Vermieter will Parklätze vermieten, nur an mich nicht

  • Zitat

    Original geschrieben von oern1


    Es ist klar, dass er keinen Anspruch hat. Genauso ist klar, dass das AGG hier Blödsinn ist.


    Und nochmal:
    Unabhängig davon was Du evtl. sonst für Geschichten mit Deinem Haus- und Hofanwalt durchziehst:


    Einen derartigen "Tip" abzugeben ist imho schon gemeingefährlich.
    Jeder auch nur halbwegs seriöse Rechtsanwalt stellt keine "Forderungen" auf Rechtsgrundlagen die völlig abwegig sind.


    Zwischen "Säbelrasseln und Bluffen" hin zu "Ich greife mir einen §§ egal ob er passt oder nicht" ist noch ein großer Unterschied.


    Gerade wenn der VM 260 Stellplätze hat werden die wahrscheinlich ebensoviel Wohnungen betreuen. Da kann man dann schon damit rechnen das sich dort in der Verwaltung jemand mit den geltenden Gesetzen auskennt.


    Aber sollte hier wieder ein Fall der "lex oern" vorliegen den wir in einem anderen Zusammenhang schon mal diskutiert haben entschuldige ich mich in meinem und im Namen meiner Professoren.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Aber sollte hier wieder ein Fall der "lex oern" vorliegen den wir in einem anderen Zusammenhang schon mal diskutiert haben entschuldige ich mich in meinem und im Namen meiner Professoren.


    Akzeptiert. :D


    Aber dazu braucht es kein lex oern (welches ich gerne hätte)
    Der Unterschied zwischen uns ist wohl, dass ich die Praxis etwas besser kenne.
    Ich habe zu oft mit Anwaltsschriftsätzen zu tun, in denen auf hanebüchene Weise unpassende Paragraphen zitiert oder irgendwelche Urteile herangezogen werden, die keinerlei Relevanz haben und keiner Prüfung standhalten. Und da ich nicht davon ausgehe, dass alle diese Anwälte Volltrottel sind, ist hier System dabei, wie gesagt täuschen und tarnen...


    Und so abwegig ist das AGG nicht.
    Der Anwalt müsste nur behaupten, der Mieter wäre schwul (oder Bi) und der Vermieter würde Ihm deshalb den Stellplatz nicht vermieten...
    wie schaut's jetzt aus? Jetzt ist der Vermieter am Zug.



    Und es ist eben der Job der Anwälte die Wahrheit zugunsten des Mandanten zu biegen.



    Warum soll der Tip gefährlich sein?
    Dieses Schreiben ist ein Versuch, wenn es nichts wird, hat man nix verloren (abgesehen von evtl. Anwaltskosten, falls keine RS).


    Gruß oern

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

  • Re: Vermieter will Parklätze vermieten, nur an mich nicht


    Zitat

    Original geschrieben von A1234
    Ich gehe davon aus , dass das damit zusammenhägt, dass ich mich mit meinem Vermieter etwas in der "Wolle" hatte ;)


    Kann Dir leider keinen rechtlichen Tip geben.
    Ich frage mich nur, ob Du (gerade bei 280 Wohneinheiten) wirklich mit dem Besitzer Stress hattest oder nur mit einem Verwalter (falls es so einen gibt).
    Sollte es verschiedene Instanzen geben, würde ich es einfach noch mal bei der nächst höheren/niedrigeren versuchen.
    Wenn Du z.B. nur persönliche Probleme mit dem Hausmeister hattest könnte ich mir vorstellen, dass das dem Eigentümer egal ist und er lieber einen Parkplatz vermieten will.


    Vielleicht sind die Parkplätze aber auch wirklich voll - dann kann man wohl gar nichts machen...

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    ...Gerade bei dem beschränkten Angebot (260 Plätze) ist ja schon klar, dass der VM evtl. nich alle Anfragen bedienen kann, von daher ist sein Schreiben als inivitatio zu werten. Was soll der Kerl denn machen wenn sich nun 280 Parteien melden? Mal eben den Parkplatz vergrößern?
    ...


    Aber es sind doch 260 Plätze für ca. 200 Wohneinheiten vorhanden. Warum sollten hier einzelne Mieter mehrere Parkplätze erhalten während andere keinen Platz bekommen können?


    Gruß


    Pitter

  • Pitter
    Bei 200 WE kann es durchaus auch sein, dass 400 PKW vorhanden sind.
    Sofern sich aus dem bestehenden Mietvertrag kein Anspruch auf einen Stellplatz ableiten lässt kann der VM die Plätze im Rahmen der Vertragsautonomie vermieten an wen er will, selbst wenn er sich dazu entschließt Plätze frei zu lassen muss er diese nicht an den TE vermieten wenn er das nicht will. Man kann ihn nicht dazu zwingen.





    Zitat

    Original geschrieben von oern1


    Der Unterschied zwischen uns ist wohl, dass ich die Praxis etwas besser kenne.


    Und so abwegig ist das AGG nicht.
    Der Anwalt müsste nur behaupten, der Mieter wäre schwul (oder Bi) und der Vermieter würde Ihm deshalb den Stellplatz nicht vermieten...
    wie schaut's jetzt aus? Jetzt ist der Vermieter am Zug.


    Das erste lass ich mal unkommentiert so stehen.


    Dann würde der Vermieter schreiben, dass nach § 19 AGG ein Schutz aufgrund der sexuellen Identität nur für den Bereich der sog. "Massengeschäfte" (der Gesetzgeber versteht hierunter Verträge aus dem Bereich des alltäglichen Lebens bzw. Konsumgüterschaft (z.B. Einzelhandel, Gastronomie)) sowie für privatrechtliche Versicherungen gewährt wird und ist damit fein raus...


    Wenn Du schon auf dieser Schiene argumentieren willst (auch wenn dies ebenfalls nicht passend ist da nicht zur öffentlichen Verfügung) müsstest Du auf § 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG abstellen (Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum), dieser ist nach § 19 Abs. 2 AGG nur aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft her unzulässig.


    Vermeindlich homosexuell zu sein reicht also nicht aus.


    Aber das spielt hier ja auch nur eine untergeordnete Rolle.
    Es steht natürlich jedem frei sich anwaltlich "beraten" zu lassen und die juristische Keule zu schwingen, allein deshalb haben unsere Gerichte ja auch immer ordentlich zu tun. Ich persönlich würde mich auf etwas derartiges nur einlassen wenn da auch tatsächlich was hinter der Argumentation steht, sonst gibt es immer auch noch andere Mittel und Wege solche Dinge erfolgreich und einvernehmlich zu klären.


    Abschließend noch ein Wort zur "Gefährlichkeit" solcher Tips:
    Wenn der TE sonst nichts weiter mit dem VM zu tun hätte dann wären es in der Tat wohl nur die (rausgeschmissenen) Kosten für den Anwalt, er wohnt aber nun mal leider noch in einer Wohnung des VM. Wenn er diesem jetzt derartig "blöd" kommt, was meinst Du wie der VM den TE in sein Herz schließen wird? Klar kann er ihn nicht von heute auf morgen rausschmeißen aber auch VM`s haben da so Mittel und Wege einem Mieter das Leben unnötig schwer zu machen, spätestens wenn der Mieter mal ausziehen sollte.


    Solche Dinge sollte man dabei auch immer berücksichtigen bevor man den §-Schimmel reitet, aber das scheint (ich sage jetzt mal "typisch deutsch") eben immer mehr in Mode zu kommen anstatt mal anständig miteinander zu reden lieber geleich den Knüppel aus dem Sack zu lassen und sich damit andere Möglichkeiten der Beilegung gleich zu Begin zu versauen.


    CH

  • Hi,


    ich versteh das Ganze nicht. Der Verwalter kann sich doch aussuchen an wen er vermietet. Ich bezweifle das es einen rechtlichen Anspruch auf diesen Parkplatz gibt. Und selbst wenn du dich da reinklagst, nach 3 Monaten bist du da wieder runter. Und hast gleichzeitig erreicht, dass du dich noch "mehr in die Wolle" kriegst mit deinem Verwalter. Da haste viel gewonnen.


    Lass es gut sein und frag nochmal an, wenn du dich wieder etwas besser verstehst mit dem Verwalter. Tritt das nie ein, ists halt Pech. Wenn du an dem Ärger Schuld warst, entschuldige dich. War er schuld und ist stur, dann tust du dir mit Klagen, Anwälten und Co auch keinen Gefallen. Weiß Gott nicht.


    bastian

  • Falls es mehrere Parkplätze für eine Wohnung geben kann, könntest Du vielleicht auch einen Nachbarn bitten, doch zwei Stellplätze zu mieten. Den zweiten kann er Dir ja dann untervermieten.


    Gruß


    Pitter

  • Mensch Chickenhawk,
    ich denke wir zwei kommen auf keinen grünen Zweig.


    Du gehst immer davon aus, dass die ganzen Fälle rechtstheoretisch bis ins Detail richtig gelöst werden. Dann hast Du wahrscheinlich auch recht. Ich kenne das AGG auch nicht wirklich, betrifft mich nicht, ich brauchs nicht und hab es nur kurz quergelesen.


    Ist aber auch egal. Die Hausverwaltung kennt sich auch nicht gut aus.
    Und wird abwägen, ob sie die Sache dem Anwalt übergibt (langwierig, evtl. teuer, da Ausgang erstmal unklar) oder über den Twist hinwegsieht dem TE halt doch einen der 200 Parkplätze vermietet. (Sache sofort erledigt)


    Wie würdest Du handeln. Sei ehrlich!


    lg
    Oern1

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

  • Zitat

    Original geschrieben von oern1
    Ist aber auch egal. Die Hausverwaltung kennt sich auch nicht gut aus.
    Und wird abwägen, ob sie die Sache dem Anwalt übergibt (langwierig, evtl. teuer, da Ausgang erstmal unklar) oder über den Twist hinwegsieht dem TE halt doch einen der 200 Parkplätze vermietet. (Sache sofort erledigt)


    Wie würdest Du handeln. Sei ehrlich!


    Unter der Prämisse das der Mieter als "persona non grata" läuft würde ich an Stelle des Vermieters/Wohnungsbaugesellschaft zum Hörer greifen und entweder den angestellten Hausjuristen oder den langjährigen externen Anwalt anrufen, die Situation schildern, dann herzlich drüber lachen und die Sache aussitzen bzw. gar nicht reagieren.


    Der VM ist doch in der stärkeren Position, er will nicht vermieten und gut ist. Wenn der TE jetzt tatsächlich was "reißen" will soll er doch erstmal Klage erheben.
    Dazu wird es in 90% der Fälle nicht kommen, bei den anderen 8 % bekommt der Kläger eins drauf und in den letzten 2 % der Fälle nun ja es gibt da Mittel und Wege kostenneutral zu "verlieren"...


    Aufwand ist das für den VM nicht, Risko noch viel weniger.


    Es mag ja sein, dass derartiges Vorgehen gegenüber privaten Ebayverkäufern oder Verandhäusern funktioniert die keine Lust haben sich um 6,95 € Versandgebühren zu streiten, aber per se mal davon auszugehen das eine Hausveraltungsgesellschaft vor einem sinnfreien Anwaltsschreien kuscht ist imho sehr gewagt.


    Wie auch immer denke auch wir kommen da zu keinem gemeinsamen Nenner von daher muss man diese Thematik auch nicht weiter vertiefen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    [...] aber das scheint (ich sage jetzt mal "typisch deutsch") eben immer mehr in Mode zu kommen anstatt mal anständig miteinander zu reden lieber geleich den Knüppel aus dem Sack zu lassen und sich damit andere Möglichkeiten der Beilegung gleich zu Begin zu versauen.


    CH


    da geb ich Dir prinzipiell durchaus Recht, D ist schon (meinem Eindruck nach :)) eine sehr klagefreundliche Nation und es ist in beinahe jedem Fall besser, persönlich die Dinge zu regeln sonst eskaliert's leicht und man steht am Ende vollkommen zerstritten da ohne Chance auf Einigung.
    Ob's hier günstiger wäre, weiß ich nicht, kenn die Vorgeschichte nicht, deshalb soll jeder so entscheiden, wie er es subjektiv für am besten hält :).


    Nur noch ein klitzkleiner Nachtrag zur Säbelrasseln und Bluff Thematik, wie Deine Profs es Dir mit Sicherheit auch in den ersten VLs gesteckt haben: Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge ;) (SCNR^^)

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