soeben erreicht mich folgendes Mailing:
Inkludierte Gesprächseinheiten innerhalb der Flatrate-Tarife werden zukünftig nicht mehr auf dem EVN ausgewiesen:
Der Bundesbeauftrage für Datenschutz sowie die Bundesnetzagentur weisen darauf hin, dass es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig ist, Gesprächsverbindungen, welche innerhalb von Flatrate-Paketen -also kostenlos- geführt werden, auf dem Einzelverbindungsnachweis (EVN) auszuweisen. Ab dem Abrechnungsmonat November stehen somit die Inklusiv-Gespräche bei den Tarifen E-Plus Base, T-Mobile Max und Vodafone Superflat nicht mehr auf dem EVN. Dies gilt für Neu- sowie für Bestandskunden. Zukünftige Flatrate-Tarife können ebenfalls betroffen sein.
Für Flatrate-Optionen wie Weekend-Flat oder Happy Wochenende/Abend gilt diese Vorgabe nicht
Verwiesen wird dabei auf § 97 III Telekommunikationsgesetz (TKG)