Keine Boni Prüfung bei bestehendem Vertrag?

  • Hallo Zusammen,


    meine Arbeitskollegin hat einen Laufzeitvertrag bei o2, zwischenzeitlich
    jedoch einen negativen Schufaeintrag durch einen anderen Provider
    bekommen.


    Irgendwie war mir so das wenn Sie nun bei E-Plus einen 2. Vertrag
    abschließen würde nicht erneut in der Boni (Schufa, ....) geprüft werden
    würde.


    Weiss hier jemand genaueres?

  • Nein es wird kein erneuter Schufaeintrag geprüft, allerdings dürfte dieser Vertrag nicht verlängert werden. Also er müsste auslaufen.


    Nach dem Gesetz ist es so, dass wenn eine Verschuldung bereits besteht und man Zahlungsunfähig ist, trotzdem bewusst weiter Kredit Verträge (sowas ist ja quasi ein Handy Vertrag) nutzt, kann man wegen betrug rankommen.


    Denke aber, wenn deine kollegin immer pünktlich bezahlt, sollte das halb so wild sein.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Mhm naja das mit dem Betrug sehe ich anders, Zahlungsunfähig ist man ja trotz eines Schufaeintrages immernoch nicht sondern erst dann wenn meine E.V: abgegeben hat, oder nicht?


    Sollte also möglich sein, Ihr Vertrag wurde vor kurzem verlängert.

  • Ein Schufaeintrag bedeutet ja nich zwangsläufig das sie zahlungsunfwähig ist/war, das wäre ja nur bei einem laufenden Insolvenzverfahren der Fall. Der Schufaeintrag kann auch daher rühren das sie nur zahlungsunwillig war.

  • Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Nach dem Gesetz ist es so, dass wenn eine Verschuldung bereits besteht und man Zahlungsunfähig ist, trotzdem bewusst weiter Kredit Verträge (sowas ist ja quasi ein Handy Vertrag) nutzt, kann man wegen betrug rankommen.


    Das wäre ja noch schöner. Du verwechselst gerade einen Schufaeintrag mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. ;)

    iPhone X 256GB

  • Was sollen sie auch groß prüfen, wenn sie anhand eines bestehenden Vertrages doch sofort selber erkennen können, ob jemand zahlungsfähig ist. Es geht ja gerade darum, bei Unbekannten eine Hilfe zu haben, ob man einen Vertrag gewährt oder nicht.


    In anderen Bereichen ist es aber durchaus üblich, dass man von der Schufa noch nachträglich Informationen bekommt über Negativeintragungen (z.B. ATU Kundenkarte). Die ist dann ruckzuck futsch, nachdem nachträglich ein Eintrag in die Schufa kommt.


    Und, selbst bei einer EV muss man nicht unbedingt unfähig sein, Kleinstbeträge wie im Mobilfunk im Normallfall üblich zu zahlen. Man denke allein an die 900 EUR Pfändungsfreigrenze, die nicht umsonst Dinge des alltäglichen Lebens ermöglichen sollen trotz Überschuldung. Ich wäre also mit der Annahme vorsichtig, dass das schon einen Betrug darstellen würde. EV sagt nur, dass man über keinerlei (pfändbares) Vermögen verfügt.


    Betrug wäre es nur im Einzelfall, wenn man in dem Wissen, dass man eh kein Geld hat, ein Geschäft tätigt - das dann aber auch unabhängig von einer EV! Hatte die Tage erst einen, der bei uns deswegen verdonnert wurde, weil er mit der EC-Karte im Unterschriftverfahren (sprich: bloße Einzugsermächtigung) mehrfach zahlte, und vor Gericht einräumte, dass er das ja aus beruflichen Gründen nicht anderes habe machen können. So dämlich muss man allerdings erstmal sein, ansonsten wäre auch hier im Zweifel ein Freispruch rausgekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Das wäre ja noch schöner. Du verwechselst gerade einen Schufaeintrag mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. ;)


    Sorry ihr habt recht. Habe -willig und -unfähig durcheinander gebracht :gpaul:

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