Vermieter will Parklätze vermieten, nur an mich nicht

  • Hallo,
    mein Vermieter hat sich jetzt dazu entschlossen den Parkplatz vor unserem Haus (ca 200WE) einzuzäunen und zu vermieten.
    Bis hierhin hab ich noch nichts dagegen weil uns Mietern allen ein Angebot gemacht wurde, die Parkplätze für 18 EUR/Monat zu mieten. Dieses Angebot habe ich auch schriftlich angenommen.
    Nun bekam ich aber ein Schreiben, dass meine "Bewerbung" nicht berücksichtigt werden könne.
    Ich gehe davon aus , dass das damit zusammenhägt, dass ich mich mit meinem Vermieter etwas in der "Wolle" hatte ;)
    Man muss dazu sagen, dass der Parkplatz immer schon hier war und zu dem Häuserblock gehörte. Im Mietvertrag wird zwar der Parkplatz als zugesicherte Eigenschaft nicht erwähnt, dennoch aber in der Hausordnung.


    Frage: kam es zu einem rechtsgültigen Vertrag zwischen dem Vermieter und mir? Originaler Wortlaut des Vordruckes den ich unterschrieben zurückgeschickt habe: "Ich möchte einen parkplatz im Bereich Strasse für eine monatliche Gebühr von 18,00€ mieten."?


    A1234

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Um die Fragen beantworten zu können müsste man


    a) die Hausordnung
    b) das Schreiben des Vermieters
    c) das Antwortschreiben


    lesen.


    Edit: Eigentlich ist nur die Hausordnung von belange. Weil selbst wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wurde unterliegt dieser nicht dem Mieterschutz (da kein Wohnraum oder zusammen mit WOhnraum vermietet, sondern eigenständiger Vertrag). Der Vertrag könnte also nach den gesetzlichen Bestimmungen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Und von 3 Monaten hast du ja auch nicht so richtig was.

  • .... und daran zweifle ich ja eben dass das ein eigenständiger Vertrag wird.
    Ich kann ja mal das Schreiben des Vermieters hier posten:
    Sehr geehrte Mieter!
    Wir beabsichtigen, die Parkflächen der Vorderseite der Strasse ab dem 01.11.2006 zu bewirtschaften.
    Aufgrund der zunehmenden bebauungsdichte durch Entstehen von Einkaufs- und Gwerbeeinrichtungen wird der zu unserer Liegenschaft gehörende Parkplatz immer häufiger durch Fahrzeughalter zum parken genutzt die nicht zu unseren Mietern gehören.
    Um Ihnen Ihre Parkmöglichkeit auch in Zukunft zu erhalten, werden wir die Parkfläche einzäunen sowie mit einer automatischen Schrankenanlage sichern.
    Zur Mietvertraglichen Zuordnung werden wir die 260 Parkplätze markieren und nummerieren.
    Die monatliche Miete beträgt 18,00€ je Stellplatz.
    Sollte Ihrerseits Interesse an der Anmietung eines parkplatzes bestehen, so bitten wir Sie um Zusendung des unten angefügten Abschnittes.


    mit freundlichen Grüssen
    Vermieter
    ----------------------------------------------------------------
    An die Hausverwaltung
    XXXXXX
    Ich möchte einen Parkplatz im Bereich Strasse für eine monatliche Gebühr von 18,00€ mieten.
    name, Adresse, Mieternummer, Datum Unterschrift

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  • Wie gesagt, was dir der VM geschrieben hat ist eigentlich egal.
    Selbst wenn diese Korrespondenz einen Mietvertrag abgeben würde könnte das Mietverhältniss wieder jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden. Mieterschutz besteht nur, wenn der Parkplatz mit im Wohnungsmietvertrag aufgeführt wäre.


    Die Frage ist, ob du schon vorher einen Parkplatz angemietet hast (im Mietvertrag nachgucken, ob dem so ist) oder es zu einer Miteinbeziehung des Parkplates durch das Dulden des VM (Gewohnheitsrecht) gekommen ist.


    Die Sache mit dem Gewohnheitsrecht ist aber nicht so ganz einfach und auch sehr schwammig; die beste Lösung ist, wenn du noch eine alte Annonce o.ä. hast, wo deine Wohnung mit Parpkplatz angeboten wird.

  • Noch ist kein eigener neuer Vertrag über den Parkplatz geschlossen.
    Der Vermieter kündigte an, grundsätzlich einige Verträge machen zu wollen.
    Das Angebot kommt bei dieser Formulierung von dir.
    Die Annahme muss vom Vermieter kommen, das fehlt ja gerade.


    Du sollst nach dem Text ja Interesse bekunden, noch nicht ein fertiges Angebot annehmen.


    Ob es Bestandteil des bisherigen Vertrages ist, dazu möchte ich mich nicht äußern, da meine Kenntnisse des Mietrechts doch zu sehr eingerostet sind und bevor ich was falsches schreibe ...

  • Zitat

    Original geschrieben von T-bold47
    Noch ist kein Vertrag über den Parkplatz geschlossen.
    Der Vermieter kündigte an, grundsätzlich einige Verträge machen zu wollen.
    Das Angebot kommt bei dieser Formulierung von dir.
    Die Annahme muss vom Vermieter kommen, das fehlt ja gerade.


    Du sollst nach dem Text ja Interesse bekunden, noch nicht ein fertiges Angebot annehmen.


    Also soweit mit bekannt ist, wird doch ein vertrag geschlossen, sofern zwei Willenserklärungen die gleichlautend sind abgegeben wurden, oder? Wenn ich mich jetzt nicht irre machte mir doch der VM ein Angebot einen Parkplatz zu mieten und ich habe dieses Angebot angenommen. Oder übersehe ich da jetzt etwas?

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  • Ich sehe in dem Schreiben des Vermieters aber ausdrücklich kein verbindliches Angebot. Da steht halt weder wörtlich noch sinngemäß drin das die DIR hier konkret etwas anbieten, sondern nur das die grundsätzlich die Stellplätze vermieten.
    Erst nach deiner "Interessenbekundung" wollen die einen Vertrag machen.


    BTW: während du schriebst, hatte ich mein Posting noch editiert, hat sich wohl überschritten.

  • Ich sehe es auch so, dass Du hier wohl keinen Anspruch auf so einen Stellplatz hast.


    Da es sich ja wohl um ein großes Objekt (260 Stellplätze) mit Hausverwaltung handelt, könnte es durchaus helfen hier etwas auf den Busch zu klopfen. I.d.R. wollen die ja auch keinen Ärger/Arbeit haben.


    Wenn dein Anwalt (Rechtsschutz?) hier ein schönes Schreiben aufsetzt, evtl. mit Hinweis auf das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vom 14.8.06 (das hier sicher nicht greift, aber jeder hat davon gehört, doch keiner kennt richtig den Inhalt) und einer Klage etc, blabla droht, kann (!) es sehr leicht sein, dass der Vermieter nachgibt.


    In der Praxis ist es leider meist so, das die unbequemen Zeitgenossen eher ihr Ziel erreichen. Traurig, is aber so! Ein Versuch schadet nicht, zumal das Verhältnis eh nicht das beste ist...


    Gruß oern1

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

  • edit: Doppelpost

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

  • Zitat

    Original geschrieben von oern1


    Wenn dein Anwalt (Rechtsschutz?) hier ein schönes Schreiben aufsetzt, evtl. mit Hinweis auf das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vom 14.8.06 (das hier sicher nicht greift, aber jeder hat davon gehört, doch keiner kennt richtig den Inhalt) und einer Klage etc, blabla droht, kann (!) es sehr leicht sein, dass der Vermieter nachgibt.


    Wenn man schon mit juristischen Schreiben kommt, dann sollten die schon Hand und Fuß haben. Und um festzustellen das das AGG hier nicht greift braucht man keinen Jursiten da reicht Google oder Wiki. Eine Klageandrohung bring daher wohl mehr ein Grinsen auf das Gesicht der VM und in dieser Situation eher einen gegenteiligen Effekt.


    Ich würde da einfach mal freundlich bei der Wohnungsbaugesellschaft/dem Vermieter anfragen wieso der Anfrage nicht entsprochen werden kann. Sollten tatsächlich alle Stellplätze anderweitig vergeben sein: Pech gehabt


    Wenn nicht wird sich der VM sowieso über kurz oder lang überlegen dem TE einen Platz zu geben, schließlich kann er damit rund 430 €/Jahr verdienen die ihm bei leeren Stellflächen durch die Lappen gehen.

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