ZitatOriginal geschrieben von oern1
Es ist klar, dass er keinen Anspruch hat. Genauso ist klar, dass das AGG hier Blödsinn ist.
Und nochmal:
Unabhängig davon was Du evtl. sonst für Geschichten mit Deinem Haus- und Hofanwalt durchziehst:
Einen derartigen "Tip" abzugeben ist imho schon gemeingefährlich.
Jeder auch nur halbwegs seriöse Rechtsanwalt stellt keine "Forderungen" auf Rechtsgrundlagen die völlig abwegig sind.
Zwischen "Säbelrasseln und Bluffen" hin zu "Ich greife mir einen §§ egal ob er passt oder nicht" ist noch ein großer Unterschied.
Gerade wenn der VM 260 Stellplätze hat werden die wahrscheinlich ebensoviel Wohnungen betreuen. Da kann man dann schon damit rechnen das sich dort in der Verwaltung jemand mit den geltenden Gesetzen auskennt.
Aber sollte hier wieder ein Fall der "lex oern" vorliegen den wir in einem anderen Zusammenhang schon mal diskutiert haben entschuldige ich mich in meinem und im Namen meiner Professoren.