Mit 1,5 Promille im stehenden Auto - Folgen?

  • Nen Bekannter von mir hat den Tick hin und wieder im Auto „einen zu heben“. Das Läuft so ab: Er fährt an irgendeinen schönen Platz (meistens so ca. 1-2 km von daheim entfernt) und dringt dann da im Auto nen Fläschchen Wein. Danach lässt er den Wagen stehen, läuft heim und holt in am nächsten Morgen wieder ab.


    Beim Letzten mal hatte er das Pech, dass einer Passantin der Wagen auffiel und die die Polizei gerufen hat. Die hat ihn dann wegen Verdacht auf Selbstmordgefahr ins Krankenhaus gebracht wo ca. 1, 5 Promille festgestellt wurde.


    Jetzt hat er Angst dass ihm im Nachhinein der Führerschein entzogen werden könnte. Wie sieht das aus? Das Auto Stand, war nicht an und er saß auf dem Fahrersitz. Der Führerschein wurde ihm bisher nicht abgenommen es wurde auch nichts in die Richtung erwähnt. Der Alkoholtest wurde „nur“ wegen dem Verdacht auf Selbstmord gemacht war also nicht von der Polizei angeordnet.

  • imho hat er nur probleme, wenn der Schlüssel im Zündschloss teckte. Ob das auto dabei lief oder nicht ist errelevant....
    IMHO!

  • mhh, also cih würde grob sagen das dein freund, nicht wegen "trunkenheit im stv" belangt werden kann.
    aber wenn ein verdacht auf "selbstmordgefahr" besteht könnte man ihm den lappen evt. wegnehmen bzw. eine MPU fordern.

    Geändert von Bluewaver am 00.00.0000 um 99:99

  • "Verdacht auf Selbstmordgefahr" ... *lol* ... wenn bei der Geschichte jemand auf seinen Geisteszustand untersucht werden muss, sind das doch wohl die "Sherrifs".


    Irgendwie wird das immer abenteuerlicher in Deutschland ... ich habe das Gefühl, dass die Polizei immer noch maßlos überbestzt ist, wenn sie Zeit für derartigen Unfug hat ...


    Ich würde das ganze nicht auf sich beruhen lassen ... eine Dienstaufsichtbeschwerde macht aber wenig Sinn. Die kommt garantiert an welche desselben "Kalibers". Vielleicht interessiert sich ja ein Medium ... da kann man sicher einen "Lacher des Tages" draus basteln ... ich kann das gar nicht fassen ... und für so was zahlen wir Steuern ...


    Es hätte völlig ausgereicht, den Fahrzeugschlüssel einzukassieren; nach den meisten Polizeigesetzen ist das möglich. Aber warum einfach ... wenn man Langeweile hat ...


    Gruß aus Wedau

  • 1,5 Atü bekommt er aber nicht von einer Flasche Wein, da muss er sich schon mehr reingelötet haben.


    Wegen des Führerscheins muss er sich nur bedingt Sorgen machen, allein der andere Grund ist ja auch nicht gerade fein.


    http://www.abc-recht.de/ratgeb…o/urteile/trunkenheit.php


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    "Verdacht auf Selbstmordgefahr" ... *lol* ... wenn bei der Geschichte jemand auf seinen Geisteszustand untersucht werden muss, sind das doch wohl die "Sherrifs".


    Das würde ich so pauschal nicht unterschreiben. Wenn die Polizei ihn in seinem Auto (das evtl. an einem malerischen Abgrund geparkt war) antrifft und der Fahrer einen derart desolaten Zustand vermittelt, dass man nicht wirklich weiß was er als nächsten macht oder evtl. faselt er noch was von Problemen und wie Scheiße doch das Leben ist, da haben die schon richtig gehandelt. Man wird nicht einfach mal eben so von der Polizei einkassiert nur weil man einen zuviel gehoben hat.


    Wenn die jetzt nichts unternommen hätten und er hätte sich tatsächlich was angetan wäre das Geschrei auch wieder groß gewesen. Die Polizei hat nun einmal die Aufgabe die Bevölkerung zu schützen und manchmal eben auch vor sich selbst.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    ...
    Wenn die Polizei ihn in seinem Auto (das evtl. an einem malerischen Abgrund geparkt war)
    ...


    Genau das ist typisch ... das Auto stand aber eben nicht an einem Abgrund, sondern auf irgendeinem Parkplatz ...


    Genau mit diesem Argument wird auch schon mal der ein oder andere Rentner erschossen ... es hätte ja der Serienstraftäter Zurwehme sein können ... aber es war eben nicht Zurwehme, sondern der völlig unbeteiligte Rentner Friedhelm B. aus Köln. Aber weil es der Zurwehme ja hätte sein können, sind die Beamten meines Wissens nach immer noch im Dienst. Eine tolle Logik ist das ...


    Gruß aus Wedau


    Edit @ ChickenHawk zum letzten Absatz:
    "Wenn die jetzt nichts untenommen hätten" ... also nicht auf den Rentner geschossen hätten ... und es wäre doch der Zurwehme gewesen ... und er hätte wieder zugeschlagen ... wäre das "Geschrei" auch dagewesen. Also im Zweifel lieber "draufhalten"? Weil man Angst davor hat, eine "richtige" Entscheidung verantworten zu müssen ... wenn Mob und Blöd-Zeitung pöbeln?

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Genau das ist typisch ... das Auto stand aber eben nicht an einem Abgrund, sondern auf irgendeinem Parkplatz ...


    Und woher weißt Du das so genau? Der TE hat nichts davon geschrieben, ob und wo das Fahrzeug stand und ja es gibt auch Parkplätze an Abgründen...


    Und nochmal:
    Wenn sein Freund den Herren in grün ähm blau mit der normalen Heiterkeit eines Betrunkenen gekommen wäre hätten die ihn bestimmt nicht unter diesen Voraussetzungen einkassiert, das bedeutet für die nämlich viel mehr arbeit...


    Also solange die Umstände nicht komplett klar sind würde ich mich mit Pauschalaussagen da doch lieber zurückhalten.


    EDIT:
    Und eine Schutzmaßnahme mit der Erschießung eines (in dem Fall) Unbeteiligten zu vergleichen, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk


    Und eine Schutzmaßnahme mit der Erschießung eines (in dem Fall) Unbeteiligten zu vergleichen, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.


    Das ist schon richtig und der Vergleich sollte auch etwas überspitzt sein ... aber der Grundgedanke der "Schutzmaßnahme" ist eben genau derselbe. Notwehr kann es schlechterdings gewesen sein, wenn zwei bewaffnete Polizeibeamte auf einen unbewaffneten Rentner im Nachthemd treffen ...


    Es ging mir mehr darum, den weit verbreiteten Gedanken zu beschreiben, dass das, was Polizeibeamte machen, bis zum Beweise des Gegenteils "schon irgendwie seine Richtigkeit haben wird" (weil sie ja Polizeibeamte sind). Und den kann ich deiner Argumentation nun hundertprozentig entnehmen ... aber das ist eben ein Irrglaube, der leider unausrottbar ist ...


    Um genau das zu verdeutlichen, war das Beispiel doch gar nicht so schlecht ... zumal die Beamten wohl noch im Dienst sind, weil das, was ein Polizeibeamter macht, schon seine Richtigkeit haben wird ... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    "Verdacht auf Selbstmordgefahr" ... *lol* ... wenn bei der Geschichte jemand auf seinen Geisteszustand untersucht werden muss, sind das doch wohl die "Sherrifs".


    Irgendwie wird das immer abenteuerlicher in Deutschland ... ich habe das Gefühl, dass die Polizei immer noch maßlos überbestzt ist, wenn sie Zeit für derartigen Unfug hat ...


    Ich würde mal nicht so dick auftragen. Wir waren alle nicht dabei und wer weiß welchen Eindruck der Mann und die Situation vor Ort tatsächlich machten...


    Im Rahmen der Gefahrenabwehr kann, ja muß, die Staatsmacht eingreifen wenn jemand sich oder andere gefährdet. Das macht die Polizei allerdings nicht in Eigenregie, sondern um jemanden nach PsychKG einzuweisen müssen außerdem ein ärztliches Einweisungsattest und ggf. ein Schrieb der Ordnungsbehörde her, nach spätestens 24 Std. ein richterlicher Beschluß. Mit "abenteuerlich" hat das also nichts zu tun.


    Der Vergleich mit Zurwehme paßt hinten und vorne nicht, weil hier wird ja niemand "einfach so" aus dem Weg geschafft oder gar getötet, sondern zur eigenen Sicherheit in Verwahrung genommen. Nichts anderes passiert wenn Betrunkene zur Ausnüchterung in eine Zelle kommen: das ist Schutzgewahrsam um zu verhindern daß jemand sich selber in Probleme bringt.


    Komm jetzt bitte nicht mit "Argumentationen" daß man sowas vorher ja nie weiß etc. Es ist klar daß man nicht hellsehen kann und theoretisch mal jemanden einkassieren könnte, der tatsächlich völlig unproblematisch ist. Wenn Du aber jemals mitbekommen hast wie Suizidanten oder Betrunkene sich verhalten und reden merkst Du schnell die Spreu vom Weizen zu trennen. Der Gesprächsverlauf und das Auftreten der Leute zeigen einem unzweifelhaft wen man wie einschätzen muß.


    Zitat

    Nen Bekannter von mir hat den Tick hin und wieder im Auto „einen zu heben“. Das Läuft so ab: Er fährt an irgendeinen schönen Platz (meistens so ca. 1-2 km von daheim entfernt) und dringt dann da im Auto nen Fläschchen Wein. Danach lässt er den Wagen stehen, läuft heim und holt in am nächsten Morgen wieder ab.


    Im Gegensatz zu dem, was Frank geschrieb, ist DAS abenteuerlich. Also mal ehrlich: warum zum Teufel sollte jemand sein Auto 2 Kilometer von zuhause entfernt parken um sich dann darin zu betrinken??? Das klingt nun sehr unglaubwürdig und wenig überzeugend.
    Man sollte die Polizei nicht für ganz blöd halten und ich glaube eher daß Dein Freund betrunken unterwegs war. Offenbar hat die Polizei zu seinen Gunsten nicht genauer nachgeschaut und Dein Freund kann froh sein daß man nicht versucht ihm nachzuweisen daß er betrunken gefahren ist. Auch wenn ihn dabei niemand gesehen hat - aber allein der Anscheinsbeweis macht es doch sehr unglaubwürdig daß man sein Auto 2 km von zuhause entfernt abstellt um sich darin zu betrinken und dann nach Hause zu gehen... Dubiose Sache, die ich erstmal niemandem so abnehmen würde.


    Wenn sein Führerschein nicht sofort sichergestellt wurde braucht er sich eigentlich keine Sorgen machen. Nur würde ich ihm raten solche Aktionen in Zukunft zu lassen, weil das zwar nicht verboten ist, aber doch reichlich dubios und nicht so recht überzeugend.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Ich will gar nicht behaupten, dass Polizisten immer alles richtig machen oder unfehlbar sind. Es sind auch nur Menschen und die machen Fehler genau wie jeder andere (und manchmal sieht man das auch auf Videos (siehe Rodney King).


    Aber um den Spieß einmal umzudrehen:


    Da schreibt jemand etwas zu einem Fall bei dem keiner die genauen Umstände kennt und sofort wird wieder losgepoltert was für ein Sauhaufen denn die Polizei ist etc. pp. Das ist genauso sinnfrei als wenn man behaupten würde Polizisten sind unfehlbar.


    Wir waren nicht dabei und du schreibst was von "Die Polizisten sollten sich auf ihren Geisteszustand untersuchen lassen..." ist das nicht eine genauso beschränkte und voreingenommene Haltung als wenn jemand sagt, also was die in Blau tun wird schon passen?


    Ich bin weder Polizist noch ein vehementer Verfechter deren Vorgehens aber ich finde auch diese Berufsgruppe verdient es etwas differenzierter gesehen zu werden als nur in schwarz und weiß, mehr wollte ich eigentlich mit meinen Beiträgen auch nicht ausdrücken.


    Und egal wie Du es drehst, zwischen einem unfreiwilligen Krankenhausaufhalt zur Erschießung eines (unschuldigen) Verdächtigen gehört dann doch mehr als ein wenig Analogie. Das eine war Selbstschutz des Betroffenen (Betrunkenen) das andere Selbstschutz der Polizisten.


    CH

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!