Hallo A1234 ,
siehe PN.
Gruß Hope0815
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Hallo A1234 ,
siehe PN.
Gruß Hope0815
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Wenn man schon mit juristischen Schreiben kommt, dann sollten die schon Hand und Fuß haben.
*rofl*
Juristische Schreiben vom Anwalt mit Hand und Fuß? Und alle AGB sind rechtsgültig...jaja.
Dann würde wohl ein großes Geschäftsfeld für die Anwälte wegfallen!
Säbelrasseln und Bluffen gehört zum Geschäft. Was glaubst Du, wieviele "Streitigkeiten" so beendet werden, weil a) der Gegner rechtsunkundig oder b) es Ihm den Aufwand nicht wert ist.
Glaub es oder nicht, oft reicht der Briefkopf eines Anwalts auf dem Schreiben, der Inhalt ist dann meist egal. Ist zumindest meine Erfahrung.
Gruß oern1
Nun ich denke ich kenne mich in dem Bereich gut genug aus um das beurteilen zu können.
Es ist sicherlich durchaus richtig, dass ein anwaltliches Schreiben in einer Auseinandersetzung auch positiv sein kann, aber wie gesagt nur mit heißer Luft kommt man da auch nicht weiter.
Ein Anwalt hat die Verpflichtung seinen Mandanten entsprechend anständig zu beraten. Man könnte sofern die sonstigen Umstände des Mietverhältnisse etc. dazu etwas hergeben sicherlich auch argumentativ tätig werden.
Nur hier das von Dir angebrachte AGG heranzuziehen nun einer unser Proffessoren hätte das wie folgt kommentiert: "Und damit zeigen Sie eindrucksvoll, dass sie von der Thematik keine Ahnung haben..." Jeder Anwalt der nicht gerade in der Bereich der Winkeladvokaten gehört würde sich daher trotz aller Bestrebungen Geld zu verdienen nicht dazu verleiten lassen etwas derartiges zu versuchen. In Rechtsstreitigkeiten geht es darum Chancen und Risiken abzuwägen, wenn man droht sollte da zumindest auch ein wenig Futter hinterstecken.
Spielen wir das hier mal durch, der Anwalt verfasst so ein Schreiben mit Klageandrohung, der VM ginst sich eins. Nach einger Zeit kommt der Mandant und sagt, so dann klagen wir eben wie von Ihnen geschrieben.
Soll der Anwalt jetzt gleich sagen, dass er nur Schwachsinn verzapft hat oder will er warten bis der Richter das seinem Mandaten erzählt? Wenn es ganz hart kommt darf er sich dann noch mit seinem (dann wohl ehemaligen) Mandanten rumärgern Stichwort "anwaltliche Falschberatung".
Gruß
CH
Biete ihm 500 EUR extra auf die Hand - natürlich ohne Nachweis und vielleicht klappt es dann? Dieses Land lebt von Korruption, Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung - DU bist Deutschland, also handle so wie Deutschland!
Anderer Vorschlag:
Wenn tatsächlich noch Plätze frei sind und dir die wirklich keinen vermieten wollen, weil du dort -warum auch immer- "unbeliebt" bist, besteht auch noch die Möglichkeit einen Bekannten/Nachbarn zu bitten, den Stellplatz anzumieten und an dich unterzuvermieten.
Dein Nachbar geht kein großes Risiko ein und die Hausverwaltung wird es höchstwahrscheinlich bei der Anzahl von Parkplätzen garnicht mitbekommen...
Hmmm, meine Privatrechtkentnisse sind zwar schon ganz gut eingerostet, aber für mich stellt das hier:
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von A1234
Sehr geehrte Mieter!
Wir beabsichtigen, die Parkflächen der Vorderseite der Strasse ab dem 01.11.2006 zu bewirtschaften.
Aufgrund der zunehmenden bebauungsdichte durch Entstehen von Einkaufs- und Gwerbeeinrichtungen wird der zu unserer Liegenschaft gehörende Parkplatz immer häufiger durch Fahrzeughalter zum parken genutzt die nicht zu unseren Mietern gehören.
Um Ihnen Ihre Parkmöglichkeit auch in Zukunft zu erhalten, werden wir die Parkfläche einzäunen sowie mit einer automatischen Schrankenanlage sichern.
Zur Mietvertraglichen Zuordnung werden wir die 260 Parkplätze markieren und nummerieren.
Die monatliche Miete beträgt 18,00€ je Stellplatz.
Sollte Ihrerseits Interesse an der Anmietung eines parkplatzes bestehen, so bitten wir Sie um Zusendung des unten angefügten Abschnittes.
mit freundlichen Grüssen
Vermieter
die Willenserklärung Deines Vermieters an Dich dar, Dir einen Parkplatz gegen Nutzungsgebühr zur Verfügung zu stellen. In meinen Augen unerheblich ist, daß es ein Rundschreiben ist und nicht genau adressiert ist. Analog steht ja auch nicht auf jeder Weinflasche im Supermarkt: "Angebot an Kunden X, mich zu kaufen" drauf (ich weiß, hinkt ein wenig, ist aber imo stimmig :)). Hätte er Dich ausschließen wollen, hätte er Dir den Schrieb ja gar nicht zukommen lassen müssen (könnte sich natürlich auf Irrtum in dem Fall berufen).
Zitat----------------------------------------------------------------
An die Hausverwaltung
XXXXXX
Ich möchte einen Parkplatz im Bereich Strasse für eine monatliche Gebühr von 18,00€ mieten.
name, Adresse, Mieternummer, Datum Unterschrift
...ist in in meinen Augen die Willenserklärung Deinerseits, daß Angebot anzunehmen.
2 gültige Erklärungen: gültiger Vertrag. Nachdem Du den genannten Konditionen ja mit dem Abschnitt zustimmst, ist eine erneute Antragsannahme seinerseits nicht mehr notwendig.
So, zusammengefasst: Ich denke, ihr habt einen gültigen Vertrag geschlossen, der den ganz normalen Fristen für Kündigung etc. unterliegt. Einzig könnte Dein Vermieter sich auf einen Irrtum berufen und behaupten, Dir das Mietangebot fälschlicherweise in den Briefkasten geworfen zu haben, weil er Dich explizit von dem Angebot ausschließen wollte.
Wie gesagt, alles unter Vorbehalt ;), trotzdem: hth!
ZitatOriginal geschrieben von Mephisto
Analog steht ja auch nicht auf jeder Weinflasche im Supermarkt: "Angebot an Kunden X, mich zu kaufen" drauf (ich weiß, hinkt ein wenig, ist aber imo stimmig :)).
Wenn dein Beispiel analog sein soll, dann ist der Schluß falsch. Dein Supermarkt-Beispiel ist ja gerade keine Willenserklärung, sondern eine invitatio ad offerendum. Aber vielleicht meinst du das auch so und hast es nur etwas umständlich ausgedrückt.
So isses...
Außerdem steht ja extra da:
"Sollte Ihrseits Interesse bestehen..."
Gerade bei dem beschränkten Angebot (260 Plätze) ist ja schon klar, dass der VM evtl. nich alle Anfragen bedienen kann, von daher ist sein Schreiben als inivitatio zu werten. Was soll der Kerl denn machen wenn sich nun 280 Parteien melden? Mal eben den Parkplatz vergrößern?
Und Vertrag hin Vertrag her: Hilft dem TE doch auch nicht weiter, dann hat er nen Platz und wird gleich wieder gekündigt.
ZitatOriginal geschrieben von andi2511
Wenn dein Beispiel analog sein soll, dann ist der Schluß falsch. Dein Supermarkt-Beispiel ist ja gerade keine Willenserklärung, sondern eine invitatio ad offerendum. Aber vielleicht meinst du das auch so und hast es nur etwas umständlich ausgedrückt.
So war's in der Tat gemeint, mir ist nur der verflixte Terminus nicht mehr eingefallen - wie gesagt, schon etwas her das Ganze :D!
Sorry für etwaige Verwirrungen & Danke an Andi für's nette Korrigieren bzw Klarstellen!
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von ChickenHawk
Nun ich denke ich kenne mich in dem Bereich gut genug aus um das beurteilen zu können.
Es ist sicherlich durchaus richtig, dass ein anwaltliches Schreiben in einer Auseinandersetzung auch positiv sein kann, aber wie gesagt nur mit heißer Luft kommt man da auch nicht weiter.
Ein Anwalt hat die Verpflichtung seinen Mandanten entsprechend anständig zu beraten. Man könnte sofern die sonstigen Umstände des Mietverhältnisse etc. dazu etwas hergeben sicherlich auch argumentativ tätig werden.
Nur hier das von Dir angebrachte AGG heranzuziehen nun einer unser Proffessoren hätte das wie folgt kommentiert: "Und damit zeigen Sie eindrucksvoll, dass sie von der Thematik keine Ahnung haben..." Jeder Anwalt der nicht gerade in der Bereich der Winkeladvokaten gehört würde sich daher trotz aller Bestrebungen Geld zu verdienen nicht dazu verleiten lassen etwas derartiges zu versuchen. In Rechtsstreitigkeiten geht es darum Chancen und Risiken abzuwägen, wenn man droht sollte da zumindest auch ein wenig Futter hinterstecken.
Spielen wir das hier mal durch, der Anwalt verfasst so ein Schreiben mit Klageandrohung, der VM ginst sich eins. Nach einger Zeit kommt der Mandant und sagt, so dann klagen wir eben wie von Ihnen geschrieben.
Soll der Anwalt jetzt gleich sagen, dass er nur Schwachsinn verzapft hat oder will er warten bis der Richter das seinem Mandaten erzählt? Wenn es ganz hart kommt darf er sich dann noch mit seinem (dann wohl ehemaligen) Mandanten rumärgern Stichwort "anwaltliche Falschberatung".
Gruß
CH
Du hast leider gar nicht kapiert, was ich meinte! Lies mein Posting mal genau.
Es ist klar, dass er keinen Anspruch hat. Genauso ist klar, dass das AGG hier Blödsinn ist. (Hab ich aber auch so geschrieben) Daher ist auch klar, dass er vor Gericht natürlich nie eine Chance hätte, ebenso dass jeder Anwalt Ihm dies auch ausdrücklich sagen würde, aber trotzdem jederzeit so ein Schreiben verfasst. Hier geht es um Säbelrasseln und bluffen! Und wenn der VM sich "eins grinst" hat man halt Pech gehabt.
In der Theorie hast Du natürlich recht, aber die Praxis lernst Du nicht auf der Uni, und schon gar nicht von den Profs.
Jetzt kommt der Erfahrungsfaktor des real life:
Wenn es sich um eine mittelgroße Hausverwaltung ohne eigene, zu beschäftigende Rechtsabteilung handelt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass diese schlicht "keinen Bock" auf Schriftverkehr, Stellungnahmen, Beauftragung eines Anwaltes haben. Zumal der "Ärger", dessen Ausgang für den Hausverwalter erstmal nicht abzuschätzen ist, mit einem kurzen Schreiben (Zuteilung Parkplatz) abgewendet ist.
Warum nicht versuchen?
Dieses Ich-krieg-was-ich-will-weil-der-andere-sich-nicht-auskennt-oder-ihm-der-Aufwand-zu-groß-ist-Prinzip klappt doch sonst auch tausendfach ohne jede Rechtsgrundlage.
Bsp:
bezahlte Jamba-Abos von noch nicht Geschäftsfähigen
ungrechtfertigte Forderungen, die an Inkassounternehmen übergeben werden
ungefragte Einträge in Branchenbücher
usw...
Gruß oern1
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