SonyEricsson S700i mit Softwarefehler / Debitel will nicht reparieren

  • Guten Tag,
    ich habe im März 2005 ein SonyEricsson S700i bei Debitel gekauft.
    Es hat schon seit längerer Zeit einen Software-Fehler.


    Das Handy geht plötzlich aus, vibriert, das Display zeigt Querstriche (weiß auf schwarzem Hintergrund) und dann startet das Handy neu.



    Ich war deshalb zu Debitel gegangen. Dort wurde mein Handy eingeschickt.


    Nach !6 Wochen! hab ich mein Handy dann endlich zurück bekommen. Unrepariert. Mit der Begründung, dass meine Garantie abgelaufen sei. Geld wollte ich für die Reparatur natürlich nicht bezahlen, weil das Handy noch keine 2 Jahre alt ist...
    Mir wurde gesagt, dass ich nachweisen muss, dass es kein Hardware-Fehler, sondern ein Software-Fehler ist.



    Was kann ich jetzt machen? Der Software-Fehler ist nämlich mega nervig, weil die Tastensperre rausgeht, wenn das Handy neustartet. Sollte ich mal nicht merken, dass das Handy neugestartet ist, können also irgendwelche Nummern gewählt werden.




    Was kann ich jetzt machen? Hab ich wirklich keine Garantie mehr? Wo bekomme ich ein kostenloses Softwareupdate her?

    datmoe

  • Kostenloses Software-Update bekommst Du innerhalb der ersten zwei Jahre nach Kauf in jedem SE-Service-Center (findest du auf deren Website).


    Beweisen musst du allerdings nicht, ob ein Hardware- oder Softwarefehler vorliegt. Beides unterliegt der gesetzlichen Gewährleistungpflicht des Verkäufers (=Debitel).


    Hast du diese Aussage schriftlich? Dann freut sich jeder Anwalt :-)
    März 2005 --> bis März 2007 muss Debitel für Gewährleistungsansprüche einstehen.


    Im Zweifel musst du nur beweisen, dass der Fehler schon bei Übergabe (also von Anfang an) vorlag, was bei Software- und Hardwaredefekten in der Regel zu bejahren ist. Hier wird in einem etwaigen Prozess durch Anscheinsbeweis (so was wie allgemeine Lebenserfahrung ...) die Beweislage erleichtert.

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  • Mir wurde gesagt, dass die ersten 6 Monate die Beweispflicht bei Debitel liegt und die anderen 18 Monate liegt die Beweispflicht bei mir. Ich muss nachweisen, dass es nicht mein Fehler ist, dass das Handy nicht richtig funktioniert.
    Das kann ich aber nicht nachweisen.



    Hier im Forum gibt es einen Thread mit Service-Centern von SonyEricsson. Ich habe an eins geschrieben und folgende Antwort bekommen:


    "Sehr geehrter Herr *******,

    wir können Ihnen gerne ein Softwareupdate aufspielen. Da sich Ihr Gerät außerhalb der Herstellergarantie von 12 Monaten befindet, würde das Softwareupdate 19,- EUR kosten.

    Mit freundlichem Gruß

    Cosmophone Braunschweig"


    Ist das so richtig? Die Herstellergarantie wurde ja glaube ich erst Anfang des Jahres auf 24 Monate erhöht... Gilt das auch rückwirkend?

    datmoe

  • Zitat

    Original geschrieben von datmoe
    wir können Ihnen gerne ein Softwareupdate aufspielen. Da sich Ihr Gerät außerhalb der Herstellergarantie von 12 Monaten befindet, würde das Softwareupdate 19,- EUR kosten.


    Das S700 kannst du, wenn du eine DSS-20 oder -25 Ladestation besitzt, auch selbst über Internet updaten.

  • Nur, dass hier am Ende keine bösen Worte fliegen: Es ist schon wichtig, dass es eine Station (DSS-20/-25) ist, wie Merlin es schon gesagt hat.


    Mit einem Kabel (DCU-10/-11) (?) geht es nicht!


    Zudem sollte auch nicht gesagt werden, dass bei einem SEUS-Update nicht alle Bereiche im Flash neu bespielt werden und somit ein evtl. Fehler auch nicht unbedingt bereinigt wird...

    Klingt interessant, isses aber nicht.

  • Herstellergarantie kann früher bei SE 12 Monate betragen haben.
    Gewährleistung gegen Debitel hast du aber definitiv 2 Jahre. Nach 6 Monate musst du (wie oben bereits geschrieben) beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an vorhanden war. Bei Software- und Hardwareproblemen ist dies in aller Regel so. Das wird dann wie gesagt üben den sog. Anscheinsbeweis gemacht (Der beweisbelasteten Partei hilft jedoch unter bestimmten Voraussetzungen der sogenannte Anscheinsbeweis (Prima-facie-Beweis). Von einem Prima-facie-Beweis spricht man dann, wenn ein typischer Geschehensablauf vorliegt. Eine Lücke in der Sachverhaltsaufklärung kann dann wegen der Stärke des anzuwendenden Erfahrungsgrundsatzes durch den sogenannten Anscheinsbeweis gefüllt werden.) Soviel zur praktischen Durchsetzung ;-)

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  • Aber es besteht die Möglichkeit, dass man das Handy schrottet, oder?
    Sollte das Update fehlschlagen/unterbrochen werden (Stromausfall z.B.) dann hat man Pech und kann das Handy wegschmeißen, oder?



    mfg,
    datmoe

    datmoe

  • No risk - no fun ;-)
    Ein gewisses (minimales Risiko) ist schon dabei. Wegwerfen muss man das Handy dann aber nicht. Muss dann halt nochmal richtig geflasht werden (bei einem SE-Center oder über Anbieter, über die wir hier nicht reden ...)

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  • Ein ähnliches Problem hatte ich mal mit QUELLE. Da war ein Gerät (ein DVD-Rekorder) zweimal zum Software-Update weg ... eins der Probleme bestand aber weiterhin. Auch hier dasselbe Spiel: Als 6 Monate rum waren, hätte ich nun den Beweis antreten sollen (durch ein Gutachten), dass dieser (letzte) Softwarefehler schon bei Übergabe bestanden hat ...


    Von der juristischen Seite her ist das korrekt ... und wenn das Gutachten bestätigt, dass der Fehler bei Übergabe da war, hätte QUELLE die Kosten dafür tragen müssen. Aber wer weiß, welche Kosten da erst einmal vorzuschießen sind, der lässt es ... worauf eben manche Marktteilnehmer wie QUELLE, Deppentel p.p. bauen ... und sich die Hände reiben. Jeden morgen steht ja mindestestens ein doofer auf, der das bei denen noch nicht kennt ...


    Der größte Teil der Verkäufer beruft sich erfahrungsgemäß auf die Beweislastumkehr nur, wenn der Schaden offensichtlich vom Kunden verursacht wurde, wie etwa bei Bruch, Wasserschäden etc.


    Insofern ist am Markt eine "Zweiklassengesellschaft" entstanden:
    Zum einen die Verkäufer, die mit der Beweislastumkehr kulant umgehen und solche, die sich aus Prinzip immer darauf berufen. Was mir erst später aufgefallen war: QUELLE hat auch zu Zeiten der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung noch eine Garantieverlängerung auf zwei Jahre angeboten ... da hätte ich eigentlich stutzig werden müssen. Weil ich davor mit QUELLE ganz zufrieden war ... naja, dann gab es halt mal einen "Vertrauensvorschuss" :mad:


    Nun gut, seitdem steht QUELLE bei mir auf der "schwarzen Liste" ... und wohl nicht nur bei mir. Wer den Markt kennt, der weiß, dass QUELLE den Untergang bisher nur um Haaresbreite verhindern konnte ... und wer so mit Kunden umgeht, dem wird das früher oder später passieren.


    Mit Ausnahme von Debitel ... der Grund hierfür ist mir völlig schleierhaft. Alle wissen, was da los ist - und dennoch ... fast wie in den 80-ern, wo keiner Modern Talking gekauft hat - sie die Verkaufscharts aber dennoch angeführt haben ... :p


    Das größte Prolblem ist in meinen Augen:
    Wie sich diese "Zweiklassengesellschaft" auf Verkäuferseite aufteilt, kann man vorher eigentlich kaum erkennen ... keiner "outet" sich ohne Not. In letzter Zeit schiebe ich daher eigentlich fast alle Käufe vor mir her ... und kaufe nur noch was, wenn es zwingend notwendig ist. Auch einen DVD-Rekorder habe ich mir nicht mehr gekauft ... ich hab einfach die Schnauze voll ...


    BTW: Gibt es vielleicht im Internet irgendeine Quelle/Auflistung, wie rigide welcher Verkäufer dieses Recht zur Beweislastumkehr gegenüber seinen Kunden umsetzt ???


    Gruß aus Wedau

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