschrieben von Heinz Ketchup
    Keine Ahnung in welchem Gasthaus die sich treffen ;) Aber Schwarzarbeit, organiserter Autoklau, Einbruch und Waffen-/Autoschiebereien waren alles schon da. Wenn da mal dein Auto darunter ist, dann findest du das bestimmt auch halb so witzig.


    Was hat das eine denn mit dem anderen zu tun? Dürfen Polizisten demnächst Vergehen nur noch bestrafen wenn zum Tatzeitpunkt gerade kein "schlimmeres" Verbrechen verübt wurde? Auf andere Delikte zu verweisen nur um das eigene Fehlverhalten zu rechtfertigen ist dann doch sehr armselig...


    Der TE und sein Bekannter sind nun mal mit 100 Sachen durch eine 60er Zone geballert und wurden dabei erwischt. Alle Diskussionen ob das denn nachts um 2 noch so wichtig sei oder ob die Beamten sich nicht um andere Dinge kümmern sollten sind da doch müßig. Jeder Fahrer weiß was er tut und kennt auch das "Risiko" was damit verbunden ist erwischt zu werden.


    Dieses Rumgeheule hinterher ist dann immer nur noch lächerlich. Niemand hat einen gezwungen zu schnell zu fahren, jetzt hat es einem eben mal erwischt, also tragt es wie Männer und kassiert auch die Strafe dafür. Oder wie es in einem bekannten Motorradforum bei Blitzerbeiträgen als erste Antwort immer so schön heißt: SSA!


    Und auch wenn Dir der Auftritt von Kaan nicht wirklich gefällt:
    Soviel Weitsicht, dass nicht ein Einzelner eine ganze Gruppe repräsentieren kann sollte da doch schon vorhanden sein oder?


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Und auch wenn Dir der Auftritt von Kaan nicht wirklich gefällt:
    Soviel Weitsicht, dass nicht ein Einzelner eine ganze Gruppe repräsentieren kann sollte da doch schon vorhanden sein oder?


    1) Hab ich nicht gesagt, das Kaan der einzigste seiner Gattung ist mit dieser Einstellung (eher noch das Gegenteil, aber egal).


    2) Wäre die Aussage auch nach deiner Abänderung noch gültig. [URL=http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,444752,00.html]Beispiel[/URL]

    Gruss HK


    Manche mögens Heinz...

  • Re: zuschnellgefaren was jetzt


    Zitat

    Original geschrieben von Nr.6
    mein kumpel hat mich von der arbeit abgeholt. Auf dem weg nachhause außerhalb der geschlossenden ortschaft 60er zone ist er 100 gefahren.
    [...]
    Oder was währe besser


    Selbst überhaupt keine Aussage machen, sondern einen guten Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht einschalten. Als juristischer Laie redet man sich bei der Polizei und vor Gericht bloß um Kopf und Kragen.


    Das Urteil des Verkehrrichters muß er dann halt auf sich nehmen, und da er dann vermutlich einen Monat autofrei haben wird, gibt ihm das vielleicht hinreichend Zeit und Gelegenheit, mal darüber nachzudenken, ob er sich nicht in Zukunft zweckmäßiger an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten sollte.


    Viele Grüße und einen
    Happy Day

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • Zitat

    Original geschrieben von Heinz Ketchup
    2) Wäre die Aussage auch nach deiner Abänderung noch gültig. [URL=http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,444752,00.html]Beispiel[/URL]


    Also eigentlich hätte ich da jetzt den Link erwartet:


    http://www.bild.t-online.de/BT…n-totenkopf-soldaten.html


    Aber das führt dann doch etwas zu OT

  • OT OT


    Kaan: Wenn du wirklich in einem Dienst mit hoheitlichen Aufgaben arbeitest und ich mir hier so dein Verhalten anhand deiner bisherigen Postings anschaue (Stichwort: Trollalarm), dann läuft es mir eiskalt den Rücken runter.


    Aber im Internet ist vieles möglich :)



    :rolleyes:


    BTT:


    Kann nur raten einen Anwalt zu rate zu ziehen, die Sachlage erscheint mir doch etwas windig. Schätzen ist in Deutschland jedenfalls nicht erlaubt, auch wenn da mal irgendein Provinzrichter was anderes zu entschieden hat. Fährt hier jemand vom Polizisten geschätzte 100 km/h (ohne Hilfsmittel - also nur der Schätzwert), dann wird das vor Gericht niemals verwertbar sein. Anders wie bei den Österreichern, da kommt man mit solchen dubiosen Methoden sogar durch.


    Ansonsten wenn du auf einen Anwalt verzichten kannst, kostet das imo moderate 300 bzw. 275 € Bußgeld und 3 bzw. 2 Monate Fahrverbot. Damit kommst du sehr gut weg, in der Schweiz hätte man dir u. U. dein Auto beschlagnahmt und ein Richter würde die Höhe der Geldbuße bestimmen. Und da kommt man nicht unter mehreren Tausend Euro weg. Noch dazu der Führerscheinverlust von mind. 6 Monaten bis zu mehreren Jahren!

  • Die Persönlichen Angriffe mir gegenüpber weise ich etzt mal zurueck.



    Und @ Braindead- wenn du jemanden nicht Real kennst dann bilde dir doch kein Urteil über meine Persönlichkeit.


    Ich wollte lediglich zum ausdruck bringen , dass ich so ein Verhalten einfach nur bescheiden finde.


    Wenn ich was verbocke dann stehe ich auch dazu.


    Muss man nicht noch ausflüchte suchen oder?


    Aber was nutzt es weiter drüber zu reden ?



    Wie gesagt- ich darf es mir mit meiner Arroganz die dieser Beruf so mit sich bringt ja erlauben :)

  • Noch mal zum Eingangspost: Deinem Kumpel wird vorgeworfen, 112 km/h gefahren zu sein. Dies kam durch eine sogenannte Hinterherfahrt zustande. Dafür gibt es ein "Protokoll über eine Hinterherfahrt". In diesem wird u.a. die Fahrtstrecke, Fahrtdauer, Beginn der Hinterherfahrt, Anzeigenwert des Tachos des Funkstreifenwagens, e.t.c. vermerkt. Der zweite Polizeibeamte schreibt dazu die Anzeige. Wenn beide Beamte dies korrekt machen und sich auch bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung nicht vom Anwalt des Betroffenen verunsichern lassen, ist da nichts zu machen, der Betroffene wird zahlen. Im Übrigen haben nicht alle Polizeiwagen einen geeichten Tacho. In diesem Fall wird bei einer Hinterherfahrt 30 Prozent vom Tachowert des Funkstreifenwagens abgezogen. Kannst dir ja mal ausrechnen, wenn die 112 km/h die vorwerfbaren 70 Prozent der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit sind, wieviel ihr dann tatsächlich in der 50 km/h Zone gefahren seit.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!