EVN bei Flatrate-Tarifen: Ausweisung der Inklusiv-Gespräche nicht erlaubt

  • Re: EVN bei Flatrate-Tarifen: Ausweisung der Inklusiv-Gespräche nicht erlaubt


    Zitat

    Original geschrieben von boecki
    Inkludierte Gesprächseinheiten innerhalb der Flatrate-Tarife werden zukünftig nicht mehr auf dem EVN ausgewiesen:
    ...
    Verwiesen wird dabei auf § 97 III Telekommunikationsgesetz (TKG)


    Mein :apaul: findet darin nix, was dazu passt.


    Ist da der Wunsch der Vater des Gedanken ?


    Man reiche mir eine Lupe ...

  • Re: Re: EVN bei Flatrate-Tarifen: Ausweisung der Inklusiv-Gespräche nicht erlaubt


    Zitat

    Original geschrieben von Teddie_Neubert
    Mein :apaul: findet darin nix, was dazu passt.


    §97 III S.2 ist der wichtige: "Nicht erforderliche Daten sind unverzüglich zu löschen."


    Da bei einer Flatrate das Gespräch nicht einzeln abgerechnet werden muss, ist die Aufzeichnung des "Events" nicht erforderlich.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Re: Re: Re: EVN bei Flatrate-Tarifen: Ausweisung der Inklusiv-Gespräche nicht erlaubt


    Zitat

    Original geschrieben von handytim
    §97 III S.2 ist der wichtige: "Nicht erforderliche Daten sind unverzüglich zu löschen."
    Da bei einer Flatrate das Gespräch nicht einzeln abgerechnet werden muss, ist die Aufzeichnung des "Events" nicht erforderlich.


    Hmm, ja, das habe ich schon gelesen, nur
    ICH habe das so nicht interpretiert.


    IMHO ist das ein vorgeschobenes Argument,
    hier soll die tatsächliche Nutzung der Flatrate verschleiert werden
    und sonst gar nix.
    Nebenbei ergäbe sich noch eine Mindernutzung von Rechenkapazität.


    Meine Meinung: Leuteverarschung :mad:

  • Was sollte die BNetzAg für ein Interesse daran haben, ob der Anbieter das Telefonieaufkommen verschleiern kann?


    Das wird in die ähnliche Richtung gehen wie das Urteil gegen T-Online, wo bei Flats die Nutzungsdaten eben nicht gespeichert werden dürfen, da unsinnig mangels Abrechnungsrelevanz, aber gespeichert werden (oder zumindest wurden).

  • Sehr seltsam:
    Denn bei Festnetzprovidern ist das ja schon immer so gewesen, dass Flatrategespräche nicht auf dem EVN auftauchen. Laut einer Auskunft eines Mitarbeiters der BNetzA ist es aber so, dass der Provider auf Rückfrage! einen vollständigen EVN an den Kunden herausgeben MÜSSTE- dies hat aber im Gegensatz zum EVN über kostenpflichtige Gespräche eben nicht unbedingt kostenfrei zu erfolgen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Was sollte die BNetzAg für ein Interesse daran haben, ob der Anbieter das Telefonieaufkommen verschleiern kann?


    Doch nicht die BNetzAg !


    Der Provider, der den EVN erstellen soll(te) !


    Der will Dir nämlich nicht gern verraten, ob sich die gebuchte Flatrate tatsächlich für Dich "lohnt".


    Nun kapito ?

  • JEDER Provider hat in seine AGB irgendeine (Mißbrauchs)Klausel, die das abspeichern der Verbindungsdaten in irgendeiner Form rechtfertigt. Und du kannst Gift drauf nehmen das JEDER Provider die Verbindungsdaten intern speichert- unterschiedlich ist nur wie die TelCo's das nach außen (z.B. durch einen EVN) zeigen und sich damit direkt einer Konfrontation mit dem TKD § stellen.


    Bei den Festnetzprovidern sehe ich ehr das Kalkül das man dem Kunden nicht zeigen will ob sich die Flat überhaupt lohnt - bzw. ihn nicht dazu bringen will seine Flat ausreizen zu müssen.
    Grade alternative Provider haben ja einen Flatrate Buchungszwang bei vielen Produkten - genaue EVN würden da den Kunden nur verärgern ob der überflüssigen Zwangsflat.


    Allein die Forderung die Daten direkt nach Verbindungsende zu löschen entspricht IMHO nicht der Realität. Dies würde massive Änderungen aller Vermittlungsanlagen erfordern- viel zu teuer. Wenn ein Provider eine Flat anbietet, dann ändert er schlicht nur sein "Abrechnungsprogramm" - und löscht die Daten frühestens bei der Abrechnung.

  • Re: EVN bei Flatrate-Tarifen: Ausweisung der Inklusiv-Gespräche nicht erlaubt


    Zitat

    Original geschrieben von boecki
    soeben erreicht mich folgendes Mailing:


    Inkludierte Gesprächseinheiten innerhalb der Flatrate-Tarife werden zukünftig nicht mehr auf dem EVN ausgewiesen:


    Dürfen wir noch erfahren von wem das Mailing ist? Aus einem Newsletter? Vom Guru über alle Flatrates? Von meiner Großmutter? Von T-Mobile? Von einem Provider? Von der Regulierungsbehörde?


    So finde ich es ein wenig müssig, darüber zu spekulieren. Behauptungen kann ja jeder mal in den Raum stellen.


  • Aber die BNetzAg macht doch ihre Gesetze nicht nach dem "Vorteil" der Netzbetreiber...


    Zitat

    Original von webbiller
    JEDER Provider hat in seine AGB irgendeine (Mißbrauchs)Klausel, die das abspeichern der Verbindungsdaten in irgendeiner Form rechtfertigt. Und du kannst Gift drauf nehmen das JEDER Provider die Verbindungsdaten intern speichert


    Das glaub ich auch... Nur der Kunde sieht die Daten halt nicht mehr...

    Gruß, lazybee

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