ZitatOriginal geschrieben von MrTel
Nein, muss man nicht.
Steht doch sogar auf der Rechnung: "Auf Ihr Recht, den Vertrag... zu kündigen... weisen wir Sie hin".
Was weiß ich was auf der Rechnung steht. Seh ich so aus, als wäre ich Arcor-Kunde?
Grundsätzlich gilt: Wenn der Anbieter den/einen Preis erhöht, muss der andere Vertragspartner dem widersprechen, wenn er es nicht gut findet. Erst wenn der Widerspruch abgelehnt wird o.ä., besteht ein Recht auf außerordentliche Kündigung. Wenn Arcor dies von sich aus anbietet, ist das eine andere Sache. Geltendes Recht ist es aber nicht.